You are a victim of crime if you have suffered harm of any kind, such as a violent act or damage to or removal of your property, as a result of an act classified as a crime under national law. As a victim of crime, under the law you have certain rights before, during and after criminal proceedings.
Criminal proceedings in Portugal take place in two stages: investigation and trial. During the investigation, the police and the Public Prosecution Service (Ministério Publico) investigate the case and attempt to collect evidence that identifies who committed the crime. If there is sufficient evidence to consider that the suspect committed the crime, the Public Prosecution Service will forward the case to court for trial. The court, in turn, will examine the evidence collected and rule accordingly, acquitting or convicting the suspect.
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1 - My rights as a victim of crime
2 - Reporting a crime and my rights during the investigation or trial
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Sobald Sie sich zum ersten Mal an die Kriminalpolizei oder die Staatsanwaltschaft (Ministério Público) wenden, haben Sie das Recht, über Folgendes informiert zu werden:
Diese Informationen können sich je nach Ihren spezifischen Bedürfnissen und persönlichen Umständen sowie der Art der Straftat unterscheiden, und zusätzliche Informationen können in anderen Phasen des Verfahrens bereitgestellt werden.
Wenn Sie Ihren Wohnsitz in einem EU-Land haben und in Portugal Opfer einer Straftat geworden sind und diese dort nicht angezeigt haben, können Sie bei den Behörden Ihres Wohnsitzlandes Anzeige erstatten. Die Behörden in Ihrem Wohnsitzland leiten die Anzeige unverzüglich an die zuständigen Behörden des Landes weiter, in dem die Straftat begangen wurde.
Wenn Sie in einem anderen EU- oder Nicht-EU-Land wohnen, können Sie Aussagen für eine spätere Verwendung machen, d. h. die im Gerichtsverfahren als Beweismittel verwendet werden können, damit Sie nicht nach Portugal zurückkehren müssen. Sollten Sie jedoch erneut aussagen müssen und sich nicht mehr in dem Land befinden, in dem die Straftat begangen wurde, können Sie per Telefon oder Videokonferenz von Ihrem Wohnsitzland aus vernommen werden.
Wenn Sie angeben, dass Sie über alle im Strafverfahren getroffenen Entscheidungen informiert werden möchten, haben Sie zusätzlich zu den vorgenannten Informationen das Recht, über die Folgemaßnahmen zu Ihrer Anzeige, einschließlich der Entscheidung über die Anklageerhebung gegen die beschuldigte Person oder über die Einstellung oder vorübergehende Aussetzung des Verfahrens sowie über die verhängten Zwangsmaßnahmen informiert zu werden. Sie haben ferner das Recht, über Tag, Uhrzeit und Ort der Gerichtsverhandlung sowie über das Urteil informiert zu werden.
Ja. Wenn Sie der portugiesischen Sprache nicht mächtig sind und an einer Verfahrenshandlung teilnehmen müssen, kann Ihnen die für die Verfahrenshandlung zuständige Behörde einen Dolmetscher bestellen, der Portugiesisch und die von Ihnen gesprochene Sprache beherrscht.
Die Beiziehung eines Dolmetschers ist kostenlos.
Nach Aushändigung des Standarddokuments (in dem Ihre Rechte und Pflichten als Opfer aufgeführt sind) erhalten Sie eine klare und verständliche Erläuterung Ihrer Rechte und Pflichten, die Ihren individuellen (kulturellen, intellektuellen usw.) Merkmalen angepasst ist, und Sie werden u. a. auf die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zur Bestellung eines Dolmetschers hingewiesen, wenn Sie nicht über portugiesische Sprachkenntnisse verfügen oder wenn Sie aufgrund einer Behinderung oder eines Unvermögens andere Kommunikationsbedürfnisse haben.
Die Kriminalpolizeibehörden, die Staatsanwaltschaft und die verschiedenen Hilfseinrichtungen für Opfer.
Sie werden die Informationen über die Ihnen zur Verfügung stehenden Hilfseinrichtungen erhalten, damit Sie diese bei Bedarf in Anspruch nehmen können.
Wenn Sie Opfer häuslicher Gewalt sind, werden Sie über Ihr Recht auf Unterstützung durch eine Einrichtung für Opfer von häuslicher Gewalt informiert. Nachdem Sie zugestimmt haben, professionelle Hilfe von einer Hilfseinrichtung an Ihrem Wohnort (oder Arbeitsplatz oder einem anderen Ort) in Anspruch zu nehmen, nimmt die Kriminalpolizei Kontakt zu dieser Einrichtung auf.Es wird ein angemessenes Schutzniveau gewährleistet, insbesondere im Hinblick auf Ihre Sicherheit und den Schutz Ihrer Privatsphäre, sofern die zuständigen Behörden der Ansicht sind, dass eine ernsthafte Gefahr von Vergeltungsmaßnahmen und erneuter Viktimisierung besteht oder es deutliche Anzeichen dafür gibt, dass Ihre Privatsphäre beeinträchtigt werden könnte. Deshalb wird darauf geachtet, dass der Kontakt zwischen Ihnen, Ihrer Familie und dem/den Verdächtigen oder dem/den Angeklagten während des Verfahrens überall vermieden wird, insbesondere in den Gerichtsgebäuden. Sie haben das Recht, in einem informellen und privaten Rahmen angehört zu werden, und können per Videokonferenz vernommen werden.
Nein, sie können die Opferhilfe in Anspruch nehmen, unabhängig davon, ob Sie eine Anzeige oder Beschwerde eingereicht haben.
Der Schutz und die Sicherheit des Opfers können durch die Anwendung einer oder mehrerer Zwangsmaßnahmen gegenüber dem Angeklagten gewährleistet werden. Eine Zwangsmaßnahme ist eine Beschränkung der Freiheit des Angeklagten, die im Rahmen eines Strafverfahrens verhängt werden kann, wenn Fluchtgefahr oder eine Gefahr bei der Erhebung und Sicherung von Beweisen für die Straftat, eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und/oder die Gefahr der Fortsetzung einer kriminellen Handlung besteht.
Es kann auch eine Sonderregelung für den Zeugenschutz angewandt werden, insbesondere zum Schutz des Opfers und seiner Familie vor Vergeltungsmaßnahmen, Einschüchterung oder weiteren Straftaten, einschließlich Handlungen, die das Leben, die körperliche Unversehrtheit, das emotionale und psychische Wohlbefinden sowie die Würde des Opfers gefährden können.
Die Kriminalpolizeibehörden, die Staatsanwaltschaft und das Gericht.
Ihr Anliegen wird je nach Verfahrensphase von den Kriminalpolizeibehörden, der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht geprüft.
Ja, wie bereits erwähnt, erhalten Sie sowie Ihre Familie oder andere Ihnen nahestehende Personen einen angemessenen Schutz – unter Berücksichtigung der Verfahrensphase –, wenn die Behörden eine ernsthafte Gefahr oder deutliche Anzeichen dafür feststellen, dass Ihre Sicherheit und Privatsphäre ernsthaft und vorsätzlich beeinträchtigt sein könnten.
Minderjährige gelten unabhängig von der Straftat, der sie zum Opfer gefallen sind, als besonders schutzbedürftige Opfer.
Abgesehen von den Rechten, die besonders schutzbedürftigen Opfern zustehen, werden minderjährige Opfer immer von einem gesetzlichen Vertreter oder, bei einem Interessenkonflikt mit ihren gesetzlichen Vertretern, von einem Rechtsanwalt begleitet. Sie sollten immer in einem informellen Rahmen vernommen werden und können auch von einem Opferbetreuer und/oder Psychologen begleitet werden.
Im Fall des Todes eines Familienangehörigen haben auch Personen, die nach zivilrechtlichen Vorschriften unterhaltsberechtigt sind, und Personen, die mit dem Opfer in einer Lebensgemeinschaft gelebt haben, Anspruch auf Entschädigung, und sie können auch eine Vorauszahlung der Entschädigung durch den Staat erhalten.
Als Opfer und als Familienangehöriger eines Opfers haben Sie das Recht auf Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen, Einschüchterung oder weiteren gegen Sie gerichteten Straftaten. Sie haben das Recht auf Schutz vor Handlungen, die eine Gefahr für Ihr Leben, Ihre körperliche Unversehrtheit, Ihr emotionales und psychisches Wohlbefinden und Ihre Würde darstellen, wenn Sie als Zeuge aussagen. Wenn die Behörden eine ernsthafte Gefahr von Vergeltungsmaßnahmen oder deutliche Anzeichen dafür feststellen, dass Ihre Sicherheit und Privatsphäre ernsthaft und vorsätzlich verletzt sein könnten, wird Ihnen sowie Ihrer Familie oder anderen Ihnen nahestehenden Personen ein angemessenes Schutzniveau gewährt.
Ja. In Fällen, bei denen eine geringfügige oder weniger schwerwiegende Straftat vorliegt, wie etwa Drohungen, geringfügige Sachbeschädigungen und Körperverletzungen, ist in den Rechtsvorschriften eine Mediation zwischen dem Opfer und dem Angeklagten vorgesehen, sofern Letzterer die Straftat bereits eingeräumt hat.
So kann die Staatsanwaltschaft in der Ermittlungsphase aus eigener Initiative oder auf Antrag des Opfers und des Angeklagten den Fall an die Mediationsstelle verweisen und diese darüber informieren, dass sie von einem Mediator kontaktiert werden.
Das Mediationsverfahren ist kostenlos, vertraulich und freiwillig, d. h., Sie nehmen nur teil, wenn Sie es wünschen, und können sich jederzeit zurückziehen.
Wird keine Einigung erzielt, wird das Strafverfahren fortgesetzt.
Auf der Website https://www.pgdlisboa.pt/leis/lei_main.php.
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.
Sie können bei einer der folgenden Behörden eine Straftat anzeigen oder eine Beschwerde einreichen:
Sie können auch die folgenden Seiten nutzen:
HINWEIS: Alle diese Behörden sind verpflichtet, jede ihnen vorgelegte Anzeige und Beschwerde entgegenzunehmen, auch wenn die Straftat nicht in ihrem Zuständigkeitsgebiet begangen wurde oder – im Falle der Polizei – die Ermittlungen nicht in ihre Zuständigkeit fallen.
Sie können eine Beschwerde auch dann einreichen oder eine Straftat anzeigen, wenn Sie nicht wissen, wer die Straftat begangen hat. Es ist dann Aufgabe der Behörden, die Identität des Täters zu ermitteln.
Sie haben das Recht, auf Antrag über die Folgemaßnahmen zu Ihrer Anzeige informiert zu werden, einschließlich der Entscheidung über die Anklageerhebung gegen den Beschuldigten oder über die Einstellung oder vorübergehende Aussetzung des Verfahrens. Sie haben ferner das Recht, über Tag, Uhrzeit und Ort der Gerichtsverhandlung sowie über das Urteil informiert zu werden.
Ja. Wenn Sie von einem Rechtsanwalt begleitet werden möchten und die Anwaltskosten selbst nicht tragen können, haben Sie Anspruch auf Prozesskostenhilfe, die Folgendes umfassen kann:
Die Entscheidung über die Gewährung der Prozesskostenhilfe wird von der Sozialversicherung anhand einer Berechnungsformel getroffen, wobei das Vermögen, das Einkommen und die Ausgaben des Antragstellers berücksichtigt werden. Der Antrag auf Prozesskostenhilfe ist mithilfe der von der Sozialversicherung kostenlos zur Verfügung gestellten Formulare einzureichen. Er kann persönlich, per Fax, per Post oder online, in letzterem Fall durch Ausfüllen des entsprechenden Online-Formulars, gestellt werden.
Dem Antrag sind Nachweise beizufügen, die die finanziellen Schwierigkeiten des Antragstellers belegen. Die Entscheidung über die Gewährung von Prozesskostenhilfe wird innerhalb von höchstens 30 Tagen getroffen. Die Einreichung dieses Antrags ist für das Opfer mit keinerlei Kosten verbunden.
Ja. Als Opfer, das als Zeuge in einem Verfahren auftritt, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung für Ihren Zeitaufwand sowie auf die Erstattung der Ihnen dadurch entstandenen Kosten.
Die Entschädigung muss schriftlich unter Verwendung des vom Gericht zur Verfügung gestellten Formulars beantragt werden.
Ja. Wenn Sie mit der Einstellung des Ermittlungsverfahrens nicht einverstanden sind, können Sie bei dem unmittelbaren Vorgesetzten des Staatsanwalts, der beschlossen hat, das Verfahren einzustellen, einen Antrag auf Anklageerhebung gegen den Beschuldigten oder auf Fortsetzung der Ermittlungen stellen, wobei im letzteren Fall neue Beweise zu erbringen sind.
Ja.
Sie können an dem Verfahren als Nebenkläger, Zivilpartei oder Zeuge teilnehmen.
Ja. Unter den vorstehend genannten Voraussetzungen.
Sie werden über Entscheidungen, die den Verfahrensablauf beeinflussen können, sowie über Tag, Uhrzeit und Ort der Gerichtsverhandlung und über das Urteil unterrichtet.
Ja. Als Opfer haben Sie ein Recht auf Akteneinsicht, sofern die Akten nicht während der Ermittlungsphase vertraulich behandelt werden und die Staatsanwaltschaft die Einsichtnahme mit der Begründung ablehnt, dass sie die Ermittlungen behindern und/oder die Rechte der am Verfahren beteiligten Personen beeinträchtigen könnte.
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Ja. Wenn Sie als Nebenkläger oder Zivilpartei an der Verhandlung beteiligt waren und mit dem Urteil nicht einverstanden sind, können Sie Rechtsmittel einlegen. Diese sind über Ihren Rechtsanwalt einzulegen.
Die Rechtsmittel müssen innerhalb von 30 Tagen schriftlich bei dem Gericht eingelegt werden, bei dem die Verhandlung stattgefunden hat. Dabei müssen Sie begründen, warum Sie mit dem Urteil, der Beweiswürdigung und/oder der Anwendung der Rechtsnormen nicht einverstanden sind.
Sie haben das Recht, Kenntnis vom Urteil zu erhalten. Wie bereits erwähnt, können Sie abhängig von Ihrer Rolle im Verfahren gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen.
Das Gericht kann im Strafrahmen zusätzlich das Recht auf besondere Unterstützung oder Schutzmaßnahmen wie ein Kontaktverbot vorsehen, deren bzw. dessen Dauer im Urteil selbst festgelegt wird.
Sie werden über das Urteil und somit über die gegen den Täter verhängte Strafe unterrichtet. Wird der Täter zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, so werden Sie über die Justizvollzugsanstalt informiert, in der die Strafe verbüßt werden soll.
Ja. Sofern Sie dies gewünscht haben, werden Sie über die Freilassung oder die Flucht des Täters und, insbesondere in den Fällen, in denen der Täter als besonders gefährlich gilt, über seinen Status informiert, vor allem wenn Zwangsmaßnahmen verhängt werden.
Sie können beim Strafvollstreckungsgericht (Tribunal de Execução de Penas) einen begründeten Antrag stellen.
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In der Regel muss die Entschädigung im Rahmen eines Strafverfahrens beantragt werden. Dazu müssen Sie den Kriminalpolizeibehörden oder der Staatsanwaltschaft bis zum Ende der Ermittlungsphase, beispielsweise im Rahmen Ihrer Aussage, mitteilen, dass Sie einen Antrag auf Schadenersatz stellen möchten. Der Antrag ist innerhalb von 20 Tagen nach Mitteilung über die Anklageerhebung zu stellen.
HINWEIS: Bei zivilrechtlichen Schadenersatzansprüchen sind keine besonderen Formalitäten zu beachten, und wenn der Schadenersatzanspruch weniger als 5000 EUR beträgt, können Sie den Anspruch selbst geltend machen.
Zahlt der Täter die Entschädigung, zu der er verurteilt wurde, nicht freiwillig, müssen Sie einen Vollstreckungstitel beantragen, d. h. Sie müssen das Gericht um ein Einschreiten – die Beschlagnahme von Eigentum, Bankkonten, Fahrzeugen oder anderen Vermögenswerten – ersuchen, um die Zahlung der Entschädigung sicherzustellen.
Ja, im Falle einer Gewalttat, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung Ihres Lebensstandards und Ihrer Lebensqualität geführt hat, und wenn der Täter nicht in der Lage ist, die Entschädigung zu zahlen.
Ja, wenn Sie Opfer einer Gewalttat geworden sind und der Täter nicht in der Lage ist, eine solche Entschädigung zu zahlen, sofern diese Gewalttat zu einer erheblichen Beeinträchtigung Ihres Lebensstandards und Ihrer Lebensqualität geführt hat.
Folgende Personen haben Anspruch auf Entschädigung durch den Staat:
HINWEIS: Bei Sexualstraftaten ist eine dauerhafte oder vorübergehende vollständige Invalidität von mindestens 30 Tagen nicht erforderlich. Diese Ausnahme ist damit begründet, dass diese Art von Straftaten zwar in der Regel nicht zu einer Arbeitsunfähigkeit von mindestens 30 Tagen führt, die Entschädigung aber aufgrund der Schwere der Straftat dennoch gerechtfertigt ist.
Die Entschädigungsforderung kann bis zu einem Jahr nach dem Datum, an dem die Straftat begangen wurde, oder im Fall eines Strafprozesses bis zu einem Jahr nach dem Datum der rechtskräftigen Entscheidung eingereicht werden. Opfer, die zum Zeitpunkt der Straftat minderjährig waren, können bis zu einem Jahr nach Erreichen der Volljährigkeit einen Antrag auf Entschädigung stellen.
Die Anträge sollten mithilfe des Online-Formulars eingereicht werden, das auf der Website der Kommission für den Schutz von Opfern von Straftaten (Comissão de Proteção de Vítimas de Crime) verfügbar ist.
Die Einreichung eines Antrags auf Entschädigung ist mit keinerlei Kosten verbunden.
Ausnahmsweise, im Falle einer schweren Straftat (siehe oben) und wenn der Täter unbekannt ist.
Wurde der Täter tatsächlich vor Gericht gestellt und freigesprochen, so besteht in der Regel kein Anspruch auf Entschädigung.
Wenn Sie Opfer häuslicher Gewalt sind, haben Sie Anspruch auf staatliche Geldleistungen, wenn Sie infolge der Straftat in eine schwere finanzielle Notlage geraten sind.
Für die Beantragung der Sofortzahlung ist das Online-Formular auf der Website der Kommission für den Schutz der Opfer von Straftaten zu verwenden.
Dem Antrag ist eine Kopie der Anzeige oder des von der Polizeibehörde erstellten Berichts beizufügen. Der Antrag muss innerhalb eines Jahres ab dem Zeitpunkt der Straftat gestellt werden.
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Sie können sich an jede Polizeibehörde, die Staatsanwaltschaft oder eine Opferhilfe-Organisation wenden.
116 006 – Hotline der Opferhilfe (9.00 bis 21.00 Uhr)
112 – Nationale Notrufnummer
144 – Soziale Notrufnummer
808 24 24 24 – SNS 24 (Hotline des nationalen Gesundheitssystems, rund um die Uhr erreichbar)
144 – Nationale soziale Notrufnummer (rund um die Uhr erreichbar)
300 502 502 – Hotline der Sozialversicherung
Häusliche Gewalt:
- 800 202 148 (rund um die Uhr erreichbar)
- 3060 – SMS-Helpline
Kinder:
116 111 – SOS-Kinder-Helpline
Ja. Opfer haben Anspruch auf kostenfreie und vertrauliche Unterstützungsdienste vor dem Strafverfahren, während des Verfahrens und danach.
Medizinische Unterstützung, psychologische und soziale Unterstützung, Schutz, Rechtsberatung, Notunterkünfte, Schutzwohnungen.
Emotionale Unterstützung, psychologische Unterstützung, Rechtsberatung, Sozialberatung und Hilfe bei praktischen Fragen.
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