Sie werden als Opfer einer Straftat („Geschädigter“) betrachtet, wenn festgestellt wird, dass Sie Inhaber eines Rechtsguts sind, das durch die Strafrechtsnorm geschützt wird, die durch eine Straftat im Sinne des nationalen Rechts verletzt wurde, d. h., dass Sie die zum Tatbestand der Straftat gehörende Verletzung erlitten haben.
Sie haben als Folge einer Straftat einen zivilrechtlichen Schaden erlitten, wenn Sie durch die Straftat einen (materiellen oder immateriellen, auf jeden Fall aber wirtschaftlich messbaren) Schaden erlitten haben. In der Regel ist Opfer und Geschädigter ein und dieselbe Person. Dies gilt jedoch zum Beispiel nicht bei Tötungsdelikten, wo Opfer die getötete Person, Geschädigte aber ihre Familienangehörigen sind, die das Recht haben, vor Gericht Ersatz des erlittenen Schadens zu verlangen.
Als Geschädigter haben Sie nach dem Strafrecht und nach dem Zivilrecht vor, während und nach einer Gerichtsverhandlung eigene Rechte.
In Italien beginnen Strafverfahren mit Ermittlungen, die von der Kriminalpolizei und der Staatsanwaltschaft durchgeführt werden. Nach Abschluss dieser Ermittlungen kann der Staatsanwalt Anklage erheben oder den Ermittlungsrichter ersuchen, das Verfahren einzustellen. Bei einigen Straftaten kann das Verfahren nur eingeleitet werden, wenn Sie als Geschädigter bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft Anzeige erstatten.
Während der Verhandlung prüft das Gericht die gesammelten Beweise und entscheidet, ob der Angeklagte schuldig ist oder nicht. Das Verfahren endet mit der Verurteilung des Angeklagten oder mit einem Freispruch. Gegen diese Entscheidung kann ein Rechtsmittel vor einem höheren Gericht eingelegt werden.
Als Geschädigter spielen Sie im Strafverfahren eine wichtige Rolle und haben daher eine Reihe von Rechten. Sie können als Opfer (Geschädigter) ohne besonderen rechtlichen Status teilnehmen oder eine aktivere Rolle spielen, indem Sie förmlich als Zivilkläger auftreten.
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1 - Meine Rechte als Opfer einer Straftat
2 - Anzeige einer Straftat und meine Rechte im Ermittlungs- oder Gerichtsverfahren
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