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Griechenland nimmt am ECLI-System nicht teil.
Allerdings wird momentan die Errichtung einer einheitlichen Datenbank vorbereitet, die alle im Inland ergangenen Gerichtsurteile enthalten soll. Folgende Gerichte verfügen bereits über eigene elektronische Rechtsprechungs-Datenbanken:
1) Oberster Gerichtshof (nur eigene Rechtsprechung):
2) Staatsrat (nur eigene Rechtsprechung):
https://www.ste.gr/ste/faces/index.jsp
3) Erstinstanzliches Verwaltungsgericht von Athen (nur eigene Rechtsprechung):
http://www.protodikeio-ath.gr/opencms_prot/opencms/ProtSite/
(Dieser Dienst steht nur zertifizierten Nutzern zur Verfügung.)
Darüber hinaus gibt es gebührenpflichtige Datenbanken privater Anbieter, beispielsweise:
1) Datenbank der Athener Anwaltskammer:
2) Datenbank des Unternehmens Intracom Services:
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.