Im Bereich der Ziviljustiz kommt für vor dem Ablauf des Übergangszeitraums eingeleitete und noch anhängige Verfahren weiterhin EU-Recht zur Anwendung. Die Informationen über das Vereinigte Königreich werden im gegenseitigen Einvernehmen bis Ende 2024 über das Europäische Justizportal verfügbar bleiben.

Europäischer Rechtsprechungs-Identifikator (ECLI)

England und Wales

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England und Wales

Eine endgültige Entscheidung über die Einführung des ECLI steht noch aus. Das Vereinigte Königreich prüft derzeit mehrere Möglichkeiten.

Letzte Aktualisierung: 30/01/2017

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