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Nationaler ECLI-Koordinator
Nationaler ECLI-Koordinator ist der Rat für das Justizwesen (Raad voor de rechtspraak). Der ECLI-Koordinator ist unter folgender E-Mail-Adresse erreichbar: kennissystemen@rechtspraak.nl
Ländercode
ECLI-Ländercode für die Niederlande: [NL]
Festlegung des Urteilsidentifikators ECLI
Der ECLI wurde in den Niederlanden am 28. Juni 2013 eingeführt. Ein ECLI kann vergeben werden für:
- alle gerichtlichen Entscheidungen, die auf der Website des Rats für das Justizwesen veröffentlicht wurden
- alle standesrechtlichen Entscheidungen, die auf der gemeinsamen Website für standesrechtliche Entscheidungen veröffentlicht wurden
- alle anderen gerichtlichen Entscheidungen, die in Zeitschriften oder Datenbanken bekannt gemacht wurden, sowie gerichtliche Entscheidungen, die von gewerblichen Anbietern als „open access“ veröffentlicht wurden; Herausgeber von Zeitschriften oder Administratoren von Datenbanken, die Entscheidungen eintragen lassen möchten, können diese über die oben angegebene E-Mail-Adresse anmelden
- alle gerichtlichen Entscheidungen, die in einer internen Datenbank des Rats für das Justizwesen abgelegt sind
Unabhängig davon, ob die Entscheidung selbst auf einer der beiden oben erwähnten Websites bekannt gemacht wird, werden auf der Website rechtspraak.nl sämtliche mit einem niederländischen ECLI versehene Entscheidungen mit mindestens dem Namen des Organs, das die Entscheidung gefällt hat, dem Datum der Entscheidung und der Nummer der Rechtssache veröffentlicht.
Sofern bekannt, wird auch auf die Zeitschriften oder Datenbanken verwiesen, in denen die Entscheidung enthalten ist. Der niederländische ECLI setzt sich folgendermaßen zusammen:
- „ECLI“
- Ländercode „NL“
- Code des Gerichts – siehe dazu den Abschnitt „ECLI-Codes der Gerichte“ (Gerechtscode)
- Jahr der Entscheidung
- Seriennummer – zwei Formate sind möglich:
- Vor dem 28. Juni 2013 wurden praktisch sämtliche Entscheidungen, die in den Niederlanden bekannt gemacht wurden, mit einer Länderfallnummer (Landelijk Jurisprudentie Nummer, LJN) versehen. Die LJN bestand aus zwei Buchstaben und vier Ziffern nach dem Muster „AB1234“. Aus Gründen der Kohärenz wurde die LJN als fünfte Komponente in den ECLI-Code aufgenommen.
- Seit dem 28. Juni 2013 werden keine LJN mehr vergeben. Seither werden alle Entscheidungen, die einen ECLI erhalten, mit einer ausschließlich aus Ziffern bestehenden fortlaufenden Seriennummer versehen. Dies kann auch auf Entscheidungen zutreffen, die vor dem 28. Juni 2013 ergingen.
Die wichtigsten Gerichtscodes
In den Niederlanden gibt es sehr viele Gerichte. Die Codes für die wichtigsten niederländischen Gerichte sind nachstehend aufgeführt.
Übergeordnete Gerichte |
|
HR |
Hoge Raad (Oberster Gerichtshof) |
PHR |
Parket bij de Hoge Raad (Staatsanwaltschaft beim Obersten Gerichtshof) |
RVS |
Raad van State (Staatsrat) |
CRVB |
Centrale Raad van Beroep (Gericht der letzten Instanz in Fragen des Sozialrechts) |
CBB |
College van Beroep voor het bedrijfsleven (Verwaltungsgericht der letzten Instanz in Fragen des Handels- und Unternehmensrechts) |
Berufungsgerichte (Appelgerechten) |
|
GHAMS |
Gerechtshof Amsterdam (Berufungsgericht Amsterdam) |
GHARL |
Gerechtshof Arnhem-Leeuwarden |
GHDHA |
Gerechtshof Den Haag |
GHSHE |
Gerechtshof 's-Hertogenbosch |
Bezirksgerichte (Rechtbanken) |
|
RBAMS |
Rechtbank Amsterdam |
RBDHA |
Rechtbank Den Haag |
RBGEL |
Rechtbank Gelderland |
RBLIM |
Rechtbank Limburg |
RBMNE |
Rechtbank Midden-Nederland |
RBNHO |
Rechtbank Noord-Holland |
RBNNE |
Rechtbank Noord-Nederland |
RBOBR |
Rechtbank Oost-Brabant |
RBOVE |
Rechtbank Overijssel |
RBROT |
Rechtbank Rotterdam |
RBZWB |
Rechtbank Zeeland-West-Brabant |
Alle Gerichtscodes
Eine vollständige Liste aller niederländischen Gerichtscodes in alphabetischer Reihenfolge finden Sie hier. Diejenigen Gerichte, die nicht mehr bestehen, sind mit dem Vermerk „abgeschafft“ (opgeheven) gekennzeichnet.
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.