Informationen nach Regionen suchen
Wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind, stehen Ihnen kraft Gesetzes vor dem Gerichtsverfahren, während des Gerichtsverfahrens sowie danach bestimmte Rechte zu. Außerdem können Sie Unterstützung in unterschiedlicher Form erhalten und möglicherweise auch Entschädigung für den Ihnen zugefügten Schaden verlangen.
Ein Strafverfahren in Nordirland beginnt mit polizeilichen Ermittlungen, um Beweise zusammenzutragen. Nachdem die Polizei ihre Ermittlungen abgeschlossen hat, wird die Sache an die Staatsanwaltschaft übergeben. Der Staatsanwalt prüft, ob das Beweismaterial gegen den Beschuldigten für eine Verurteilung ausreichen würde und ob eine Strafverfolgung im öffentlichen Interesse ist. Wenn der Staatsanwalt gegen den Fortgang der Strafverfolgung entscheidet, wird das Verfahren eingestellt. Andernfalls wird der Staatsanwalt den Fall für die Anhörung vorbereiten und das Gerichtsverfahren einleiten. In jedem Fall wird Ihnen mitgeteilt, wie die Entscheidung ausgefallen ist. Sollte Anklage erhoben werden, wird Ihnen das Datum der Anhörung mitgeteilt.
Weniger schwere Fälle werden vor einem Magistrates‘ Court verhandelt. Mit schwerwiegenderen Straftaten (wie Vergewaltigung oder Raub) befasst sich ein Crown Court mit einem Richter und Geschworenen. Die zwölf Geschworenen werden nach dem Zufallsprinzip aus dem Wählerverzeichnis ausgewählt. Sie sollen die im Verlauf der Verhandlung vorgebrachten Beweise würdigen und entscheiden, ob der Angeklagte tatsächlich schuldig ist. Der Richter entscheidet über Rechtsfragen, z. B. über die Zulässigkeit bestimmter Beweise. Wenn die Geschworenen am Ende des Verfahrens zu dem Ergebnis kommen, dass der Angeklagte schuldig ist, entscheidet der Richter nach den gesetzlichen Vorgaben über das Strafmaß.
Unter den folgenden Links finden Sie weitere Informationen:
1 - Meine Rechte als Opfer einer Straftat
2 - Anzeige einer Straftat und meine Rechte im Ermittlungs- oder Gerichtsverfahren
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.