Opferrechte – nach Mitgliedstaat

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Wie kann ich gegenüber dem Täter Ansprüche auf Schadenersatz geltend machen? (z. B. Gerichtsverfahren, Zivilklage, Adhäsionsverfahren)

Opfer von Straftaten können vom Täter auf folgende Weise Schadenersatz verlangen:

  1. Sie können den Täter vor einem Zivilgericht verklagen. Zivilverfahren sind von der Zahlung von Gerichtskosten abhängig. Zivilverfahren können unabhängig davon eingeleitet werden, ob eine Anklage beim Gericht eingereicht wurde, sie können jedoch bis zur endgültigen Entscheidung im Strafverfahren ausgesetzt werden. Ist die Klage des Opfers erfolgreich, erfolgt die Vollstreckung durch die Vollstreckungsbehörde, d. h. den Gerichtsvollzieher (komornik).
  2. Im Rahmen eines Strafverfahrens kann das Opfer beantragen, dass dem Angeklagten eine Entschädigungsmaßnahme (środek kompensacyjny) auferlegt wird – eine Schadenersatz- oder Entschädigungspflicht. Stattdessen kann das Gericht auch die Zahlung eines zusätzlichen Schadenersatzes anordnen (nawiązka). Dem Antrag des Opfers wird nur stattgegeben, wenn der Täter verurteilt wird.
  3. Wird der Täter verurteilt und die Strafe zur Bewährung ausgesetzt, so kann das Gericht ihn anweisen, den durch die Straftat entstandenen Schaden zu ersetzen.
  4. Wird das Verfahren unter Vorbehalt ausgesetzt, muss das Gericht den Täter anweisen, den Schaden ganz oder teilweise zu ersetzen.

Das Gericht hat den Täter dazu verurteilt, mir Schadenersatz/eine Entschädigung zu zahlen. Wie kann ich sicherstellen, dass der Täter zahlt?

  1. Wenn das Gericht den Täter zu Schadenersatz verurteilt und der Täter dem nicht freiwillig nachkommt, kann das Opfer ein Vollstreckungsverfahren durch einen Gerichtsvollzieher beantragen.
  2. Wird der Täter vom Gericht zu einer Bewährungsstrafe verurteilt oder ist das Verfahren gegen ihn bedingt ausgesetzt und wird der Schaden nicht ersetzt, können Maßnahmen zur Vollstreckung der Freiheitsstrafe oder zur Wiederaufnahme des Verfahrens ergriffen werden. Diese Maßnahmen, insbesondere die drohende Inhaftierung, führen selbst bei unwirksamer Vollstreckung dazu, dass die Täter in der Regel Mittel finden, um den Forderungen der Opfer nachzukommen. Zur Ergreifung solcher Maßnahmen genügt es, wenn das Opfer dem Gericht oder Bewährungshelfer (Kurator sądowy) mitteilt, dass der Täter seiner Verpflichtung nicht nachgekommen ist.

Kann der Staat eine Vorauszahlung leisten, falls der Täter nicht zahlt? Unter welchen Voraussetzungen?

Wenn der Täter den Schaden nicht ersetzt, kann das Opfer diese Zahlung nicht vom Staat einfordern.

Das Opfer kann Soforthilfe in Anspruch nehmen, die aus dem Fonds für Opfer- und Resozialisierungshilfe von Organisationen, die sich auf die Hilfe für Opfer von Straftaten spezialisiert haben, finanziert wird.

Habe ich Anspruch auf Entschädigung durch den Staat?

Opfer von Schwerverbrechen oder deren Angehörige haben Anspruch auf Sonderleistungen des Finanzministeriums. Dies gilt für Personen mit Wohnsitz in Polen oder einem anderen EU-Mitgliedstaat, die infolge einer Straftat eine schwere Verletzung oder Verschlechterung der Gesundheit erlitten haben, die länger als sieben Tage andauert, sowie für die nächsten Angehörigen von Personen, die an den Folgen einer Straftat gestorben sind.

Habe ich Anspruch auf Entschädigung, wenn der Täter nicht verurteilt wird?

Sie haben auch Anspruch auf Entschädigung, wenn der Täter nicht verurteilt wird.

Habe ich Anspruch auf eine Sofortzahlung, solange ich auf die Entscheidung über meinen Anspruch auf Entschädigung warte?

Opfer, die Anspruch auf Entschädigung haben, können eine Sicherheitsleistung erhalten, d. h. eine einmalige Zahlung vor Abschluss des Verfahrens. Dieser Betrag kann teilweise zur Deckung der Kosten für eine Behandlung, Rehabilitation oder Bestattung verwendet werden.

Letzte Aktualisierung: 20/11/2018

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