Im Bereich der Ziviljustiz kommt für vor dem Ablauf des Übergangszeitraums eingeleitete und noch anhängige Verfahren weiterhin EU-Recht zur Anwendung. Die Informationen über das Vereinigte Königreich werden im gegenseitigen Einvernehmen bis Ende 2024 über das Europäische Justizportal verfügbar bleiben.

Opferrechte – nach Mitgliedstaat

Nordirland

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Wie kann ich eine Straftat anzeigen?

Wenn Sie Anzeige erstatten wollen, sollten Sie sich zuerst an die Polizei wenden.

Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten:

Notruf: In einem Notfall wählen Sie die Rufnummer 999 bzw. am Schreibtelefon die 18000. Um einen Notfall handelt es sich, wenn jemand schwer verletzt ist oder gerade eine Straftat begangen wird und verdächtige Personen vor Ort sind.

SMS-Nothilfe: Die Polizei bietet eine SMS-Nothilfe für diejenigen an, die wegen einer Beeinträchtigung nicht ohne Weiteres eine Notrufnummer wählen können. Diese Einrichtung ermöglicht es der Polizei zudem, Hilferufe an Feuerwehr und Rettungsdienste weiterzuleiten. Sie steht nur vorab registrierten Nutzern zur Verfügung. Dazu muss ein Antragsformular ausgefüllt werden (genauere Informationen hierzu und das Antragsformular finden Sie auf der Website der Polizei: http://www.psni.police.uk/).

Kein Notruf: Wenn es sich nicht um einen Notfall handelt, wählen Sie die Rufnummer 101.

Hasskriminalität: Wenn es sich nicht um einen Notfall handelt, wählen Sie die Rufnummer 101 und danach die 2.

Dies ist eine weitere Möglichkeit, eine Straftat anzuzeigen.

Anzeige eines Dritten: Wenn Sie die Straftat nicht selbst anzeigen wollen oder können, kann das auch jemand anders für Sie übernehmen, beispielsweise ein Familienmitglied oder ein Mitarbeiter einer ehrenamtlich tätigen Einrichtung. Diese dritte Person stellt dann den ersten Kontakt zur Polizei her. Sie werden erst später in das Verfahren einbezogen.

Anruf bei Ihrer örtlichen Polizeidienststelle: Wenn es sich nicht um eine dringende Angelegenheit handelt, können Sie die Sache während der normalen Öffnungszeiten bei ihrer örtlichen Polizeidienststelle melden.

Weitere Möglichkeiten, eine Straftat anzuzeigen:

Crimestoppers: Wenn Sie anonym Anzeige erstatten wollen, können Sie sich unter der kostenfreien Nummer 0800 555 111 an die Hotline von Crimestoppers wenden. Dies ist kein Dienst der Polizei.

Vorfall im Hafen oder am Flughafen: Wenn sich der Vorfall auf dem Gelände des Belfast International Airport oder im Hafen von Belfast ereignet hat, wenden Sie sich an den Belfast International Airport Constabulary unter der Nummer 028 9448 4400 (Durchwahl 4412) / unter der Handynummer 077 1081 9183 oder an die Belfast Harbour Police unter der Nummer 028 9055 3000. Bei einem schweren Verbrechen wie Mord, einem terroristischen Akt oder einem bewaffneten Raubüberfall können Sie sich auch an den Police Service of Northern Ireland wenden. Für Vorfälle auf dem Belfast City Airport ist ebenfalls der Police Service of Northern Ireland zuständig, den Sie unter den oben genannten Rufnummern erreichen.

Polizei-Ombudsmann: Wenn Ihrer Meinung nach ein Polizeibeamter eine Straftat begangen hat, sollten Sie dies dem Polizei-Ombudsmann melden, der die Sache untersuchen und gegebenenfalls dem Leiter der Staatsanwaltschaft eine strafrechtliche Verfolgung nahelegen wird.

Wie kann ich erfahren, was in dem Fall unternommen wird?

Wenn Sie Opfer einer Straftat sind, haben Sie Anspruch darauf, unverzüglich von der Polizei darüber informiert zu werden, dass und aus welchen Gründen ein Verdächtiger

  • verhaftet wurde;
  • vernommen wurde;
  • freigelassen wurde;
  • gegen eine Kaution freigelassen wurde oder dass die Kautionsbedingungen geändert oder aufgehoben wurden.

Sie haben Anspruch darauf, von der Polizei, nachdem diese entsprechend unterrichtet wurde, unverzüglich informiert zu werden:

  • über Datum, Uhrzeit und Ort der ersten Anhörung vor Gericht;
  • wenn der Verdächtige gegen eine Kaution freigelassen wird, um vor Gericht zu erscheinen, sowie über Kautionsbedingungen und Änderungen der Kautionsbedingungen.

Habe ich Anspruch auf Prozesskostenhilfe (während der Ermittlungen oder des Gerichtsverfahrens)? Unter welchen Voraussetzungen?

Opfer und Zeugen sind in Nordirland keine Verfahrensbeteiligten und haben daher auch keinen Anspruch auf Prozesskostenhilfe.

Kann ich die Erstattung meiner Ausgaben beantragen (Teilnahme an den Ermittlungen/am Gerichtsverfahren)? Unter welchen Voraussetzungen?

Wenn Sie aufgefordert werden, vor Gericht als Zeuge auszusagen, entstehen Ihnen möglicherweise Kosten, beispielsweise durch die Anreise. Sie können eine Erstattung Ihrer Ausgaben beantragen. Für Ihren Antrag auf Kostenerstattung gelten bestimmte Fristen und Standardsätze für Reise- und Verpflegungskosten sowie ein täglicher Höchstbetrag für einen eventuellen Verdienstausfall. Für Ihre Aussage bei der Polizei über eine Straftat ist keine Ausgabenerstattung vorgesehen.

Genauere Angaben dazu, unter welchen Voraussetzungen Ausgaben von der Staatsanwaltschaft erstattet werden können und welche Sätze zugrunde gelegt werden, finden Sie unter http://www.ppsni.gov.uk/Publications-7873.html.

Kann ich Rechtsmittel einlegen, wenn mein Fall eingestellt wird, bevor es zu einer Anklage vor Gericht kommt?

Wenn Sie mit der Entscheidung der Staatsanwaltschaft, die Sache nicht weiter zu verfolgen, nicht einverstanden sind, können Sie eine Überprüfung der Entscheidung beantragen.

Das Recht auf Überprüfung einer Entscheidung der Staatsanwaltschaft, das Verfahren einzustellen, gilt unabhängig von der Art der Straftat und der gerichtlichen Zuständigkeit. Wenn die Entscheidung über eine Einstellung des Verfahrens vom Leiter der Staatsanwaltschaft getroffen wird und nicht von einer übergeordneten Behörde überprüft werden kann, kann die Überprüfung vom Leiter der Staatsanwaltschaft vorgenommen werden. Genauere Angaben zum Recht auf Überprüfung einer Entscheidung und über den Ablauf finden Sie unter http://www.ppsni.gov.uk/.

Kann ich an der Hauptverhandlung beteiligt werden?

Wenn Sie etwas über einen Vorfall wissen, können Sie aufgefordert werden, für die Anklage oder die Verteidigung vor Gericht als Zeuge auszusagen.

Welche offizielle Rolle habe ich im Justizsystem? Ist meine Rolle festgelegt oder kann ich wählen zwischen: Opfer, Zeuge, Zivilpartei oder Privatkläger?

Im Sinne der Victim Charter (Opfercharta) ist ein Opfer:

  • eine natürliche Person, der durch eine Straftat ein körperlicher, psychischer oder emotionaler Schaden oder ein wirtschaftlicher Verlust entstanden ist;
  • ein enger Angehöriger einer Person, deren Tod unmittelbar durch eine Straftat verursacht wurde.

Wenn Sie etwas über einen Vorfall wissen, können Sie aufgefordert werden, für die Anklage oder die Verteidigung vor Gericht als Zeuge auszusagen. Wenn Sie eine der an einer Sache beteiligten Personen kennen, können Sie – in der Regel von der Verteidigung – aufgefordert werden, als Leumundszeuge auszusagen. In jedem Fall kann Ihre Aussage für die Verurteilung oder den Freispruch des Beklagten ausschlaggebend sein.

Welche Rechte und Pflichten habe ich in dieser Rolle?

Die Victim Charter, in der die dem Opfer einer Straftat zustehenden Rechte aufgeführt sind, finden Sie unter https://www.garda.ie/en/victim-services/garda-victim-service/victim-charter-2020.pdf.

Wenn Sie Zeuge einer Straftat, aber selbst kein Opfer sind, können Sie die in der Witness Charter (Zeugencharta) aufgeführten Leistungen in Anspruch nehmen. Die Witness Charter finden Sie unter https://www.justice-ni.gov.uk/publications/witness-charter.

Kann ich im Rahmen der Gerichtsverhandlung eine Erklärung abgeben oder eine Aussage machen? Unter welchen Voraussetzungen?

Wenn Sie etwas über einen Vorfall wissen, können Sie aufgefordert werden, für die Anklage oder die Verteidigung vor Gericht als Zeuge auszusagen. Wenn Sie eine der an einer Sache beteiligten Personen kennen, können Sie – in der Regel von der Verteidigung – aufgefordert werden, als Leumundszeuge auszusagen.

Wenn Sie Opfer einer Straftat sind, können Sie mit einer persönlichen Opfererklärung (Victim Personal Statement, VPS) in Ihren eigenen Worten erläutern, welche körperlichen, emotionalen, finanziellen oder sonstigen Folgen die Straftat für Sie hatte. Diese Erklärung unterscheidet sich von einer Zeugenaussage, in der Sie nur angeben sollen, was zu dem betreffenden Zeitpunkt geschah und was Sie gesehen oder gehört haben.

Ihnen muss Gelegenheit gegeben werden, eine Opfererklärung abzugeben, sobald feststeht, dass ein Strafverfahren eingeleitet wird.

Die persönliche Opfererklärung gibt Ihnen eine Stimme im Strafverfahren. Ihre Meinung über den Beschuldigten, über sonstige Straftaten oder die nach Ihrem Empfinden angemessene Strafe dürfen Sie allerdings nicht äußern. Solche Meinungsäußerungen sind vor Gericht nicht zulässig. Bevor die Erklärung vor dem Richter abgegeben wird, wird die Staatsanwaltschaft alles, was nicht darin enthalten sein darf, streichen.

Die Erklärung wird vor Gericht verwendet, wenn der Angeklagte für schuldig befunden wird oder sich schuldig bekennt. Sie wird dem Staatsanwalt, dem Angeklagten, seinem Anwalt und dem Richter vorgelegt. Wenn jemand wegen einer Straftat verurteilt wird, muss das Gericht relevante Teile der persönlichen Opfererklärung beim Strafmaß berücksichtigen. Wenn der Fall vom Gericht sehr schnell behandelt wird, weil sich beispielsweise der Angeklagte von Anfang an schuldig bekennt oder die Sache schon bei der ersten Einlassung verhandelt wird, kann die Erklärung möglicherweise gar nicht mehr berücksichtigt werden.

Welche Informationen erhalte ich in der Gerichtsverhandlung?

Sie haben ein Recht darauf,

  • über das Ergebnis einer Kautionsanhörung (relevante Kautionsbedingungen und relevante Änderungen dieser Bedingungen) mit Begründung unverzüglich informiert zu werden;
  • über Datum, Ort und Ergebnis aller Anhörungen in der Sache vor dem Strafgericht von Ihrer Victim and Witness Care Unit (Opfer- und Zeugenbegleitungsstelle) informiert zu werden;
  • informiert zu werden, wenn gegen einen Verdächtigen ein Haftbefehl ausgestellt wird, sowie über das Ergebnis einer Anhörung, wenn der Verdächtige erneut festgenommen wird. Wenn ein Verdächtiger erneut festgenommen wird, nachdem Haftbefehl erlassen wurde, steht er in der Regel kurz darauf vor Gericht;
  • sich mit der Opfer- und Zeugenbetreuungsstelle zu beraten, wenn der Verdächtige auf nicht schuldig plädiert, damit Sie gegebenenfalls an eine passende Unterstützungsgruppe oder Hilfseinrichtung vermittelt werden.

Wenn Sie Zeuge in einem Prozess sind, haben Sie das Recht,

  • zu beantragen, dass Sie das Gerichtsgebäude durch einen anderen Eingang als der Verdächtige und dessen Angehörige und Freunde betreten dürfen;
  • soweit es die Umstände erlauben, den Vertreter der Staatsanwaltschaft zu treffen und ihn zum Prozess zu befragen. Er wird Ihnen nach Möglichkeit sagen, wie lange Sie warten müssen, bis Sie mit Ihrer Aussage an die Reihe kommen;
  • nach Möglichkeit eine Erklärung des Vertreters der Staatsanwaltschaft zu erhalten, wenn sich das Verfahren an dem betreffenden Tag verzögert, und Auskunft darüber, wie lange Sie voraussichtlich warten müssen;
  • sich in einem von dem Verdächtigen und seinen Angehörigen und Freunden getrennten Wartebereich aufzuhalten - dies muss vom Gericht nach Möglichkeit sichergestellt werden;
  • auf Einleitung von Sondermaßnahmen, die das Gericht für Sie angeordnet hat;
  • eine Kontaktstelle am Gericht genannt zu bekommen, damit Sie in Erfahrung bringen können, was während der Verhandlung geschieht.
Letzte Aktualisierung: 14/03/2019

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