Beschuldigte (Strafverfahren)

Austrija

Saturu nodrošina
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A. Wo findet die Verhandlung statt?

Die Verhandlung findet vor dem Gericht statt, bei dem die Strafverfolgungsbehörden die endgültige Anklage erhoben haben. In der Regel ist dies das gerichtlich zuständige Gericht, bei dem die Straftat begangen wurde. Hauptverhandlungen sind mit wenigen Ausnahmen öffentlich.

Je nach Art der Strafe wird die Entscheidung von einem Einzelrichter, einem Laienrichtergericht oder einem Geschworenengericht getroffen. Laien sitzen auch in Laienrichtergerichten oder Geschworenengerichten.

B. Kann der Anklagevorwurf geändert werden? Wenn ja, welche Rechte habe ich in Bezug auf einschlägige Auskunftserteilung?

Sobald Anklage gegen Sie erhoben wurde, ist es nicht mehr möglich, den Zugriff auf die Dateien einzuschränken. Spätestens zu diesem Zeitpunkt haben Sie Zugriff auf die vollständige Akte, die auch dem Gericht zur Verfügung steht. Das Gericht bereitet sich auf die Durchführung des Verfahrens vor.

Wenn Sie möchten, können Sie Beweise anfordern, die Ihnen bei der Vorbereitung auf den Prozess helfen. Insbesondere können Sie die Vernehmung von Zeugen beantragen. In Ihrem Beweisantrag müssen Sie die Tatsachen angeben, die Sie mit den betreffenden Beweismitteln beweisen möchten. Möglicherweise werden Sie auch aufgefordert, den Grund anzugeben, warum Sie der Meinung sind, dass die von Ihnen angeforderten Nachweise angemessen sind.

Wenn Ihnen während des Prozesses eine weitere Straftat vorgeworfen wird, können die Strafverfolgungsbehörden die Anklage gegen Sie ausweiten und die Verhandlung kann auf die neuen Anklagepunkte ausgedehnt werden, es sei denn, sie tragen eine härtere Strafe als die ursprünglichen Anklagepunkte.

Das Gericht ist in seiner Entscheidung nur an den in der Anklageschrift geschilderten Sachverhalt gebunden und nicht an eine rechtliche Beurteilung durch die Staatsanwaltschaft. Das Gericht kann die Straftat, die Ihnen zur Last gelegt wurde, anders qualifizieren als die von den Strafverfolgungsbehörden in der Anklageschrift vorgenommene Einstufung.

C. Welche Rechte habe ich während der mündlichen Verhandlung?

Wie während des gesamten Strafverfahrens haben Sie auch während der Hauptverhandlung das Recht, zu schweigen. Sie müssen sich nicht zu den gegen Sie erhobenen Vorwürfen äußern.

Wenn Sie die Anklagepunkte während des Prozesses zugeben, wird dies auch eine mildernde Wirkung haben, wenn das Strafmaß festgelegt wird. Ein Schuldeingeständnis ändert jedoch nichts am Verlauf des Prozesses. Du wirst nicht bestraft, wenn du nicht die Wahrheit sagst.

Laienrichtergerichte und Schwurgerichte dürfen in Ihrer Abwesenheit keine Verfahren führen. Darüber hinaus müssen Sie sich in solchen Verfahren auch immer durch einen Verteidiger vertreten lassen. Es gibt keine Bestimmungen für einen Prozess per Videokonferenz.

Wenn Sie nicht ausreichend Deutsch verstehen, muss ein Dolmetscher für die Verhandlung eingeschaltet werden. Der Dolmetscher wird die wichtigsten Ereignisse während des Prozesses in eine Sprache übersetzen, die Sie verstehen.

Während der Hauptverhandlung haben Sie auch das Recht, Anträge zu stellen, insbesondere Beweisanträge.

In einem Verfahren vor einem Schöffengericht oder vor einem Schwurgericht müssen Sie sich von einem Verteidiger vertreten lassen, während bei den anderen Verfahrensarten die Bestellung eines Verteidigers fakultativ ist.

Sie können den Verteidiger Ihrer Wahl jederzeit wechseln. Dies darf das Verfahren jedoch nicht unangemessen verlängern.

i. Muss ich vor Gericht anwesend sein? Unter welchen Bedingungen darf ich während der Verhandlung abwesend sein?

Sie sind nicht dazu verpflichtet, während des gesamten Ermittlungsverfahrens in Österreich zu bleiben. Die Wahrung Ihrer Rechte im Ermittlungsverfahren kann (wenn Sie das möchten) auch durch Ihren Anwalt sichergestellt werden.

Zu Vernehmungen müssen Sie grundsätzlich nach Österreich kommen. Eine Videoübertragung im Ermittlungsverfahren ist nur möglich, wenn die österreichische Strafverfolgungsbehörde ein entsprechendes Ersuchen stellt, Sie diesem Vorgehen zustimmen und in ihrem Land eine solche Videovernehmung der beschuldigten Person vorgesehen ist. Eine telefonische Vernehmung als beschuldigte Person ist jedoch nicht vorgesehen.

ii. Welche Rechte habe ich in Bezug auf einen Dolmetscher und Übersetzungen?

Wenn Sie nicht ausreichend Deutsch verstehen, muss ein Dolmetscher für die Verhandlung eingeschaltet werden. Der Dolmetscher wird die wichtigsten Ereignisse während des Prozesses in eine Sprache übersetzen, die Sie verstehen.

iii. Habe ich das Recht auf einen Rechtsbeistand?

In einem Verfahren vor einem Schöffengericht oder vor einem Schwurgericht müssen Sie sich von einem Verteidiger vertreten lassen, während bei den anderen Verfahrensarten die Bestellung eines Verteidigers fakultativ ist.

Sie können den Verteidiger Ihrer Wahl jederzeit wechseln. Dies darf das Verfahren jedoch nicht unangemessen verlängern.

Letzte Aktualisierung: 02/02/2022

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