Beschuldigte (Strafverfahren)

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Wie werden geringfügige Verkehrsdelikte behandelt?

Wenn Sie von der Verkehrspolizei, der die Durchsetzung der Straßenverkehrsgesetze obliegt, wegen eines Verkehrsdelikts angehalten werden, können Sie Ihre Schuld entweder anerkennen oder abstreiten. Die Polizei ist verpflichtet, den mutmaßlichen Verstoß zu protokollieren und zu verfolgen. Sie haben die gleichen Rechte wie ein Beschuldigter im Strafverfahren und sind nicht verpflichtet, gegenüber der Polizei auszusagen.

Normalerweise werden Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr mit einem Bußgeld geahndet. Verkehrsordnungswidrigkeiten werden so behandelt wie andere Zuwiderhandlungen, die mit Bußgeld belegt sind. Die Polizei schickt Ihnen einen Bußgeldbescheid zu. Wenn Sie das Bußgeld zahlen, bedeutet das, dass Sie Ihre Schuld anerkennen. Zahlen Sie das Bußgeld nicht, geht die Angelegenheit vor Gericht. Sie werden dann zu einer Gerichtsverhandlung geladen, in der Beweismittel vorgebracht werden können.

Der Generalstaatsanwalt hat einen Bußgeldkatalog für Verkehrsordnungswidrigkeiten herausgegeben, mit dem Sie überprüfen können, ob Ihr Bußgeld mit den Sätzen übereinstimmt, die üblicherweise bei vergleichbaren Verkehrsdelikten angeordnet werden.

Die Polizei ist aufgrund des Straßenverkehrsgesetzes befugt, Ihr Kraftfahrzeug sicherzustellen oder zu beschlagnahmen, wenn Sie nicht in Dänemark wohnen und das Kraftfahrzeug in einem anderen Land als Dänemark angemeldet ist. Ihr Fahrzeug kann solange in polizeilichem Gewahrsam verbleiben, bis das Bußgeld beglichen oder eine Sicherheit für die Zahlung des zu erwartenden Bußgelds geleistet worden ist. Wenn Sie meinen, keine Zuwiderhandlung begangen zu haben, müssen Sie deshalb in bestimmten Fällen eine Sicherheit leisten und beantragen, dass der Fall vor Gericht verhandelt wird. Die Polizei macht häufig von ihrem Recht Gebrauch, Kraftfahrzeuge sicherzustellen oder zu beschlagnahmen.

Für Fahrzeugführer und Kraftfahrzeuge aus anderen skandinavischen Ländern bestehen Sonderregelungen.

Wie werden Parkverstöße geahndet?

Das Park- und Halteverbot wird normalerweise durch Politessen bzw. Hilfspolizisten durchgesetzt, die bei einer örtlichen Behörde oder einem Privatunternehmen angestellt, aber keine Polizeibedienstete sind. Wer falsch parkt, erhält eine schriftliche Verwarnung. Diese wird am Kraftfahrzeug befestigt.

Wenn Sie die Politesse oder den Hilfspolizisten antreffen, bevor die schriftliche Verwarnung ausgestellt ist, können Sie unmittelbar bei der Politesse bzw. dem Hilfspolizisten Einspruch einlegen. Diese haben dann die Möglichkeit, das Vergehen nicht zu protokollieren, oder die Zuwiderhandlung zu protokollieren und den Einspruch festzuhalten. Wird Ihnen eine schriftliche Verwarnung wegen Falschparkens ausgestellt, müssen Ihnen gleichzeitig Informationen darüber ausgehändigt werden, wie Sie gegen die Verhängung des Bußgeldes Einspruch einlegen können. Eine zentrale Beschwerdestelle gibt es nicht.

Bußgelder wegen Falschparkens werden auf die gleiche Weise eingetrieben wie andere zivilrechtliche Ansprüche. Das bedeutet, dass die Forderung an eine Inkassostelle in Ihrem Wohnsitzland geht, wenn Sie das Bußgeld nicht bezahlen.

Werden diese Vergehen in meinem Strafregister erscheinen?

Bußgelder werden in Dänemark normalerweise nicht ins Strafregister eingetragen. Eingetragen werden aber Geldstrafen, die zur Ahndung von Straftaten verhängt werden.

Bußgelder wegen Falschparkens werden nicht als strafrechtliche Sanktion angesehen und werden deshalb auch nicht im Strafregisterauszug ausgewiesen.

Letzte Aktualisierung: 13/08/2019

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