- Ich bin Opfer einer Straftat geworden. An wen kann ich mich wenden, um Unterstützung und Hilfe zu erhalten?
- Ist die Opferhilfe kostenfrei?
- Welche Art von Unterstützung kann ich von staatlichen Behörden oder Diensten erhalten?
- Welche Art von Unterstützung kann ich von Nichtregierungsorganisation erhalten?
Ich bin Opfer einer Straftat geworden. An wen kann ich mich wenden, um Unterstützung und Hilfe zu erhalten?
Hotline der Opferhilfe
Die landesweite Hotline für Opfer von Straftaten und geringfügigen Vergehen (116-006) bietet emotionale Unterstützung, informiert Opfer über ihre Rechte, liefert praktische Informationen und gibt Auskunft darüber, bei welchen staatlichen Stellen und Organisationen weitere Informationen sowie Hilfs- und Unterstützungsleistungen erhältlich sind.
Die Hotline ist ein gebührenfreier Telefonservice,
der werktags von 8.00 bis 20.00 Uhr auf Kroatisch und Englisch erreichbar ist.
Die landesweite Hotline für Opfer von Straftaten und geringfügigen Vergehen (116-006) ist ein allgemeiner Unterstützungsdienst.
Weitere Informationen sind erhältlich unter: https://pzs.hr/
Zusätzlich erhalten Opfer bestimmter Straftaten und Kinder telefonische Hilfe und Betreuung, die von spezialisierten Organisationen der Zivilgesellschaft angeboten werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des kroatischen Justizministeriums, auf der auch eine Auflistung dieser Organisationen nach Bezirk sowie Informationen zu den Organisationen der Zivilgesellschaft verfügbar sind, die Teil des Netzwerks zur Unterstützung und Zusammenarbeit für Opfer und Zeugen von Straftaten (Mreža podrške i suradnje za žrtve i svjedoke kaznenih djela) sind.
Verzeichnis der Organisationen, die landesweit psychosoziale Betreuung anbieten und Rechtsauskünfte erteilen:
116 006 |
Landesweite Hotline für Opfer von Straftaten und geringfügigen Vergehen |
Werktags 8:00 - 20:00 Uhr |
116 000 |
Landesweite Hotline für vermisste Kinder Zentrale für vermisste und misshandelte Kinder |
Täglich rund um die Uhr |
116 111 |
Telefonische Hotline Hrabri für Kinder |
Werktags 9:00 - 20:00 Uhr |
0800·0800 |
Telefonische Hotline Hrabri für Eltern |
Werktags 9:00 - 20:00 Uhr |
0800 77 99 |
Menschenhandel-Notruf |
Täglich 10:00 - 18:00 Uhr |
0800 55 44 |
Beratungszentrale für weibliche Opfer von Gewalt Frauenhaus Zagreb |
Werktags 11:00 - 17:00 Uhr |
0800 655 222 |
Notrufnummer für weibliche und minderjährige Opfer von Gewalt Ženska pomoć sada Frauen-Hotline |
Täglich rund um die Uhr |
0800 200 144 |
B.a.B.e. Kostenlose Rechtsberatung für Opfer häuslicher Gewalt |
Werktags 9:00 - 15:00 Uhr |
01 6119 444 |
Hilfszentrale für Opfer sexueller Gewalt Ženska soba Zentrale für sexuelle Rechte |
Werktags 10:00 - 17:00 Uhr |
01 48 28 888 |
Psychologische Beratung TESA – Zentrum für psychologische Beratung |
Werktags 10:00 - 22:00 Uhr |
01 48 33 888 |
Telefonische Hotline Plavi |
Werktags 9:00 - 21:00 Uhr |
01 4811 320 |
Kostenlose Rechtsberatung Rechtsklinik der Fakultät für Recht, Zagreb |
Werktags 10:00 - 12:00 Uhr, Mi und Do 17:00 - 19:00 Uhr |
Ist die Opferhilfe kostenfrei?
Ja.
Welche Art von Unterstützung kann ich von staatlichen Behörden oder Diensten erhalten?
Die staatlichen Stellen für Opfer- und Zeugenhilfe bieten folgende Dienste an:
- emotionale Unterstützung
- juristische Auskünfte
- fachspezifische und praktische Auskünfte für Opfer, Zeugen und ihre Familienangehörigen
- Verweisung an spezialisierte Einrichtungen und Organisationen der Zivilgesellschaft je nach den individuellen Bedürfnissen des Opfers/Zeugen
Dienststellen für Opfer- und Zeugenhilfe an den Bezirksgerichten:
STAATLICHE STELLEN FÜR OPFER- UND ZEUGENHILFE |
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Bezirksgericht Osijek |
Anschrift: |
Europska avenija 7, 31000 Osijek, Kroatien |
Tel.: |
031/228-500 |
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E-Mail: |
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Bezirksgericht Rijeka |
Anschrift: |
Žrtava fašizma 7, 51000 Rijeka, Kroatien |
Tel.: |
051/355-645 |
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E-Mail: |
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Bezirksgericht Sisak |
Anschrift: |
Trg Ljudevita Posavskog 5, 44000 Sisak, Kroatien |
Tel.: |
044/524-419 |
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E-Mail: |
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Bezirksgericht Split |
Anschrift: |
Gundulićeva 29a, 21000 Split, Kroatien |
Tel.: |
021/387-543 |
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E-Mail: |
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Bezirksgericht Vukovar |
Anschrift: |
Županijska 33, 32000 Vukovar, Kroatien |
Tel.: |
032/452-529 |
|
E-Mail: |
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Bezirksgericht Zadar |
Anschrift: |
Borelli 9, 23000 Zadar, Kroatien |
Tel.: |
023/203-640 |
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E-Mail: |
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Bezirksgericht Zagreb |
Anschrift: |
Trg N.Š. Zrinskog 5, 10000 Zagreb, Kroatien |
Tel.: |
01/4801-062 |
Der Unterstützungsdienst für Opfer und Zeugen (Služba za podršku žrtvama i svjedocima) des kroatischen Justizministeriums
- bietet ein System für Opfer- und Zeugenhilfe;
- koordiniert die Arbeit der Dienststellen für Opfer- und Zeugenhilfe an den Bezirksgerichten;
- informiert Opfer, Geschädigte oder ihre Familienangehörigen über die Haftentlassung des Straftäters (Entlassung ohne Auflagen oder Entlassung auf Bewährung);
- stellt Opfern und Zeugen aus dem Ausland, die im Wege der internationalen Rechtshilfe an kroatischen Gerichten eine Aussage machen sollen, sowie kroatischen Opfern und Zeugen, die im Rahmen der internationalen Rechtshilfe an Gerichten in anderen Ländern eine Aussage machen sollen, Informationen über ihre Rechte sowie emotionale Unterstützung zur Verfügung. Der Dienst lässt Opfern und Zeugen Informationsschreiben mit Kontaktangaben zukommen;
- nimmt Schadensersatzansprüche von Opfern von Straftaten entgegen, bereitet Material für Sitzungen des Ausschusses für die Entschädigung der Opfer von Straftaten (Odbor za novčanu naknadu žrtvama kaznenih djela) vor und leistet Unterstützung in grenzüberschreitenden Fällen.
Welche Art von Unterstützung kann ich von Nichtregierungsorganisation erhalten?
Opfern stehen je nach Art der Organisation und ihres jeweiligen Auftrags vielfältige Hilfs- und Unterstützungsleistungen zur Verfügung: psychologische, emotionale, juristische, praktische und medizinische Unterstützung sowie Hilfe in Fragen der Unterbringung und Sicherheit, aber auch Betreuung bei Gericht.
Weitere Informationen und ein nach Bezirken geordnetes Verzeichnis dieser Organisationen sind auf der Website des kroatischen Justizministeriums zu finden.
Derzeit werden in Kroatien zwölf Bewährungsbüros eingerichtet. Ziel ist es, dem menschlichen Aspekt bei der Vollstreckung strafrechtlicher Sanktionen eine größere Bedeutung beizumessen, zudem für eine erfolgreichere Wiedereingliederung von Straftätern in die Gesellschaft zu sorgen und Opfern wie auch Geschädigten und den Familien der Opfer und des Täters die nötige Unterstützung zukommen zu lassen.
Der nationale Bewährungsdienst hilft bei der Umsetzung von Maßnahmen, mit denen sich Straftäter nach ihrer Haftentlassung leichter wieder in die Gemeinschaft einfinden. Dazu gehören u. a. Unterstützung bei der Suche nach einem Wohn- und Arbeitsplatz sowie Vorbereitung der Täter selbst, der Opfer, der Geschädigten und der Familien der Opfer auf die bevorstehende Haftentlassung. Darüber hinaus trifft der Bewährungsdienst Vorkehrungen, damit die Opfer, die Geschädigten sowie die Familien der Opfer und des Täters psychosoziale Unterstützung in Anspruch nehmen können.
Wenn der Straftäter, dessen Haftentlassung bevorsteht, wegen einer Sexualstraftat, einer Straftat gegen das Leben und die körperliche Unversehrtheit oder wegen eines Gewaltverbrechens verurteilt wurde, ist der Bewährungsdienst verpflichtet, die Opfer, die Geschädigten oder deren Familien unverzüglich entsprechend in Kenntnis zu setzen.
Die Kontaktdaten der einzelnen Bewährungsbüros sowie der Bewährungsabteilung des Justizministeriums sind hier zu finden.
Opfer von Straftaten können sich wie folgt an die Polizei wenden: per E-Mail an policija@mup.hr oder prevencija@mup.hr oder per Telefon unter 192 (rund um die Uhr erreichbar) bzw. unter +385 1 3788 111.
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