Nationale Gerichte und außergerichtliche Stellen

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Nationale Gerichtshöfe

Bürgerbeauftragter

Einrichtungen zum Schutz der Menschenrechte

Sonstige

Nationale Gerichtshöfe

Die belgischen Gerichtshöfe und Gerichte können in allen Streitigkeiten über die Ausübung oder die Nutzung von Rechten, einschließlich der Grundrechte, angerufen werden. Entsprechende Verfahren können von natürlichen Personen oder öffentlichen Stellen eingeleitet werden.

Welches Gericht zuständig ist, hängt von der Art und Schwere der Zuwiderhandlung bzw. der Eigenschaft der Parteien (Kaufmann/Kauffrau, Journalist usw.) ab.

Der Verfassungsgerichtshof (Cour constitutionnelle/Grondwettelijk Hof) bestimmt, ob Rechtsvorschriften im Einklang mit den folgenden Artikeln der Verfassung stehen:

  • Titel II, Artikel 8 bis 32 („Die Belgier und ihre Rechte“);
  • Artikel 170 und 172 (Rechtmäßigkeit von Steuern und Steuergerechtigkeit);
  • Artikel 191 (Schutz ausländischer Staatsangehöriger).

Informationen über die Organisation der Gerichtshöfe und Gerichte und ihre Zuständigkeit finden Sie auf den folgenden Seiten dieses Portals:

Links zum Thema:

Bürgerbeauftragter

Bürgerbeauftragte (Ombudsleute) sind von den Parlamenten des Bundes und der Gliedstaaten Belgiens eingesetzte unabhängige Kontrollorgane und haben die Aufgabe, Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger in Bezug auf das Vorgehen oder die Arbeitsweise der Verwaltungsbehörden zu prüfen. Im Rahmen dieser allgemeinen Zuständigkeit befassen sie sich auch mit Beschwerden, die mittelbar oder unmittelbar die Menschenrechte berühren. Die Bürgerbeauftragten prüfen, ob die Verwaltungsbehörden im Einklang mit den Regeln zum Schutz der Menschenrechte handeln und die Normen guter Verwaltungspraxis einhalten.

Die Bürgerbeauftragten sind nicht mit privaten Mediatoren zu verwechseln, die im Rahmen von zivil- oder strafrechtlichen Verfahren tätig werden.

Jeder, der eine Beschwerde gegen eine Verwaltungsbehörde vorzubringen hat, kann sich an einen Bürgerbeauftragten (Ombudsmann) wenden. Bürgerbeauftragte werden tätig, ohne dass Gebühren anfallen. Sie verfügen über weitreichende Untersuchungsbefugnisse.

Bürgerbeauftragte versuchen, Beschwerden gemeinsam mit den betroffenen Verwaltungsbehörden beizulegen, und unterbreiten der jeweiligen Behörde Empfehlungen zur Behebung festgestellter Probleme. Sie veröffentlichen regelmäßig Berichte über ihre Tätigkeit.

Die Zuständigkeit der Bürgerbeauftragten richtet sich nach den jeweils betroffenen Verwaltungsbehörden.

In Angelegenheiten auf Bundesebene sollten sich die Bürgerinnen und Bürger an den  Föderalen Ombudsmann (Médiateur fédéral/federale Ombudsman) wenden.

In Angelegenheiten auf der Ebene der Regionen und der Gemeinschaften können sich die Bürgerinnen und Bürger an folgende Stellen wenden:

Darüber hinaus gibt es spezielle Ombudsleute für Kinder:

Einrichtungen zum Schutz der Menschenrechte

  • Mit dem Schutz der Chancengleichheit beauftragte Stellen

Zentrum für Chancengleichheit und Rassismusbekämpfung

Das Zentrum für Chancengleichheit und Rassismusbekämpfung (Centre pour l’égalité des chances et la lutte contre le racisme/Centrum voor gelijkheid van kansen en voor racismebestrijding) hat den Auftrag, die Chancengleichheit zu fördern und jede Form von Diskriminierung, Ausgrenzung, Einschränkung oder Bevorzugung aufgrund von Staatsangehörigkeit, vermeintlicher Rasse, Hautfarbe, Abstammung, nationaler oder ethnischer Herkunft, sexueller Ausrichtung, Personenstand, Geburt, Vermögen, Alter, Glauben oder Weltanschauung, aktuellem oder künftigem Gesundheitszustand, Behinderung, politischer Überzeugung, körperlichen oder genetischen Merkmalen oder sozialer Herkunft zu bekämpfen.

An das Zentrum kann sich jeder wenden,

  • der Fragen zu Diskriminierung, zu Rassismus, zum Aufenthalt oder zu den Grundrechten ausländischer Staatsangehöriger hat oder eine Stellungnahme dazu einholen möchte;
  • der Opfer oder Zeuge einer Diskriminierung oder eines rassistischen Akts geworden ist.

Die allgemeine Beratungsstelle des Zentrums erteilt zunächst eine erste Auskunft und holt bei Bedarf zusätzliche Informationen zur weiteren Bearbeitung des Falls ein.

Ist zur Bearbeitung einer Anfrage eine eingehendere Prüfung oder Untersuchung erforderlich, oder müssen zur weiteren Bearbeitung einer Anfrage Dritte kontaktiert werden, wird der Vorgang an einen Spezialisten der erweiterten Beratungsstelle des Zentrums weitergeleitet.

Stellt sich bei der Prüfung heraus, dass das Zentrum nicht zuständig ist, so informiert es die betroffene Person und verweist sie nach Möglichkeit an eine andere Stelle oder Person, die die Anfrage bearbeiten kann (eine Verwaltungsbehörde, eine auf allgemeine oder erweiterte Beratungshilfe spezialisierte private oder öffentliche Stelle, eine Polizeidienststelle oder einen Rechtsanwalt).

Bürgerinnen und Bürger können sich direkt an das Zentrum wenden. Auf der Website des Zentrums werden zudem Adressen von Vereinigungen oder Einrichtungen, die über besondere Fachkenntnisse verfügen oder auf lokaler Ebene tätig sind genannt, mit denen das Zentrum Vereinbarungen über eine Zusammenarbeit geschlossen hat und an die sich Betroffene in Angelegenheiten im Zusammenhang mit Diskriminierung ebenfalls wenden können.

Centre pour l’égalité des chances et la lutte contre le racisme/
Centrum voor gelijkheid van kansen en voor racismebestrijding
Rue Royale/Koningsstraat 138
1000 Brüssel
Tel.: (+32) 800 12 800 – (gebührenfreie Nummer für Auskünfte aller Art)
(+32) 2 212 30 00

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Zentrum für Chancengleichheit und Rassismusbekämpfung

Institut für die Gleichstellung von Frauen und Männern

Das Institut für die Gleichstellung von Frauen und Männern (Institut pour l’égalité des femmes et des hommes/Instituut voor de Gelijkheid van Vrouwen en Mannen) ist eine unabhängige öffentliche Stelle zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und Bekämpfung der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts.

Das Institut kann Rechtsbeistand leisten und in Streitsachen, die die Diskriminierung zwischen Mann und Frau und gegenüber Transsexuellen zum Gegenstand haben, Gerichtsverfahren anstrengen.

Das Institut ist über ein Online-Formular oder unter folgender Adresse erreichbar:

Institut pour l'égalité des femmes et des hommes/
Instituut voor de Gelijkheid van Vrouwen en Mannen
Rue Ernest Blerot/Ernest Blerotstraat 1
1070 Brüssel
Tel.: (+32) 800 12 800 – (gebührenfreie Nummer für Auskünfte aller Art)
(+32) 2 233 42 65
Fax: (+32) 2 233 40 32
E-Mail: egalite.hommesfemmes@iefh.belgique.be

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Institut für die Gleichstellung von Frauen und Männern

  • Ausschuss für den Schutz des Privatlebens

Der Ausschuss für den Schutz des Privatlebens (Commission de la protection de la vie privée/Commisie voor de bescherming van de persoonlijke levenssfeer) wurde nach der Verabschiedung des Gesetzes zum Schutz des Persönlichkeitsrechts vom 8. Dezember 1992 als unabhängiger Ausschuss unter der Schirmherrschaft der Abgeordnetenkammer gegründet. Er ist folglich dem Justizminister gegenüber nicht rechenschaftspflichtig.

Bei dem Ausschuss zum Schutz des Privatlebens handelt es sich um eine unabhängige Aufsichtsbehörde, die sicherstellen soll, dass bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Privatsphäre und die Persönlichkeitsrechte respektiert werden.

Die verschiedenen Aufgaben des Ausschusses verteilen sich auf fünf Haupttätigkeitsfelder, nämlich Unterstützung, Information, Behandlung von Beschwerden, Stellungnahmen und Empfehlungen sowie Einhaltung der Vorschriften.

– Unterstützung: Dieses Tätigkeitsfeld ist eng mit dem Aufgabenbereich „Information“ verbunden. Der Ausschuss für den Schutz des Privatlebens leistet jedem Unterstützung, seien es Behörden, der Privatsektor, Bürgerinnen und Bürger oder Datenverantwortliche (natürliche oder juristische Personen).

Zu den Aufgaben des Ausschusses auf diesem Gebiet zählt Folgendes: Übermittlung von angefragten Informationen an jeden, unabhängig davon, ob es sich um Datensubjekte oder Datenverantwortliche handelt, Ausübung der Zugangs- und Berichtigungsrechte, Bearbeitung von Mitteilungen, Aktualisierung des öffentlichen Registers, Übermittlung von Informationen im Rahmen der Beschwerdebearbeitung, Übermittlung von Daten, die von natürlichen Personen oder Datenverantwortlichen angefragt wurden, jährliche Berichte an das Parlament.

Der Ausschuss leistet sowohl öffentlichen Stellen als auch Datenverantwortlichen Unterstützung, indem er auf entsprechendes Ersuchen informelle Vorabkonsultationen organisiert, mit deren Hilfe sichergestellt wird, dass bei der Entwicklung von Projekten datenschutzrechtliche Anforderungen berücksichtigt werden. Der Ausschuss unterstützt darüber hinaus auch Datensubjekte bei der Ausübung ihrer Rechte, indem er diese Personen über ihre Rechte und das einzuhaltende Verfahren informiert. Im Kontext des internationalen Datenaustauschs unterstützt der Ausschuss die an grenzübergreifenden Aktivitäten beteiligten Organisationen. Von grenzübergreifenden Datenströmen betroffene Datensubjekte erhalten vom Ausschuss Unterstützung, so wie dies auch auf nationaler Ebene der Fall ist.

– Information: Der Ausschuss für den Schutz des Privatlebens übermittelt sowohl Behörden als auch Dateninhabern und Datenverantwortlichen Informationen.

Bestandteile dieses Tätigkeitsfelds sind die jährliche Berichterstattung an das Parlament und die Erstellung eines Managementplans, die Festlegung einer internen Geschäftsordnung, das Führen eines öffentlichen Registers und ganz allgemein die Information der Öffentlichkeit (Website, Konferenzen, gezielte Antworten an Kunden, Aufklärung und Sensibilisierung usw.). Ferner ist darauf hinzuweisen, dass sich die Arbeit des Ausschusses dabei nicht unbedingt auf die innerstaatliche Ebene beschränkt, sondern sich häufig auch auf die internationale Ebene erstreckt; dort spielt der Ausschuss eine Schlüsselrolle bei der Übermittlung von Informationen und in der Aufklärungs- und Sensibilisierungsarbeit.

– Beschwerdebearbeitung: Reicht ein Datensubjekt eine Beschwerde ein, handelt der Ausschuss für den Schutz des Privatlebens als Mediator.

Beachten Datenverantwortliche die Rechte von Datensubjekten nicht, wird der Ausschuss auf Ersuchen des Datensubjekts aktiv, um die betreffenden Rechte (Widerspruchsrecht, Recht auf Berichtigung, indirekten Zugang usw.) durchzusetzen. Zu diesem Zweck bedient sich der Ausschuss aller verfügbaren Mittel (Anzeige bei der Staatsanwaltschaft, Klage vor den Zivilgerichten usw.). Bei grenzübergreifenden Datenschutzverstößen arbeitet der Ausschuss an internationalen Ermittlungen mit, in deren Rahmen die Beteiligung aller zuständigen Datenschutzbehörden bei der Suche nach praktischen Lösungen erforderlich ist.

– Stellungnahmen: Der Ausschuss für den Schutz des Privatlebens gibt Stellungnahmen zu Verordnungen und Normen heraus.

Die Tätigkeiten des Ausschusses auf diesem Gebiet betreffen vor allem Behörden und andere zuständige Stellen. Hier gibt der Ausschuss Stellungnahmen und Empfehlungen zu Gesetzesentwürfen mit Bezug zu Aspekten der Persönlichkeitsrechte und des Datenschutzes ab. Der Ausschuss ist durch seine Mitgliedschaft in nationalen und internationalen Arbeitsgruppen (beispielsweise der Artikel-29-Datenschutzgruppe, der Internationalen Arbeitsgruppe „Datenschutz in der Telekommunikation“ („Berlin Group“), der Internationalen Konferenz der Datenschutzbeauftragten, sonstigen Aufsichtsbehörden für den Datenschutz usw.) sowie durch seine Kontakte mit ähnlichen Organisationen im Ausland an der Entscheidungsfindung auf dem Gebiet des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre beteiligt.

– Einhaltung der Vorschriften: Der Ausschuss für den Schutz des Privatlebens stellt sicher, dass die Rechtsvorschriften zum Datenschutz eingehalten werden.

In den Verantwortungsbereich des Ausschusses fällt auch die Ermächtigung von bestimmten Stellen, als Datenverantwortliche personenbezogene Daten zu empfangen, zu verarbeiten und mitzuteilen. Darüber hinaus beaufsichtigt der Ausschuss diese Datenverantwortlichen und führt bei ihnen Kontrollen durch, gibt Empfehlungen und bewertet die von ihnen eingeführten Sicherheitsmaßnahmen.

Ersuchen um Auskunft oder Unterstützung sowie Beschwerden können per Post, Telefon oder E-Mail unter folgenden Kontaktdaten direkt an den Ausschuss gerichtet werden:

Commission de la protection de la vie privée/
Commissie voor de bescherming van de persoonlijke levenssfeer

Rue de la Presse/Drukpersstraat 35
1000 Brüssel
Tel.: (+32) 2 274 48 00
Fax: (+32) 2 274 48 35
commission@privacycommission.be

Die Dienststelle des Ausschusses für den Schutz des Privatlebens ist für Bürgerinnen und Bürger während der Bürozeiten erreichbar, allerdings nur nach Terminvereinbarung. Wenn Sie eine allgemeine Beratung wünschen, rufen Sie bitte die Nummer +32 2 274 48 79 an oder füllen Sie das Online-Kontaktformular aus.

Link zum Thema:

Ausschuss für den Schutz des Privatlebens

  • Sonstige Stellen für Chancengleichheit

Aufsichtskommissionen für die Justizvollzugsanstalten

Aufsichtskommissionen für die Justizvollzugsanstalten (commissions de surveillance des établissements pénitentiaires/commissies van toezicht op het gevangeniswezen) gewährleisten eine externe Kontrolle der Behandlung von Häftlingen. Sie leiten die Beschwerden der Häftlinge an die Gefängnisleitung oder an den Justizminister weiter, um die vorgebrachten Probleme zu lösen.

Für jede Justizvollzugsanstalt besteht eine Aufsichtskommission. Die Aufsichtskommissionen setzen sich aus Bürgerinnen und Bürgern als Vertretung der Zivilgesellschaft sowie mindestens einem Arzt und einem Rechtsanwalt zusammen; den Vorsitz führt ein Richter. Der zentrale Kontrollrat für das Gefängniswesen (Conseil central de surveillance pénitentiaire/Centrale toezichtsraad voor de gevangeniswezen) koordiniert die lokalen Kommissionen und übermittelt dem Justizminister auf dessen Wunsch oder aus eigener Initiative Stellungnahmen zu Fragen der Behandlung von Häftlingen.

Links zum Thema:

Beschwerdekommission (zuständig für die in geschlossenen Zentren, in Unterkünften und in Auffanglagern festgehaltenen ausländischen Staatsangehörigen)

Die Beschwerdekommission (Commission des plaintes/Klachtencommissie) befasst sich mit Einzelbeschwerden der in geschlossenen Zentren, in Unterkünften und Auffanglagern untergebrachten ausländischen Staatsangehörigen über die Bedingungen ihres Gewahrsams und insbesondere über Vorkommnisse in diesen Zentren und Unterkünften im Zusammenhang mit den Rechten und Pflichten nach dem Königlichen Erlass vom 2. August 2002 (geschlossene Zentren), dem Königlichen Erlass vom 8. Juni 2009 (Auffanglager) und dem Königlichen Erlass vom 14. Mai 2009 (Unterkünfte).

Bei den in diesen Einrichtungen festgehaltenen Personen kann es sich um illegale Einwanderer, abgewiesene Asylbewerber oder ausländische Staatsangehörige handeln, die die Voraussetzungen für die Einreise und den Aufenthalt nicht erfüllen.

Beschwerdeführer können ihre Einwände gegen eine Entscheidung mittels Erhebung einer Anfechtungsklage vor dem Staatsrat vorbringen.

Die Kommission ist unter folgender Anschrift erreichbar:

Secrétariat permanent de la Commission des plaintes/Permanent secretariaat van de Klachtencommissie
Service Public Fédéral Intérieur/Federale Overheidsdienst Binnenlandse Zaken
Rue de Louvain/Leuvenseweg 1
1000 Brüssel

Link zum Thema:

Föderaler Öffentlicher Dienst – Inneres

Ständiger Kontrollausschuss für die Polizeidienststellen

Der Ständige Kontrollausschuss für die Polizeidienststellen (Comité permanent de contrôle des services de police/Vast Comité van Toezicht op de politiediensten – „Comité P“) ist das externe Kontrollorgan der Polizei. Der Ausschuss ist dem Parlament gegenüber rechenschaftspflichtig. Die Aufsichtsfunktion des Ausschusses betrifft insbesondere den Schutz der verfassungsmäßigen und gesetzlichen Rechte natürlicher Personen sowie die Koordinierung und Effizienz der Polizeikräfte.

Jeder von einer polizeilichen Maßnahme betroffene Bürger kann eine Beschwerde einreichen, einen Sachverhalt anzeigen oder dem Ausschuss sonstige Informationen übermitteln.

Auch jedes Mitglied der Polizeikräfte kann, ohne zuvor die Erlaubnis seines Vorgesetzten einholen zu müssen und ohne dass ihm daraus Nachteile entstehen, eine Beschwerde einreichen oder einen Sachverhalt anzeigen.

Beschwerden können mittels eines elektronischen Formulars eingereicht werden.

Der Ausschuss ist über die folgenden Kontaktdaten erreichbar:

Comité permanent de contrôle des services de police/Vast Comité van Toezicht op de politiediensten

Rue de la Presse/Drukpersstraat 35/1
1000 Brüssel
Tel.: (+32) 2 286 28 11
Fax: +32 2 286 28 99
E-Mail: info@comitep.be

Link zum Thema:

Ständiger Kontrollausschuss für die Polizeidienststellen

Sonstige

Allgemeine soziale Beratungsdienste

Die allgemeine soziale Beratung (accueil social de première ligne/sociale eerstelijnswerking) umfasst die Information und Beratung von Bürgerinnen und Bürgern mit speziellen Fragen oder Problemen im Zusammenhang mit der Justiz.

  • Im Zivilrecht: Trennung, Scheidung, allgemeine Fragen der elterlichen Sorge, Hauptaufenthalt, Zweitaufenthalt oder wechselnder Aufenthalt der Kinder, Umgangsrecht.
  • Im Strafrecht: Mediation in Strafsachen, Alternativen zur Untersuchungshaft, Bewährungshilfe, Sozialstunden, Haftaussetzung, probeweise Freilassung aus der Sicherungsverwahrung in einer psychiatrischen Einrichtung, Rehabilitierung, Straferlass, elektronische Überwachung, Hafturlaub, Bewährungsstrafe, Haftlockerung, vorläufige Freilassung im Hinblick auf die Ausweisung oder Auslieferung, vorläufige Freilassung aus gesundheitlichen Gründen, Umwandlung einer Freiheitsstrafe in Sozialstunden.
  • Information der Opfer von Straftaten: Rechte der Nebenkläger/Geschädigten.
  • Allgemeine Informationen zu den Verfahren vor Zivil- und Strafgerichten.

Das Adressbuch des Föderalen Öffentlichen Dienstes Justiz enthält ein Verzeichnis der Gemeindejustizzentren (maisons de justice/justitiehuizen) mit Kontaktdaten.

Link zum Thema:

Publikation des Föderalen Öffentlichen Dienstes – Zugang zur Justiz in Belgien

Allgemeine und erweiterte Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe

Bei der allgemeinen Beratungshilfe (aide juridique de première ligne/eerstelijnsbijstand) handelt es sich um eine Erstberatung in Form von praktischen Informationen, Rechtsauskünften oder einer ersten Rechtsberatung. Diese allgemeine Beratungshilfe erfolgt durch Angehörige der Rechtsberufe, gewöhnlich durch Rechtsanwälte.

Die erweiterte Beratungshilfe beinhaltet, dass unter bestimmten Voraussetzungen ein kostenlos oder zu einem reduzierten Honorar arbeitender Rechtsanwalt bestellt wird. Die Verfahrenskosten (Gerichtsvollzieher, Sachverständige, Abschriften usw.) werden weder ganz noch teilweise erlassen, können aber im Rahmen der Prozesskostenhilfe übernommen werden.

Durch die Prozesskostenhilfe werden Bürgerinnen und Bürger ganz oder teilweise von der Zahlung der Kosten eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Verfahrens befreit, wenn sie nicht über ausreichende Mittel verfügen.

Weitere Informationen finden Sie im E-Justiz-Portal auf der Seite Verfahrenskosten – Belgien.

Link zum Thema:

Ausschuss für die finanzielle Unterstützung von Opfern vorsätzlicher Gewalttaten und für Gelegenheitsretter

Laut Gesetz kann Opfern vorsätzlicher Gewalttaten und Gelegenheitsrettern, und in bestimmten Fällen auch ihren Angehörigen, eine staatliche finanzielle Unterstützung gewährt werden.

Anträge können direkt an den Ausschuss gerichtet, aber auch über einen Rechtsanwalt oder eine der vom Sozialhilfedienst betriebenen Opfer-Hotlines gestellt werden. Eine entsprechende Liste ist auf der Website des Föderalen Öffentlichen Dienstes Justiz (siehe Inhaltsverzeichnis, Justiz von A bis Z, finanzielle Unterstützung von Opfern) zu finden.

Der Ausschuss ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:

Service public fédéral de la Justice/Federale overheidsdienst Justitie
Commission pour l’aide financière aux victimes d’actes intentionnels de violence et aux sauveteurs occasionnels/Commissie voor Financiële Hulp aan Slachtoffers van Opzettelijke Gewelddaden en aan de Occasionele Redders
Boulevard de Waterloo/Waterlose Steenweg 115
Tel.: (+32) 2 542 72 07
(+32) 2 542 72 08
commission.victimes@just.fgov.be

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des E-Justiz-Portals zu Opfern von Straftaten.

Link zum Thema:

Föderaler öffentlicher Dienst Justiz

Letzte Aktualisierung: 18/12/2017

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