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Die spanische Verfassung erkennt die Würde des Menschen, seine unantastbaren Rechte, die freie Entfaltung der Persönlichkeit, die Achtung des Gesetzes und der Rechte Anderer an.
In der Verfassung selbst sind in Anlehnung an die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und von Spanien ratifizierte internationale Verträge und Abkommen über Menschenrechte die Grundrechte und Grundfreiheiten verankert.
Die in der spanischen Verfassung verankerten allgemeinen Grundrechte sind im nationalen Recht ausgestaltet.
Die Rechte des Beschuldigten/Angeklagten in Strafverfahren sind in der spanischen Strafprozessordnung (Ley de Enjuiciamiento Criminal) ausdrücklich festgelegt, in der
- die Person, gegen die im Zusammenhang mit einer Straftat ermittelt wird, als „Beschuldigter“ (investigado) bezeichnet wird.
- die Person, gegen die nach der Beendung des Ermittlungsverfahrens formale Anklage wegen der Beteiligung an der Begehung einer bestimmten Straftat von der Justiz erhoben wird, allgemein als „Angeklagter“ (encausado) bezeichnet wird.
- weiterhin die spanischen Begriffe „acusado“ [in der Regel die Person, gegen die in einer mündlichen Verhandlung eine Anklage erhoben wurde] und „procesado“ [in der Regel die Person, gegen die in einer bestimmten Art von Strafverfahren eine Anklage erhoben wurde] verwendet werden, die in den entsprechenden Verfahrensstadien dem spanischen Begriff „encausado“ entsprechen, und die beide im Deutschen mit „Angeklagter“ übersetzt werden können.
Wenn Sie als Opfer einer Straftat Informationen suchen, finden Sie nähere Erläuterungen zu Ihren Rechten hier.
Kurzbeschreibung des Strafverfahrens
Beginn
Das Verfahren kann wie folgt in Gang gesetzt werden:
- durch Anzeige bei der zuständigen Behörde (Polizei, Staatsanwaltschaft oder Bereitschaftsrichter);
- durch Anklageschrift, die jedermann erstatten kann, auch wenn er nicht Opfer der Straftat ist;
- aufgrund einer Anzeige der Polizei;
- von Amts wegen durch den Ermittlungsrichter.
Ermittlungsverfahren
Der Einleitung des Strafverfahrens folgt die Phase der gerichtlichen Ermittlungen, in der Maßnahmen zur Vorbereitung der Hauptverhandlung durchgeführt werden. Diese bestehen darin, die mögliche Begehung einer Straftat und alle Umstände, die ihre Einstufung sowie die Schuld der Täter beeinflussen können, zu untersuchen und zu erfassen, wobei Personen in Gewahrsam genommen und ihre finanziellen Verpflichtungen sichergestellt werden.
Ende der Ermittlungen
Nach Abschluss dieser Ermittlungsphase kann Folgendes eintreten:
- Das Verfahren wird eingestellt, wenn keine Beweise für eine Straftat vorliegen oder wenn der Täter nicht bekannt ist.
- Das Verfahren wird weitergeführt und tritt in ein Zwischenstadium, in dem festgestellt wird, ob die Untersuchung abgeschlossen ist und ob es angebracht ist, Anklage zu erheben.
- Nach der Vorlage der Anklageschrift und gegebenenfalls der Verteidigungsschrift werden die Parteien zur Hauptverhandlung geladen.
Hauptverhandlung
Das Verfahren, das (mit einigen Ausnahmen) öffentlich ist, findet vor einem – anderen als den mit den Ermittlungen befassten – Richter oder Gericht statt und endet mit einem Urteil, das:
- zu Ungunsten des Angeklagten oder
- zu dessen Gunsten ausfallen kann.
In beiden Fällen kann jede Partei Berufung gegen das Urteil bei einem höheren Gericht einlegen.
Informationsblätter
Nähere Informationen zu den einzelnen Schritten im Strafverfahren und zu Ihren Rechten finden Sie in den Informationsblättern. Diese Auskünfte sind kein Ersatz für rechtlichen Beistand und dienen lediglich der Orientierung.
Die Rolle der Europäischen Kommission
Bitte beachten Sie, dass die Europäische Kommission in Strafverfahren der Mitgliedstaaten nicht eingreifen und Ihnen daher auch nicht helfen kann, wenn Sie sich beschweren wollen. In diesen Informationsblättern finden Sie Hinweise, wie und bei wem Sie Ihre Beschwerde vorbringen können.
Klicken Sie auf die nachstehenden Links. Sie finden dort die gesuchten Informationen:
1 - Meine Rechte während des Ermittlungsverfahrens
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