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Wenn Sie als Opfer einer Straftat Informationen suchen, finden Sie umfassende Erläuterungen zu Ihren Rechten hier.
Kurzbeschreibung des Strafverfahrens
Sie kommen in jedem Fall zunächst vor den Court of Magistrates. Wenn Sie festgenommen worden sind, muss das Gericht zunächst entscheiden, ob Ihre Haftfortdauer gesetzlich begründet ist, und Sie dann darüber belehren, dass Sie beantragen können, gegen Kaution auf freien Fuß gesetzt zu werden. Wenn Sie nicht festgenommen worden sind, wird Ihnen mitgeteilt, wessen man Sie beschuldigt und wann Sie vor Gericht zur ersten Verhandlung erscheinen müssen.
Je nach Schwere der gegen Sie erhobenen Beschuldigungen gibt es drei verschiedene Arten von Gerichtsverfahren:
Summarisches Verfahren vor dem Court of Magistrates
- Aufruf des Angeklagten
- Anklage durch die Vollzugspolizei
- Verteidigung
- Schlussvorträge
- Urteil
Verfahren vor dem Court of Magistrates nach Beweiserhebung
- Aufruf des Angeklagten
- Anklage durch die Vollzugspolizei und den Generalstaatsanwalt
- Verteidigung
- Schlussvorträge
- Urteil
Schwurgerichtsverfahren
- Vorläufige Erklärungen und Anträge zur Zulässigkeit von Beweismitteln
- Verlesen der Anklageschrift
- Stellungnahme der Staatsanwaltschaft
- Anklage durch den Generalstaatsanwalt
- Verteidigung
- Erwiderung der Staatsanwaltschaft
- Erwiderung der Verteidigung
- Schlussvorträge
- Urteilsspruch
- Strafzumessung
Nähere Informationen zu den einzelnen Schritten im Strafverfahren und zu Ihren Rechten finden Sie in den Informationsblättern. Diese Auskünfte sind kein Ersatz für rechtlichen Beistand und dienen lediglich der Orientierung.
Die Rolle der Europäischen Kommission
Bitte beachten Sie, dass die Europäische Kommission in Strafverfahren der Mitgliedstaaten nicht eingreifen und Ihnen daher auch nicht helfen kann, wenn Sie sich beschweren wollen. In diesen Informationsblättern finden Sie Hinweise, wie und bei wem Sie Ihre Beschwerde vorbringen können.
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1 – Meine Rechte während des Ermittlungsverfahrens
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.