A. Wo findet die Verhandlung statt?
Die Verhandlung findet in den Diensträumen des örtlich zuständigen Gerichts statt. Die Verhandlung kann an einen anderen Ort verlegt werden, wenn eine ernsthafte Gefahr für die öffentliche Ordnung besteht.
B. Kann der Anklagevorwurf geändert werden? Wenn ja, welche Rechte habe ich in Bezug auf einschlägige Auskunftserteilung?
Der Anklagevorwurf darf nicht geändert werden. Die beschuldigte Person oder ihr Verteidiger haben das Recht, die Anklageschrift und die Ermittlungsunterlagen einzusehen.
C. Welche Rechte habe ich während der mündlichen Verhandlung?
i) Muss ich vor Gericht anwesend sein? Unter welchen Bedingungen darf ich während der Verhandlung abwesend sein?
Die beschuldigte Person muss persönlich zur Verhandlung erscheinen und kann sich sowohl bei Vergehen als auch bei Verbrechen von einem Anwalt verteidigen lassen.
ii) Welche Rechte habe ich in Bezug auf einen Dolmetscher und Übersetzungen?
Wenn ein Verdächtiger, ein Beschuldigter oder ein Zeuge, der die griechische Sprache nicht ausreichend spricht oder versteht, gehört werden soll, muss in jedem Stadium des Strafverfahrens unverzüglich ein Dolmetscher zur Verfügung gestellt werden. Genauso wird auch für die Kommunikation zwischen Beschuldigten und ihren Verteidigern in allen Stadien des Strafverfahrens ein Dolmetscher zur Verfügung gestellt, falls erforderlich.
iii) Habe ich das Recht auf einen Rechtsbeistand?
Bei der Verhandlung eines Verbrechens ist der Gerichtspräsident verpflichtet, einen Verteidiger für die Angeklagten zu bestellen, die keinen Verteidiger haben. Dieselbe Verpflichtung hat der Jugendrichter in Fällen, in denen ein Minderjähriger einer Tat beschuldigt wird, die, wenn er volljährig wäre, ein Verbrechen darstellen würde. Angeklagte können sich nicht weigern, sich von dem vom Gerichtspräsidenten bestellten Verteidiger verteidigen zu lassen. Sie können jedoch in Fällen, in denen mehr als ein Verteidiger bestellt wurde, das Gericht unter Angabe der Gründe ersuchen, die Bestellung eines einzigen von ihnen zu widerrufen. In diesem Fall wird die weitere Verteidigung von den übrigen Verteidigern fortgesetzt.
iv) Welche anderen Verfahrensrechte sollte ich kennen (z. B. Erscheinen von Verdächtigen vor Gericht)?
In Fällen, in denen ein abwesender Zeuge nicht vor Gericht erscheinen kann, wird seine im Vorverfahren gemachte eidesstattliche Aussage vor Gericht verlesen, sofern der Angeklagte oder sein Verteidiger in einer Erklärung, die zu Protokoll genommen wird, ausdrücklich zugestimmt hat.
D. Mögliche Strafen
Freiheitsstrafen werden für eine bestimmte Zeit verhängt. Eine lebenslange Freiheitsstrafe darf ausnahmsweise verhängt werden, wenn dies im Gesetz ausdrücklich vorgesehen ist. Die Dauer zeitlich begrenzter Freiheitsstrafen für Verbrechen beträgt fünf bis fünfzehn Jahre. Die Dauer von Freiheitsstrafen für Vergehen beträgt zehn Tage bis fünf Jahre. Sofern nichts anderes vorgesehen ist, darf gemeinnützige Arbeit nicht weniger als 100 Stunden und nicht mehr als 720 Stunden betragen. Eine Geldstrafe darf nicht höher sein als a) 90 Tagessätze, wenn sie als einzige Hauptstrafe oder alternativ zu gemeinnütziger Arbeit verhängt wird, b) 180 Tagessätze, wenn sie alternativ zu einer Freiheitsstrafe verhängt wird, und c) 360 Tagessätze, wenn sie kumulativ neben einer Freiheitsstrafe verhängt wird. Sofern in besonderen Rechtsvorschriften nichts anderes vorgesehen ist, darf die Höhe des Tagessatzes nicht weniger als 1 EUR und nicht mehr als 100 EUR betragen.
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