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Kurzbeschreibung des Strafverfahrens
Nachfolgend werden die üblichen Abschnitte des Strafverfahrens zusammengefasst.
- Bei der Polizei wird Anzeige erstattet.
- Die Polizei führt die strafrechtlichen Ermittlungen durch (Voruntersuchung). Bei schweren Straftaten werden die Ermittlungen von der Staatsanwaltschaft geleitet.
- In den meisten Fällen kann ein Pflichtverteidiger bestellt werden.
- Im Falle schwerer oder wiederholter Straftaten kann der Staatsanwalt beim Gericht Untersuchungshaft für Sie beantragen. Dazu findet eine spezielle Anhörung statt.
- Der Staatsanwalt erhebt Anklage beim Amtsgericht.
- In der Hauptverhandlung im Amtsgericht wird geprüft, ob Ihnen die Straftat nachgewiesen werden kann und wie Sie gegebenenfalls zu bestrafen sind.
- Legt eine der Parteien Berufung ein, prüft das Berufungsgericht, ob das Urteil des Amtsgerichts zu bestätigen oder abzuändern ist.
- In einigen wenigen Fällen kann das Urteil auch vom Obersten Gerichtshof überprüft werden.
- Das Urteil wird vollstreckbar, das heißt, es wird rechtskräftig, und im Falle einer Verurteilung wird die Strafe vollstreckt.
Nähere Informationen zu den einzelnen Schritten im Strafverfahren und zu Ihren Rechten finden Sie in den Informationsblättern. Diese Auskünfte sind kein Ersatz für rechtlichen Beistand und dienen lediglich der Orientierung. Falls Sie Hilfe benötigen, sollten Sie Ihre konkrete Situation stets mit einem Anwalt oder einem anderen Sachkundigen besprechen.
Die Rolle der Europäischen Kommission
Bitte beachten Sie, dass die Europäische Kommission in Strafverfahren der Mitgliedstaaten nicht eingreifen und Ihnen daher auch nicht helfen kann, wenn Sie sich beschweren wollen. In diesen Informationsblättern finden Sie Hinweise, wie und bei wem Sie Ihre Beschwerde vorbringen können.
Klicken Sie auf die nachstehenden Links. Sie finden dort die gesuchten Informationen:
1 – Wie man Rechtsberatung erhält
2 – Ihre Rechte während der Ermittlungen
- Vernehmung
- Festnahme
- Untersuchungshaft
- Fortsetzung der polizeilichen Ermittlungen
- Vorbereitung der Verteidigung
- Anklageerhebung
4 – Ihre Rechte, nachdem das Gericht entschieden hat
5 – Verkehrsdelikte und andere geringfügige Vergehen
Links zum Thema
Schwedische Staatsanwaltschaft
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.