Opferrechte – nach Mitgliedstaat

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Wie kann ich Ansprüche auf Schadenersatz gegenüber dem Täter geltend machen? (z. B. Gerichtsverfahren, Zivilklage, Adhäsionsverfahren)

Entschädigungsansprüche gegen einen Straftäter können im Strafverfahren entweder durch mündliche Erklärung zu Protokoll der Verhandlung oder durch Einreichung eines besonderen schriftlichen Antrags geltend gemacht werden. Eine Zivilpartei, die gesetzlich berechtigt ist, vom Täter Schadenersatz für die Schäden zu fordern, die durch die gegen sie begangene Straftat entstanden sind, kann auch beim Gericht beantragen, dass der Angeklagte zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt wird. Die Zivilpartei muss diesen Antrag spätestens am Ende des Ermittlungsverfahrens oder des Eilverfahrens stellen. In dem Antrag müssen die Gründe für die Forderung und die Höhe der beantragten Entschädigung aufgeführt sein. Die Zivilpartei wird bei der Anhörung über ihr Recht auf Schadenersatz und über die Vorgehensweise zur Geltendmachung dieses Rechts aufgeklärt.

Wenn der begründete Verdacht besteht, dass die Befriedigung des Schadenersatzanspruchs des Opfers für die durch die Straftat entstandenen Schäden erschwert oder verhindert werden könnte, kann die Forderung bis zur geschätzten Schadensumme durch Vermögenswerte oder andere Eigentumsrechte des Angeklagten gesichert werden. Eine Entscheidung über die Sicherstellung von Vermögenswerten wird vom Gericht auf der Grundlage eines Antrags des Staatsanwalts oder der Zivilpartei getroffen. Im Vorverfahren kann der Staatsanwalt die Forderung auch ohne einen Antrag der Zivilpartei sichern, wenn der Schutz der Interessen der Zivilpartei dies erfordert, insbesondere wenn die Gefahr einer Verzögerung besteht.

Das Gericht verurteilte den Täter, mir Schadenersatz/eine Entschädigung zu zahlen. Wie kann ich sicherstellen, dass der Täter zahlt?

Versäumt es der Täter, seinen Pflichten nachzukommen, die das Gericht im Strafverfahren angeordnet hat, erhalten Sie einen Vollstreckungstitel, sobald die gerichtliche Entscheidung vollstreckbar wird. Mit diesem können Sie das Urteil im Rahmen eines Zwangsvollstreckungsverfahrens gegen den Täter vollstrecken lassen. Dafür können Sie Beratungshilfe durch einen Rechtsanwalt in Anspruch nehmen.

Kann der Staat eine Vorauszahlung leisten, falls der Täter nicht zahlt? Unter welchen Voraussetzungen?

Nein.

Habe ich Anspruch auf Entschädigung durch den Staat?

Wenn Sie Opfer einer Gewalttat sind, können Sie eine Entschädigung beantragen. Grundlage für die Entscheidung des Justizministeriums der Slowakischen Republik über die Gewährung einer Entschädigung und deren Zahlung ist ein schriftlicher Antrag. Der Antrag ist unter Verwendung eines Formulars zu stellen, das auf der Website des Ministeriums abrufbar ist. Die Antragstellung ist bereits möglich, sobald die Strafverfolgung begonnen hat, darf jedoch nicht später als ein Jahr nach dem Datum erfolgen, an dem das Urteil oder der Strafbefehl rechtskräftig wird.

Hat ein Strafgericht Sie bezüglich Ihrer Schadenersatzforderung für einen durch Körperverletzung entstandenen Schaden auf ein Zivilverfahren oder ein Verfahren bei einer anderen Stelle verwiesen, so muss der Antrag innerhalb eines Jahres ab dem Datum, an dem die Entscheidung über Ihre Forderung in einem Zivilverfahren oder in einem Verfahren bei einer anderen Stelle rechtskräftig wird, beim Ministerium eingereicht werden. Nach Ablauf dieser Frist erlischt der Anspruch auf Entschädigung nach dem Gesetz über die Opfer von Straftaten.

Die genannten Fristen beginnen nicht, solange das Verfahren bei der zuständigen Stelle noch läuft. Dies gilt insbesondere für das Zivilverfahren und das Zwangsvollstreckungsverfahren, in denen Sie Ihren Anspruch auf Schadenersatz für Körperverletzung direkt gegenüber der Person geltend machen, die Ihnen den Schaden zugefügt hat.

Das Ministerium muss innerhalb von vier Monaten nach Eingang Ihres vollständigen Antrags über diesen entscheiden. Diese Frist wird um den Zeitraum verlängert, der zwischen dem Ersuchen um Zusammenarbeit oder der Anforderung der für die Entscheidung erforderlichen Dokumente und deren Übermittlung durch die zuständigen Strafverfolgungsbehörden, Gerichte, andere nationale Behörden, übergeordnete Gebietskörperschaften, Gemeinden und andere Personen verstrichen ist.

Habe ich Anspruch auf Entschädigung, wenn der Täter nicht verurteilt wird?

Wird der Beklagte freigesprochen, verweist das Gericht Sie bezüglich Ihres Anspruchs auf ein Zivilverfahren oder ein Verfahren bei einer anderen Stelle.

Wenn Sie Opfer einer Gewalttat sind und der Angeklagte freigesprochen wurde, weil er dafür wegen Unzurechnungsfähigkeit oder als Minderjähriger nicht strafrechtlich verantwortlich ist, und wenn Sie für die Körperverletzung nicht anderweitig entschädigt wurden, haben Sie Anspruch auf Entschädigung nach dem Gesetz über die Opfer von Straftaten.

Habe ich Anspruch auf eine Sofortzahlung, solange ich auf die Entscheidung über meinen Anspruch auf Entschädigung warte?

Nein.

Letzte Aktualisierung: 27/03/2023

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