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Nationale Gerichte und außergerichtliche Stellen

Zypern

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Zypern

Nationale Gerichte

Bezirksgericht Nikosia (Eparchiakó Dikastírio Lefkosías)
Charalampos Mouskou St.
1405 Nicosia
Cyprus

Bezirksgericht Limassol (Eparchiakó Dikastírio Lemesoú)
8 Lordou Vyrona Ave.
3726 Limassol
PO Box 54619
Cyprus

Bezirksgericht Larnaka (Eparchiakó Dikastírio Lárnakas)
Artemidos Ave.
6301 Larnaca
PO Box 40107
Cyprus

Bezirksgericht Paphos (Eparchiakó Dikastírio Páfou)
Corner of Neophytou St. & Nikolaidi St.
8100 Paphos
PO Box 60007
Cyprus

Bezirksgericht Famagusta (Eparchiakó Dikastírio Ammochóstou)
2 Sotiras St.
5286 Paralimni
Cyprus

Bezirksgericht Kyrenia (Eparchiakó Dikastírio Kerýneias)
Charalampos Mouskou St.
1405 Nicosia
Cyprus

Nationale Menschenrechtsinstitutionen:

Verwaltungs- und Menschenrechtskommissar (Ombudsmann)

Das Amt des Verwaltungs- und Menschenrechtskommissars (Epítropos Dioikíseos kai Anthropínon Dikaiomáton, auch bekannt als „Ombudsmann“) ist eine unabhängige Institution, die 1991 offiziell eingerichtet wurde. Der Kommissar ist primär für die außergerichtliche Kontrolle der Verwaltung und den Schutz der Menschenrechte verantwortlich.

Vorrangige Aufgabe ist es, die Rechtmäßigkeit zu gewährleisten, die verantwortungsvolle Staatsführung zu fördern, die Rechte des Einzelnen zu schützen, Missstände in der Verwaltung zu bekämpfen und generell den Schutz der Bürger- und Menschenrechte zu sichern.

Der Kommissar leitet in der Regel eine Untersuchung ein, wenn ein Bürger oder eine Bürgerin, der oder die von der betreffenden Handlung direkt und persönlich betroffen ist, eine Beschwerde einreicht. Er kann aber auch auf Anordnung des Ministerrats hin oder aus eigener Initiative tätig werden, wenn es sich um eine Angelegenheit von allgemeinem Interesse handelt.

Die Vorschläge und Empfehlungen des Kommissars sind nicht bindend. Es ist aber eine Frage des Prinzips, wenn sich die betreffenden Behörden nicht daran halten. Dies kommt stärker zum Ausdruck, seitdem aufgrund der jüngsten Gesetzesänderung der Kommissar befugt ist, die zuständige Behörde zu konsultieren, um zu klären, wie die Behörde den Standpunkt des Kommissars übernehmen und praktisch befolgen könnte.

Der Kommissar verfügt über besonders weit gefasste Befugnisse, da er zusätzlich folgende Funktionen innehat:

Antidiskriminierungsstelle: Der Kommissar prüft in dieser Funktion entweder auf Antrag oder aus eigener Initiative die mögliche Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus Gründen der Rasse, der nationalen oder ethnischen Herkunft, der Zugehörigkeit zu einer gesellschaftlichen Gruppe, der Sprache, der Hautfarbe, des Alters, einer Behinderung, der sexuellen Ausrichtung, der Religion sowie einer politischen oder sonstigen Anschauung in den Bereichen Sozialschutz, soziale Sicherheit, Sozialleistungen, Gesundheitsversorgung, Bildung, Mitgliedschaft in Vereinigungen und Gewerkschaften oder hinsichtlich des Zugangs zu Gütern und Dienstleistungen einschließlich Wohnraum. Der Kommissar wird sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor tätig.

Gleichstellungsstelle: Der Kommissar prüft in dieser Funktion entweder auf Antrag oder aus eigener Initiative die mögliche Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus Gründen des Geschlechts bzw. der geschlechtlichen Identität, der Rasse, der nationalen oder ethnischen Herkunft, der Zugehörigkeit zu einer gesellschaftlichen Gruppe, der Sprache, der Hautfarbe, des Alters, einer Behinderung, der sexuellen Ausrichtung, der Religion sowie einer politischen oder sonstigen Anschauung in den Bereichen Beschäftigung, Arbeit und Berufsausbildung, einschließlich in Arbeitsverträgen und anderen Dokumenten im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis, Einstellungen, Entlassungen, Stellenanzeigen in Zeitungen usw. Der Kommissar prüft außerdem insbesondere, ob eine geschlechterspezifische Diskriminierung hinsichtlich des Zugangs zu Gütern und Dienstleistungen vorliegt (z. B. im Bereich der Bildung, der Gesundheitsdienste und der Bank- und Versicherungsdienstleistungen). Der Kommissar wird sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor tätig.

Unabhängige Behörde zur Verhütung von Folter: In dieser Eigenschaft kann der Kommissar Orte, an denen Personen die Freiheit teilweise oder vollständig entzogen ist (z. B. Gefängnisse, Hafteinrichtungen der Polizei, psychiatrische Anstalten oder Altenheime), nach Belieben besuchen, um die dortigen Lebensbedingungen festzustellen und zu protokollieren. Ziel ist es, die Würde und die Rechte der Personen, die sich in einer solchen Situation befinden, zu gewährleisten. Im Anschluss an einen solchen Besuch unterbreitet der Kommissar Empfehlungen zur Verbesserung der vorgefundenen Verhältnisse und zur Änderung von Rechtsvorschriften bzw. des institutionellen Rahmens. Im Rahmen seiner Kontrolltätigkeit und der offenen Kommunikation mit den zuständigen Behörden kann der Kommissar durch entsprechende Empfehlungen und Vorschläge auch zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung beitragen. Der Kommissar wird sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor tätig.

Nationale Menschenrechtseinrichtung: Der Kommissar unterbreitet in dieser Eigenschaft Stellungnahmen, Empfehlungen oder Vorschläge, wenn er der Meinung ist, dass eine staatliche Behörde Menschenrechte verletzt oder eingeschränkt hat. Darüber hinaus ergreift er allgemeinere Maßnahmen zur Förderung der Achtung der Menschenrechte und steht zu diesem Zweck mit Nichtregierungsorganisationen, die sich mit Menschenrechten befassen, sowie mit anderen organisierten Gruppen in Kontakt.

Unabhängige Behörde für die Förderung der Rechte von Menschen mit Behinderungen: Der Kommissar ist in dieser Eigenschaft für die Förderung, den Schutz und die Überwachung der Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Zypern verantwortlich.

Er prüft von sich aus oder aufgrund von Beschwerden, ob die staatlichen Behörden den Vorgaben des Übereinkommens nachkommen, und erstattet Bericht darüber, wie sich die Situation verbessern lässt. Darüber hinaus arbeitet der Kommissar mit anderen auf diesem Gebiet tätigen Stellen zusammen, bietet Schulungen an, fördert die Sensibilisierung für die Rechte von Menschen mit Behinderungen und stärkt deren Durchsetzung.

Polizei der Republik Zypern

Bei der Polizei der Republik Zypern wurden Stellen (Büros) für die Förderung, den Schutz und die Stärkung grundlegender Menschenrechte eingerichtet. Nachstehend folgt eine kurze Übersicht über die Aufgaben und Pflichten dieser Stellen, um die Bemühungen der Polizei zur Sicherstellung des Schutzes der Menschenrechte zu veranschaulichen.

  • Büro für Menschenrechte

Das Büro für Menschenrechte untersteht der Direktion „Europäische Union und Internationale Zusammenarbeit“ des zyprischen Polizeipräsidiums. Zu seinen Aufgaben zählen:

  1. die Untersuchung und Umsetzung von aus Beschlüssen der verschiedenen EU-Menschenrechtsinstitutionen herrührenden Verpflichtungen in polizeirelevanten Bereichen;
  2. die Umsetzung der Empfehlungen des Europarates zu den Haftbedingungen in polizeilichen Gewahrsamseinrichtungen usw.;
  3. die Durchführung von systematischen Kontrollen in polizeilichen Gewahrsamseinrichtungen und die Unterbreitung entsprechender Berichte sowie von Empfehlungen darüber, wie sich die Haft- und Lebensbedingungen von Gefangenen verbessern lassen;
  4. die Zusammenarbeit mit anderen staatlichen Stellen, Nichtregierungsorganisationen und unabhängigen Organen in Zusammenhang mit dem Schutz der Menschenrechte aller Bürger und Bürgerinnen, sowie die Abgabe von Empfehlungen, die sicherstellen sollen, dass die Rechtsvorschriften und Übereinkommen, die von der Republik Zypern unterzeichnet und ratifiziert worden sind, von der Polizei eingehalten werden
  5. die Zusammenarbeit mit der zyprischen Polizeiakademie bei der Planung und Durchführung von Schulungsprogrammen in Sachen Menschenrechte;
  6. die Ausarbeitung und Kommunizierung von Rundschreiben und Handbüchern zum Thema Schutz und Förderung von Menschenrechten.
  • Büro für die Bekämpfung von Diskriminierung

Das Büro für die Bekämpfung von Diskriminierung untersteht der Kriminaldirektion des zyprischen Polizeipräsidiums und befasst sich mit der Prävention und der Bekämpfung von Diskriminierung, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit.

Seine Aufgaben umfassen vor allem:

  1. die Koordination, Überwachung und Zusammenarbeit der Polizeidienststellen bei der Untersuchung und Dokumentation von rassistischen bzw. rassistisch motivierten Straftaten und anderen Vorfällen;
  2. die Zusammenarbeit mit anderen staatlichen Stellen und Nichtregierungsorganisationen, die sich im Kampf gegen Diskriminierung und Rassismus engagieren;
  3. die Zusammenarbeit mit der zyprischen Polizeiakademie und anderen Organisationen für die Durchführung von Fortbildungsmaßnahmen für Polizeibeamte;
  4. die Funktion als Verbindungsbüro der zyprischen Polizei und anderen Stellen, die für die Gestaltung einer effektiveren Antirassismuspolitik verantwortlich sind;
  5. die Stärkung und die Umsetzung des nationalen Rechtsrahmens in Bezug auf internationale und EU-Leitlinien und Verpflichtungen.
  • Büro für häusliche Gewalt und Kindesmissbrauch

Das Büro für häusliche Gewalt und Kindesmissbrauch untersteht der Kriminaldirektion des zyprischen Polizeipräsidiums und nimmt primär Koordinierungs-, Durchsetzungs- und Unterstützungsaufgaben wahr.

Dazu gehören vor allem die Verfolgung von Verfahren und Vorfällen, die Prüfung von Strafakten und die Unterbreitung von Stellungnahmen zur weiteren Vorgehensweise. Im Rahmen seiner Zuständigkeit für die Durchsetzung des Rechts arbeitet das Büro für häusliche Gewalt und Kindesmissbrauch mit den jeweils befassten Ermittlungsbehörden sowie mit Familienberatern, Sozialarbeitern und anderen in diesem Bereich zuständigen staatlichen und nicht staatlichen Stellen zusammen, aber auch mit Opfern im Rahmen telefonischer Kontakte oder persönlicher Gespräche. Das Büro veranstaltet auch Schulungsseminare für Polizeibeamte in Zusammenarbeit mit der zyprischen Polizeiakademie.

  • Büro für die Bekämpfung des Menschenhandels

Das Büro für die Bekämpfung des Menschenhandels untersteht der Kriminaldirektion des zyprischen Polizeipräsidiums und befasst sich mit der Bekämpfung des Menschenhandels auf der Grundlage des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und der Ausbeutung von Menschen und zum Schutz der Opfer und anderer relevanter Rechtsvorschriften und Verpflichtungen der Polizei auf europäischer und internationaler Ebene.

Seine Aufgaben und Pflichten umfassen vor allem:

  1. die Bearbeitung, Analyse und Verwertung von Informationen in Bezug auf Straftaten, die in seinen Verantwortungsbereich fallen;
  2. die Koordination der Aktivitäten und Aktionen sämtlicher Polizeidirektionen, -dienststellen und -stationen um sicherzustellen, dass landesweite Operationen gut geplant und zweckmäßig organisiert sind;
  3. die Identifizierung der Opfer von Menschenhandel oder Ausbeutung nach den Vorgaben des entsprechenden Leitfadens und den einschlägigen Rechtsvorschriften;
  4. die Beratung von Polizeibeamten in Fragen des Menschenhandels;
  5. die Verfolgung von Untersuchungen in Fällen mit Bezug zu Menschenhandel und gegebenenfalls die Beratung der Ermittlungsbeamten, unabhängig davon, welcher Dienststelle sie angehören;
  6. die Untersuchung von komplizierten und schwerwiegenden Verstößen gegen das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und der Ausbeutung von Menschen und zum Schutz der Opfer unter den Anweisungen des Kriminalpolizeichefs und in Zusammenarbeit mit speziell ausgebildeten Beamten der lokalen Strafermittlungsbehörden;
  7. die Beantwortung von Ersuchen ausländischer Behörden im Zusammenhang mit der Erteilung von Rechtshilfe in Fällen mit Bezug zu Menschenhandel;
  8. die Führung einer statistischen Datenbank und die Erstellung entsprechender Berichte und Statistiken;
  9. sonstige durch das Gesetz und den nationalen Aktionsplan gegen Menschenhandel vorgesehene Aufgaben sowie Aufgaben, die ihm vom Polizeichef übertragen wurden.

Außerdem arbeitet das Büro im Hinblick auf die Sicherung und den Schutz der Rechte von identifizierten Opfern von Menschenhandel mit der Sozialbehörde sowie verschiedenen Nichtregierungsorganisationen wie Cyprus Stop Trafficking, KISA, Caritas, Well Spring usw. zusammen.

Kommissar für Kinderrechte

Die Institution des Kommissars für Kinderrechte (Epítropos Prostasías ton Dikaiomáton tou Paidioú) wurde durch das am 22. Juni 2007 in Kraft getretene Gesetz über den Kommissar für den Schutz der Kinderrechte (Gesetz Nr. 74(I)/2007) eingeführt. Das Gesetz regelt die Bestellung des Kommissars, die Einrichtung und die Arbeitsweise seiner Behörde sowie andere damit zusammenhängende Modalitäten. Es wurde 2014 durch das Gesetz über den Schutz der Kinderrechte [44(I)/2014] im Hinblick auf die Regelung weiterer Gesichtspunkte geändert.

Das Gesetz enthält wichtige Vorgaben, die es dem Kommissar ermöglichen, als unabhängige nationale Menschenrechtsinstitution zum Schutz und zur Förderung der Kinderrechte zu handeln. Das Gesetz sieht weitreichende Kompetenzen und Pflichten für den Kommissar vor, die auf vier Säulen ruhen:

  • Kontrolle und Überwachung der Gesetzgebung sowie der von öffentlichen und privaten Stellen angewendeten Verfahren und Praktiken;
  • Kinderförderung und -mitbestimmung;
  • Aufklärung und Sensibilisierung der Kinder und der übrigen Gesellschaft in Sachen Kinderrechte;
  • Vertretung von Kindern und deren Interessen in sie betreffenden Verfahren.

Als erste Kommissarin für Kinderrechte wurde Frau Leda Koursoumba ernannt. Sie ist derzeit in zweiter Amtszeit als Kommissarin tätig.

Kontakt:

Corner of Apelli St. and Pavlou Nirvana St., 5th floor, 1496

Tel.: +357 22873200
Fax: +357 22872365

E-Mail: childcom@ccr.gov.cy
Website: http://www.childcom.org.cy/

Kommissar für Datenschutz

Der Kommissar für Datenschutz (Epítropos Prostasías Dedoménon Prosopikoú Charaktíra) ist eine unabhängige Aufsichtsbehörde, die durch das zur Umsetzung der Richtlinie 95/46/EG erlassene Gesetz 112 von 2001 über die Datenverarbeitung (Schutz natürlicher Personen) (Gesetz Nr. 112(I)/2001) geschaffen wurde.

Der Kommissar überwacht die Anwendung des genannten Gesetzes. Seine Aufgaben umfassen die Durchführung von Kontrollen, die Erteilung von gesetzlich vorgesehenen Genehmigungen und die Verhängung von Sanktionen bei Verstößen. Der Kommissar arbeitet in Fragen seines Zuständigkeitsbereichs mit den entsprechenden Behörden anderer Mitgliedstaaten und dem Europarat zusammen, um die Achtung der Rechte der europäischen Bürger und Bürgerinnen auf Schutz ihrer Privatsphäre und ihrer personenbezogenen Daten zu fördern.

Der Kommissar ist als nationale Aufsichtsbehörde Ansprechpartner für Europol, Eurojust, Eurodac, SIS II (Schengener Informationssystem der zweiten Generation), VIS (Visa-Informationssystem), ZIS (Zollinformationssystem) und IMI (Binnenmarktinformationssystem).

Das Büro des Kommissars verfolgt das Ziel, die breite Öffentlichkeit über die gesetzlich verankerten Rechte aufzuklären und die Datenschutzkultur in öffentlichen und privaten Bereichen zu fördern.

Abteilung für soziale Inklusion von Menschen mit Behinderungen beim Ministerium für Arbeit, Wohlfahrt und Sozialversicherung

Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist ein Meilenstein in der Entwicklung der Behindertenrechte; darin verpflichten sich die Vertragsstaaten, alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und sonstigen Maßnahmen zu treffen, um die Rechte der Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen zu sichern. Die Republik Zypern hat das Übereinkommen 2011 ratifiziert und 2013 den ersten nationalen Aktionsplan für Menschen mit Behinderungen ausgearbeitet und verabschiedet.

Zuständig ist die Abteilung für soziale Inklusion von Menschen mit Behinderungen, der die Koordinierung der Umsetzung des UNO-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und der nationalen Aktionspläne 2013–2015 und 2017–2020 obliegt.

Weitere Aufgabe dieser Abteilung ist die Förderung des sozialen Schutzes, der sozialen Inklusion und der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen. Schwerpunkte sind:

  • die Durchführung von behinderungs- und funktionalitätsspezifischen Bewertungen und Zertifizierungen;
  • die Gewährung von Sozialleistungen an Menschen mit Behinderungen;
  • die Förderung von direkten und indirekten Rehabilitations- und sonstigen Unterstützungsleistungen.

Die Abteilung hat den Auftrag, die Lebensqualität von Menschen mit Behinderungen zu verbessern und durch die Planung, Koordinierung und Umsetzung von Reformen neue Integrationsperspektiven für sie zu eröffnen.

Nationale Struktur für Frauenrechte

  1. Die Nationale Struktur für Frauenrechte (Ethnikós Michanismós gia ta Dikaiómata tis Gynaíkas) wurde am 16. Februar 1994 mit Beschluss Nr. 40.609 des Ministerrats geschaffen.
  2. Die Nationale Struktur für Frauenrechte ist die zentrale Organisation für die Ausarbeitung und Förderung staatlicher Maßnahmen zur Beseitigung von auf dem Gesetz beruhender Diskriminierung von Frauen sowie die Gewährleistung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen in allen Rechtsbereichen. Des Weiteren setzt sie sich für den für die praktische Umsetzung des Prinzips der Gleichberechtigung und der Chancengleichheit erforderlichen Gesinnungswandel ein, indem sie spezielle Programme zur Unterstützung und Stärkung der Frau in ihrem vielfältigen Rollenbild fördert und den Aspekt der Gleichberechtigung in alle Programme und Strategien einbezieht.
  3. Gemäß Beschluss Nr. 76.789 des Ministerrats vom 23.4.2014 sitzt hat die Kommissarin für Gleichberechtigung den Vorsitz im Beirat und im Nationalen Ausschuss der Nationalen Struktur für Frauenrechte. Die Aufgaben des Generalsekretariats werden von Bediensteten des Ministeriums für Justiz und Öffentliche Ordnung wahrgenommen, die dem Referat Gleichberechtigung angehören.
  4. Die Nationale Struktur für Frauenrechte verfügt über drei Kollektivorgane: a) Beirat, b) Nationaler Ausschuss und c) Interministerieller Ausschuss. Außerdem unterhält sie ein Generalsekretariat.
  5. Dem Beirat der Nationalen Struktur für Frauenrechte gehören 19 Mitgliedsorganisationen an. Bei den Mitgliedern des Beirats handelt es sich um Frauenorganisationen, Gewerkschaften und andere Nichtregierungsorganisationen, darunter zwei türkisch-zyprische Frauenorganisationen (eine Liste der Beiratsmitglieder ist beigefügt).
  6. Dem Nationalen Ausschuss der Nationalen Struktur für Frauenrechte gehören 69 Mitgliedsorganisationen an, darunter parteinahe Organisationen, Organisationen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Ausbeutung von Frauen, Schulungs-, Forschungs-, Antirassismus- und Landwirtschaftsorganisationen, Gewerkschaften, Friedensorganisationen, Vertriebenenorganisationen, Familien- und Kinderorganisationen usw.
  7. Der Interministerielle Ausschuss der Nationalen Struktur für Frauenrechte besteht aus Beauftragten für Frauenrechte aus allen Ministerien sowie der Generaldirektion für Europäische Programme, Koordination und Entwicklung.
  8. Das Generalsekretariat bereitet die Sitzungen der Organe der Nationalen Struktur für Frauenrechte vor und leistet administrative und wissenschaftliche Unterstützung und Beratung zur Umsetzung der gefassten Beschlüsse.

Parlamentarischer Ausschuss für Menschenrechte und Chancengleichheit von Männern und Frauen

Hauptaufgabe des Parlamentarischen Ausschusses für Menschenrechte und Chancengleichheit von Männern und Frauen ist es, im Rahmen der Ausübung parlamentarischer Kontrolle die Beachtung der zyprischen Verfassung, internationaler Verträge und der einschlägigen Gesetzesvorschriften in der Republik Zypern zu analysieren und zu überprüfen.

In diesem Zusammenhang untersucht der Ausschuss Fälle von Menschenrechtsverletzungen gegen zyprische Bürger und Bürgerinnen und Personen, die in Zypern leben, und legt der Abgeordnetenkammer die entsprechenden Berichte vor.

Letzte Aktualisierung: 22/07/2024

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