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In Griechenland nimmt derzeit nur der Staatsrat (Συμβούλιο της Επικρατείας) am ECLI-System teil.
Es gibt keine einheitliche elektronische Datenbank mit allen inländischen Gerichtsentscheidungen.
Über eine eigene elektronische Rechtsprechungsdatenbank verfügen die folgenden Gerichte:
- Oberster Gerichtshof (Άρειος Πάγος) (nur eigene Rechtsprechung)
- Staatsrat (Συμβούλιο της Επικρατείας) (nur eigene Rechtsprechung)
- Verwaltungsgericht erster Instanz Piräus (Πρωτοδικείο Πειραιάς) (nur eigene Rechtsprechung)
Darüber hinaus gibt es gebührenpflichtige Datenbanken privater Anbieter.
Beispielsweise:
- Datenbank der Athener Rechtsanwaltskammer (Δικηγορικός Σύλλογος Αθηνών)
- Datenbank des Unternehmens Intracom Services (privat)
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.