Opferrechte – nach Mitgliedstaat

Slowakei

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Slowakei

Ich bin Opfer einer Straftat geworden. An wen kann ich mich wenden, um Unterstützung und Hilfe zu erhalten?

Die Kontaktdaten der Opferhilfeeinrichtungen finden Sie unter https://www.justice.gov.sk/Stranky/Registre/Zoznamy-vedene-MS-SR/Register-pomoc-obetiam-zoznam.aspx.

Hotline der Opferhilfe

Nationale Hotline für Frauen, die Gewalt erleben (24/7)

0800 212 212

Hotline für Kindersicherheit (24/7)

116 111

Hotline für vermisste Kinder (24/7)

116 000

Hotline für die emotionale Unterstützung von Kindern (14.00-20.00 Uhr)

055 234 72 72

Hotline für Missbrauchsopfer

0800 300 700

Hotline für Opfer von Menschenhandel

0800 800 818

Hotline für emotionale Unterstützung „Nezábudka

0800 800 566

SONSTIGE ANSPRECHPARTNER

Integriertes Rettungssystem

112

Polizei

158

Hotline des Amtes für Arbeit, soziale Angelegenheiten und Familie (UPSVAR) zur Meldung von Kindesvernachlässigung

0800 191 222

Hotline der Staatsanwaltschaft zur Meldung häuslicher Gewalt

0800 300 700

Justizministerium der Republik Slowakei (für Entschädigungsanträge)

02 888 91 544

Informationsstellen für Opfer (die Informationsstellen befinden sich in den Regionalhauptstädten; sie stellen grundlegende Informationen zur Verfügung und helfen bei der Kontaktaufnahme zu den Opferhilfeeinrichtungen)

Ist die Opferhilfe kostenfrei?

Ja.

Welche Arten von Unterstützung kann ich von staatlichen Behörden oder Diensten erhalten?

Bei Opferhilfeeinrichtungen, beim Interventionszentrum für Opfer häuslicher Gewalt oder unter bestimmten Voraussetzungen beim Zentrum für Beratungshilfe kann Beratungshilfe in Anspruch genommen werden. Der Staat arbeitet mit den Opferhilfeeinrichtungen zusammen, und beim Erstkontakt mit der Polizei erhalten Sie deren Kontaktdaten und Informationen darüber, welche Art von Hilfe sie leisten. Wenn Sie dies wünschen, hilft Ihnen die Polizei bei der Kontaktaufnahme.

Welche Arten von Unterstützung kann ich von Nichtregierungsorganisation erhalten?

Jedes Opfer hat Anspruch auf Expertenhilfe. Sie wird hauptsächlich von den Einrichtungen, die nach dem Gesetz über die Opfer von Straftaten akkreditiert wurden, sowie von anderen Opferhilfeeinrichtungen („registrierten Einrichtungen“) geleistet. Letztere decken jedoch nicht unbedingt das volle nachstehend genannte Unterstützungsspektrum ab.

Die akkreditierten Einrichtungen erfüllen insbesondere die Anforderungen an die fachliche Eignung, d. h. sie beschäftigen Fachkräfte, die über einen Hochschulabschluss und Berufserfahrung in dem Bereich verfügen. Die verschiedenen Einrichtungen sind in der Regel auf Expertenhilfe für eine bestimmte Gruppe von Opfern spezialisiert, um gezielter auf die Bedürfnisse der Opfer einzugehen und die Qualität ihrer Hilfe zu verbessern. Das Register der Opferhilfeeinrichtungen enthält Informationen über diese Spezialisierung sowie die Kontaktdaten oder die geografische Zuständigkeit der einzelnen Einrichtungen.

Die akkreditierten Einrichtungen können allgemeine Expertenhilfe oder spezialisierte Expertenhilfe für besonders schutzbedürftige Opfer leisten.

Die allgemeine Expertenhilfe für Opfer umfasst Folgendes:

  • Bereitstellung und angemessene Erläuterung von Informationen (insbesondere zum Strafverfahren, zu den einzelnen Verfahren und Rechten und zur Expertenhilfe),
  • Beratungshilfe zur Ausübung der Opferrechte,
  • Beratungshilfe zur Ausübung der Rechte von Opfern, die im Strafverfahren den Status einer Zivilpartei oder eines Zeugen haben,
  • psychologische Unterstützung,
  • Beratung zum Risiko einer Reviktimisierung und zu deren Prävention.

Eine akkreditierte Einrichtung, die allgemeine Expertenhilfe leistet, muss die erste Konsultation stets kostenlos anbieten. Einrichtungen, die Subventionen erhalten haben, gewähren die Expertenhilfe 90 Tage lang oder auch länger, wenn erforderlich und vom Opfer gewünscht.

Die spezialisierte Expertenhilfe für besonders schutzbedürftige Opfer umfasst Folgendes:

  • allgemeine Expertenhilfe,
  • psychologische Krisenintervention,
  • Bewertung der Gefahr für Leben oder Gesundheit,
  • Vorkehrungen für die Erbringung sozialer Dienstleistungen in einer Notunterkunft und spezielle soziale Beratung, wenn eine unmittelbare Gefahr für das Leben oder die Gesundheit eines besonders schutzbedürftigen Opfers besteht.

Besonders schutzbedürftige Opfer haben immer Anspruch auf kostenlose Expertenhilfe. Diese Hilfe wird 90 Tage lang und erforderlichenfalls auch länger gewährt, wenn das Opfer es wünscht (dies kann auch informell kommuniziert werden, z. B. durch Vereinbarung eines weiteren Treffens).

Die Akkreditierung von Einrichtungen ist an die Gewährung einer der oben genannten Formen der Hilfe geknüpft, die wiederum im Zusammenhang mit der Art von Opfern steht, an die sich die Hilfe richtet. Wenn Sie nicht sicher sind, welche Art von Expertenhilfe eine akkreditierte Einrichtung leistet und an welche Art von Opfern sie sich richtet, zögern Sie nicht, Kontakt mit der Einrichtung aufzunehmen. Die Mitarbeiter können Sie beraten und Sie gegebenenfalls an eine andere Stelle verweisen.

Letzte Aktualisierung: 27/03/2023

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