Opferrechte – nach Mitgliedstaat

Slowakei

Inhalt bereitgestellt von
Slowakei

Wie kann ich eine Straftat anzeigen?

Sie können eine Straftat anzeigen, indem Sie bei einer Polizeibehörde, bei der Staatsanwaltschaft oder bei einem Gericht Strafanzeige erstatten. Dies ist möglich, wenn Sie selbst Opfer einer Straftat sind oder wenn Sie erfahren haben, dass eine Person, die Sie kennen, Opfer einer Straftat ist, einen Schaden erlitten oder eine Straftat begangen hat. Die verschiedenen Behörden (d. h. Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichte) arbeiten zusammen und leiten Ihre Anzeige erforderlichenfalls an die zuständige Behörde weiter, die sie genauer prüfen wird. Eine Strafanzeige kann schriftlich erstattet, mündlich zu Protokoll gegeben oder elektronisch mit einer authentifizierten elektronischen Signatur gestellt werden. Sie sollte insbesondere eine Beschreibung der begangenen Handlung und Ihre Kontaktdaten enthalten sowie, falls Sie Opfer einer Straftat sind, eine Beschreibung des erlittenen Schadens sowie die Angabe, ob Sie Schadenersatz fordern. Eine Strafanzeige darf nicht anonym sein, aber auf Ihren Wunsch verzichtet die Polizei oder die Staatsanwaltschaft auf die Offenlegung Ihrer personenbezogenen Daten.

Wie kann ich erfahren, was in dem Fall unternommen wird?

Wenn Sie eine Straftat angezeigt haben oder Opfer einer Straftat sind, ist die Polizei verpflichtet, Ihnen ihre Entscheidung mitzuteilen. Der entsprechende Beschluss (uznesenie) wird an die Adresse zugestellt, die Sie in Ihrer Strafanzeige angegeben haben. Als Anzeigeerstatter werden Sie über die Entwicklung des Falls (d. h. Anklageerhebung gegen eine bestimmte Person, Ausweitung des Tatvorwurfs, Verweisung des Falls an eine andere Stelle, Einstellung, bedingte Einstellung oder Aussetzung der Strafverfolgung) auf dem Laufenden gehalten.

Habe ich Anspruch auf Prozesskostenhilfe (während der Ermittlungen oder des Gerichtsverfahrens)? Unter welchen Voraussetzungen?

Für die Erstattung einer Strafanzeige ist die Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht verpflichtend. Beratungshilfe können Sie bei Opferhilfeeinrichtungen erhalten oder unter bestimmten Voraussetzungen beim Zentrum für Beratungshilfe. In den späteren Phasen des Strafverfahrens kann für Sie auf Kosten des Staates ein Rechtsanwalt bestellt werden.

Kann ich die Erstattung meiner Ausgaben beantragen (Teilnahme an den Ermittlungen/am Gerichtsverfahren)? Unter welchen Voraussetzungen?

Wenn Sie im Vorverfahren oder Gerichtsverfahren als Zeuge geladen wurden, haben Sie Anspruch auf Erstattung bereits entstandener Barauslagen. Dies betrifft insbesondere Reise-, Verpflegungs- und nachgewiesene Übernachtungskosten. Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Verdienstausfalls oder anderer nachweisbarer Einkommensverluste. Das Zeugengeld muss innerhalb von drei Tagen nach der Anhörung beantragt werden, andernfalls erlischt der Anspruch. Seine Höhe ist spätestens fünfzehn Tage nach Antragstellung zu beziffern.

Wenn Sie die Zivilpartei sind, kommt der Staat nicht für Ihre eigenen Kosten auf. Zu den eigenen Kosten gehören insbesondere Reisekosten, Entschädigung für die verlorene Zeit des Bevollmächtigten der Zivilpartei, Portokosten und sonstige Auslagen. Sie haben als Zivilpartei jedoch bereits im Strafverfahren ein Recht auf Entschädigung für die Kosten, die erforderlich sind, um Ihren Anspruch wirksam geltend zu machen, einschließlich der Kosten, die durch die Beteiligung eines Bevollmächtigten entstehen. Die verurteilte Person muss Ihnen diese Kosten erstatten.

Kann ich Rechtsmittel einlegen, wenn mein Fall eingestellt wird, bevor es zu einer Anklage vor Gericht kommt?

Ihr Fall muss nicht unbedingt vor Gericht verhandelt werden. Er kann auch durch ein weniger förmliches alternatives Verfahren abgeschlossen werden, das nicht mit einer Entscheidung über die Schuld und die Strafe endet. Zu diesen Verfahren gehören beispielsweise die bedingte Einstellung der Strafverfolgung, die bedingte Einstellung der Strafverfolgung eines kooperierenden Angeklagten, ein Vergleich oder ein Strafbefehl. Ob Sie Rechtsmittel einlegen können, hängt von Ihrer Rolle im Verfahren und der Art der Beendigung des Strafverfahrens ab. Unabhängig davon, ob Sie die Zivilpartei oder der Anzeigeerstatter sind oder nicht, können Sie gegen die bedingte Einstellung der Strafverfolgung oder gegen die bedingte Einstellung der Strafverfolgung eines kooperierenden Angeklagten eine Beschwerde einlegen. Gegen einen gerichtlichen Vergleich kann kein Rechtsmittel eingelegt werden, da er mit Ihrer Zustimmung geschlossen wird. Als Zivilpartei können Sie Einspruch gegen den Teil eines Strafbefehls einlegen, in dem Schadenersatz angeordnet wird. In diesem Fall wird die im Strafbefehl enthaltene Anordnung von Schadenersatz aufgehoben, und das Gericht wird Sie auf das Zivilverfahren verweisen, in dem Sie Schadenersatz fordern können.

Kann ich an der Hauptverhandlung beteiligt werden?

Wenn Sie die Zivilpartei sind, unterrichtet das Gericht Sie über die Hauptverhandlung. Wenn Sie nicht vor Gericht erscheinen, wird auf der Grundlage Ihrer in der Akte enthaltenen früheren Anträge über Ihre Schadenersatzforderung entschieden. Wenn Sie lediglich der Anzeigeerstatter sind, können Sie als Mitglied der Öffentlichkeit an der Hauptverhandlung teilnehmen.

Welche offizielle Rolle habe ich im Justizsystem? Ist meine Rolle festgelegt oder kann ich wählen zwischen: Opfer, Zeuge, Zivilpartei oder Privatkläger?

Sie sind Opfer, wenn eine Straftat dazu geführt hat, dass Sie persönlich geschädigt wurden, Ihr (materielles oder immaterielles) Eigentum geschädigt wurde oder Ihre Rechte und Freiheiten verletzt oder bedroht wurden oder wenn ein Mitglied Ihrer Familie infolge einer Straftat ums Leben gekommen ist. Wer erklärt, Opfer zu sein, gilt als Opfer, sofern nicht das Gegenteil bewiesen wird. Dies ist unabhängig davon, ob der Täter ermittelt, verfolgt oder verurteilt wurde. Welche Rechte Opfer haben, wie sie geschützt werden und welche Unterstützung sie erhalten, ist im Gesetz über die Opfer von Straftaten geregelt.

Im Strafverfahren kann das Opfer jedoch den Status eines Anzeigeerstatters, eines Opfers oder eines Zeugen haben, und es verfügt dann über alle Rechte, die in der Strafprozessordnung für den jeweiligen Status vorgesehen sind.

Ein Opfer ist im Strafverfahren eine Person, die infolge einer Straftat persönlich geschädigt wurde oder einen wirtschaftlichen, immateriellen oder sonstigen Schaden erlitten hat oder deren sonstige gesetzlich geschützte Rechte oder Freiheiten durch eine Straftat verletzt oder bedroht worden sind.

Sie sind Zeuge, wenn Sie von einer Strafverfolgungsbehörde oder einem Gericht als Zeuge geladen, d. h. aufgefordert wurden, als Zeuge über für das Strafverfahren relevante Tatsachen auszusagen, die Sie mit Ihren eigenen Sinnen wahrgenommen haben, oder wenn Sie von sich aus oder aufgrund eines entsprechenden Antrags einer Partei bei einer Strafverfolgungsbehörde oder vor einem Gericht erscheinen.

Das Konzept des Privatklägers gibt es im slowakischen Strafrecht nicht; die Anklage im Strafverfahren wird durch die Staatsanwaltschaft erhoben.

Welche Rechte und Pflichten habe ich in dieser Rolle?

Als Opfer einer Straftat haben Sie das Recht, darüber informiert zu werden, wie Sie Strafanzeige erstatten können, was der Stand des Strafverfahrens ist und wie Sie Kontakt zu Organisationen aufnehmen, die Ihnen helfen können. Auf Ihren Wunsch hilft Ihnen die Polizei oder die Staatsanwaltschaft bei der Kontaktaufnahme zu einer Opferhilfeeinrichtung, die sich weiter um Ihre Bedürfnisse kümmern wird. Sie haben Anspruch auf Expertenhilfe, rechtliches Gehör und darauf, mit Respekt, Rücksicht und Sensibilität behandelt zu werden, sowie das Recht auf Entschädigung, wenn Sie Opfer einer Gewalttat geworden sind.

Als Zivilpartei haben Sie in einigen Fällen das Recht, der Strafverfolgung zuzustimmen, Schadenersatz zu fordern, die Aufnahme oder Ergänzung von Beweisen zu beantragen, Beweismittel vorzulegen, die Akten einzusehen und zu studieren, an der Hauptverhandlung und einer öffentlichen Verhandlung über ein Rechtsmittel oder die Verständigung über die Schuld und die Annahme der Strafe teilzunehmen, zu den aufgenommenen Beweisen Stellung zu nehmen, eine Schlusserklärung abzugeben und Rechtsmittel einzulegen.

Als Zeuge müssen Sie erscheinen, wenn Sie von den Strafverfolgungsbehörden und dem Gericht geladen werden, und Sie müssen aussagen, was Sie über die Straftat und den Täter oder die für das Strafverfahren relevanten Umstände wissen. Wenn Sie ohne hinreichende Entschuldigung nicht erscheinen, können Sie vor Gericht gebracht werden.

In drei Fällen haben Sie das Recht, die Aussage als Zeuge zu verweigern:

  • wenn es sich bei dem Angeklagten um einen direkten Verwandten, einen Bruder oder eine Schwester, ein Adoptivelternteil, ein Adoptivkind, den Ehepartner oder nichtehelichen Lebenspartner handelt;
  • wenn Sie dadurch sich oder eine Ihnen nahestehende Person der Gefahr einer strafrechtlichen Verfolgung aussetzen würden;
  • wenn Sie dadurch gegen das Beichtgeheimnis oder die Geheimhaltungspflicht in Bezug auf Informationen verstoßen würden, die Ihnen als zur Vertraulichkeit verpflichtete Person oder als Seelsorger anvertraut wurden.

Sie haben das Recht auf Beratungs-/Prozesskostenhilfe und auf die Anwesenheit eines Rechtsanwalts bei der Vernehmung sowie das Recht, das Protokoll zu lesen und zu verlangen, dass es ergänzt oder berichtigt wird. Sie haben Anspruch darauf, dass Ihnen notwendige Kosten (z. B. Reisekosten) und ein Verdienstausfall erstattet werden (Zeugengeld). Das Zeugengeld muss innerhalb von drei Tagen nach der Anhörung beantragt werden.

Kann ich im Rahmen der Gerichtsverhandlung eine Erklärung abgeben oder eine Aussage machen? Unter welchen Voraussetzungen?

Als Zivilpartei haben Sie das Recht, an der Hauptverhandlung teilzunehmen und die Aufnahme von Beweisen durch das Gericht zu beantragen. Sie können auch zu bereits aufgenommenen Beweisen Stellung nehmen. Nachdem das Gericht die Beweisaufnahme für abgeschlossen erklärt hat, können keine weiteren Anträge gestellt werden.

Am Ende der Verhandlung (es kann jedoch mehrere Verhandlungen geben) haben Sie das Recht, eine Schlusserklärung abzugeben. Ihr Inhalt ist nicht genau definiert; es ist Ihre Entscheidung, was Sie sagen möchten. Sie können dafür Ihre Notizen mitbringen. Wenn Sie einen Bevollmächtigten ernannt haben, gibt dieser die Schlusserklärung ab.

Welche Informationen erhalte ich in der Gerichtsverhandlung?

Wenn Sie die Zivilpartei sind, wird Ihnen jede Entscheidung (Urteil, Beschluss, Strafbefehl) zugestellt. Die Entscheidung wird direkt Ihrem bevollmächtigten Vertreter zugestellt, wenn Sie einen solchen benannt haben.

Erhalte ich Einsicht in die Gerichtsakten?

Sie können die Akte während des Strafverfahrens jederzeit einsehen. Der Antrag auf Akteneinsicht ist an die zuständige Strafverfolgungsbehörde zu richten. Sie können Ihren Antrag schriftlich oder mündlich stellen. Die zuständige Behörde ist in solchen Fällen grundsätzlich verpflichtet, dem Antrag der Zivilpartei stattzugeben, wobei Ort, Datum und Uhrzeit dieses Verfahrensaktes anzugeben sind. Es müssen alle erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, um die Offenlegung von Verschlusssachen, Geschäfts- und Bankgeheimnissen usw. bei der Akteneinsicht zu verhindern.

Letzte Aktualisierung: 27/03/2023

Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.