Nationale Gerichte und außergerichtliche Stellen

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Nationale Gerichte

Landgerichte (maakohus), Verwaltungsgerichte (halduskohus), Bezirksgerichte (ringkonnakohus) und der Staatsgerichtshof (riigikohus)

Die Kontaktangaben der Gerichte und weitere Informationen stehen auf der Website der Gerichte zur Verfügung.

Die Landgerichte sind in erster Instanz für alle Zivil- und Strafsachen sowie Ordnungswidrigkeiten zuständig. Gegen die Entscheidung eines Landgerichts können Rechtsmittel bei einem Bezirksgericht eingelegt werden. Es gibt vier Landgerichte in Estland: das Landgericht Harju, das Landgericht Viru, das Landgericht Tartu und das Landgericht Pärnu.

Für Verwaltungssachen sind in erster Instanz die Verwaltungsgerichte zuständig. Die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte, die Erhebung einer Verwaltungsklage und die Verfahrensvorschriften sind in der Verwaltungsgerichtsordnung (halduskohtumenetluse seadustik) geregelt. In Estland gibt es zwei Verwaltungsgerichte: das Verwaltungsgericht Tallinn und das Verwaltungsgericht Tartu.

Bezirksgerichte überprüfen als Rechtsmittelgerichte die in erster Instanz ergangenen Urteile der Landgerichte und Verwaltungsgerichte. Rechtsmittelverfahren vor den Bezirksgerichten werden von einer Kammer bestehend aus drei Richtern verhandelt. In Estland gibt es zwei Bezirksgerichte: das Bezirksgericht Tallinn und das Bezirksgericht Tartu.

Estlands oberstes Gericht ist der Staatsgerichtshof. Laut estnischem Grundgesetz ist der Staatsgerichtshof zugleich Kassationsgericht und Verfassungsgericht. Die Zuständigkeit des Staatsgerichtshofs ist im Gerichtsgesetz geregelt. Der Staatsgerichtshof ist zuständig für:

  • die verfassungsrechtliche Prüfung
  • Kassationsverfahren
  • Prüfung von Anträgen auf Wiederaufnahme des Verfahrens
  • Übernahme anderer gesetzlich festgelegter Aufgaben

Eine Kassationsbeschwerde beim Staatsgerichtshof steht jeder Partei offen, die mit der Entscheidung eines nachgeordneten Gerichts unzufrieden ist. Der Staatsgerichtshof lässt eine Kassationsbeschwerde zu, wenn die Beschwerdegründe nahelegen, dass ein nachgeordnetes Gericht eine Vorschrift des materiellen Rechts falsch angewendet oder in erheblicher Weise eine Verfahrensvorschrift verletzt hat, was möglicherweise zu einer falschen Entscheidung geführt hat.

Wenn sich eine Person durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts (etwa durch den Staat oder eine Kommunalverwaltung) aufgrund eines Verwaltungsakts oder -vorgangs in ihren Rechten verletzt oder in ihren Freiheiten eingeschränkt fühlt, kann sie die Sache vor das Verwaltungsgericht bringen. Für Streitigkeiten über die Reform der Eigentumsverhältnisse oder die Bodenreformen, öffentliche Dienstleistungen, die Steuerverwaltung, Probleme im Zusammenhang mit Fragen der Staatsbürgerschaft und Migration, die öffentliche Auftragsvergabe, Staatseigentum, das Bau- und Planungsrecht und die Haftung des Staates sind die Bezirksgerichte zuständig.

Fälle, bei denen es um zivilrechtliche Rechtsverletzungen geht, also etwa Vertragsstreitigkeiten, Familiensachen, erbrechtliche oder sachenrechtliche Streitigkeiten, Probleme im Zusammenhang mit der Tätigkeit und der Leitung von Unternehmen und gemeinnützigen Organisationen sowie Schutzrechtsstreitigkeiten, Insolvenzfälle und arbeitsrechtliche Streitigkeiten, können vor das Landgericht gebracht werden.

Nationale Menschenrechtsinstitutionen

Seit 1. Januar 2019 ist der Justizkanzler für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte auf der Grundlage der Resolution 48/134 der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 20. Dezember 1993 über nationale Institutionen zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte zuständig. Nationale Menschenrechtsinstitutionen können eine förmliche internationale Akkreditierung beantragen. Der Justizkanzler hat die Einleitung des Akkreditierungsverfahrens förmlich beantragt; das Verfahren war aber am 30. September 2020 noch nicht abgeschlossen.

Bürgerbeauftragte/-r

Die Funktion des Bürgerbeauftragten wird vom Justizkanzler wahrgenommen.

Büro des Justizkanzlers: Kohtu 8, 15193 Tallinn, Estland

Der Justizkanzler wacht über die Verfassungs- und Rechtmäßigkeit der Gesetzgebung und nimmt die Aufgaben eines Bürgerbeauftragten sowie eines Kinderbeauftragten wahr.

Der Justizkanzler überwacht in seiner Eigenschaft als Bürgerbeauftragter die Tätigkeit von Stellen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen, und prüft, ob die staatlichen Behörden die Grundrechte und Grundfreiheiten achten und nach guter Verwaltungspraxis verfahren. Der Justizkanzler kontrolliert

  • die Tätigkeit staatlicher Organe und Behörden,
  • die Tätigkeit von Organen der örtlichen Selbstverwaltung,
  • die Tätigkeit der Organe oder Stellen von juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder privaten Einrichtungen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen.

Jeder hat das Recht, den Justizkanzler zu ersuchen, die Tätigkeit von Stellen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen, zu überprüfen.

Stellt der Justizkanzler fest, dass eine Einrichtung, die öffentliche Aufgaben wahrnimmt, rechtswidrig handelt, richtet er eine Stellungnahme an sie, in der er ausführt, auf welche Weise sie gegen das Gesetz verstoßen hat, und gegebenenfalls Empfehlungen für eine gesetzeskonforme und gute Verwaltungspraxis oder Vorschläge zur Behebung der Rechtsverletzung unterbreitet. In beiden Fällen prüft er vor Abgabe einer Stellungnahme, ob die Stelle die gesetzlichen Vorschriften befolgt hat und die Kommunikation mit dem Betroffenen der guten Verwaltungspraxis entsprochen hat. In seiner Stellungnahme kann der Justizkanzler Kritik üben, seine Meinung äußern oder gezielte Empfehlungen zur Behebung der Rechtsverletzung unterbreiten.

Justizkanzler

Büro des Justizkanzlers: Kohtu 8, 15193 Tallinn, Estland

Jeder hat das Recht, den Justizkanzler zu ersuchen, ein Gesetz oder eine andere Rechtsvorschrift auf ihre Verfassungsmäßigkeit und Konformität mit anderen Gesetzen zu überprüfen. Der Justizkanzler kontrolliert, ob vom Gesetzgeber und von der Exekutive sowie von Kommunalverwaltungen erlassene Vorschriften mit dem Grundgesetz und anderen Gesetzen vereinbar sind.

Der Justizkanzler kontrolliert die Vereinbarkeit von

  • Gesetzen mit dem Grundgesetz,
  • von der Regierung der Republik erlassenen Verordnungen mit dem Grundgesetz und anderen Rechtsvorschriften,
  • Ministerialverordnungen mit dem Grundgesetz und anderen Rechtsvorschriften,
  • Verordnungen der örtlichen Selbstverwaltungen (Städte und Gemeinden) mit dem Grundgesetz und anderen Rechtsvorschriften,
  • Rechtsakten juristischer Personen des öffentlichen Rechts mit dem Gesetz.

Stellt der Justizkanzler fest, dass ein Rechtsakt gegen das Grundgesetz oder gegen andere Gesetze verstößt, geht er wie folgt vor:

  • Er übermittelt der Stelle, die den Rechtsakt erlassen hat, einen Vorschlag zur Herstellung der Verfassungs- und Gesetzmäßigkeit des Rechtsakts innerhalb von 20 Tagen.
    Wird der Vorschlag ignoriert, ersucht der Justizkanzler den Staatsgerichtshof, den Rechtsakt für ungültig zu erklären.
  • Er kann dem Staatsgerichtshof einen Bericht vorlegen und darin auf die Probleme in dem Rechtsakt aufmerksam machen.

Einrichtungen zum Schutz spezieller Menschenrechte

Die Funktion des Kinderbeauftragten wird vom Justizkanzler wahrgenommen.

Der Justizkanzler nimmt die Aufgaben zum Schutz und zur Förderung der Rechte von Kindern nach Artikel 4 des Kinderrechtsübereinkommens wahr.

Büro des Justizkanzlers: Kohtu 8, 15193 Tallinn, Estland

Die Berater der Abteilung für die Rechte von Kindern und jungen Menschen haben im Wesentlichen folgende Aufgaben:

  • Bearbeitung von Kinderrechte betreffenden Anträgen in Verfahren vor dem Verfassungsgericht und in Verfahren, an denen der Bürgerbeauftragte beteiligt ist
  • Vorbereitung und Durchführung von Inspektionen in Kinderbetreuungseinrichtungen
  • Vorbereitung von Anträgen und Stellungnahmen in Verfahren vor dem Verfassungsgericht
  • Aufklärung über Kinderrechte und Sensibilisierung für das Kinderrechtsübereinkommen der Vereinten Nationen, Bewusstseinsbildung und Schulungen im Bereich der Kinderrechte
  • Durchführung von Erhebungen und Studien zu Fragen der Förderung und des Schutzes von Kinderrechten
  • Organisation der Zusammenarbeit zwischen Kinder- und Jugendorganisationen, Bürgerverbänden, NRO, Berufsverbänden sowie Forschungsinstituten und staatlichen Stellen

Darüber hinaus nimmt der Justizkanzler folgende Aufgaben wahr:

  • Beilegung von Streitigkeiten zwischen Privaten wegen Diskriminierung auf der Grundlage des Grundgesetzes und anderer Gesetze
  • Tätigkeit als nationales Präventionsgremium gemäß Artikel 3 des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe
  • Überwachung der Einhaltung der Grundrechte und Grundfreiheiten bei der Erhebung, Verarbeitung, Nutzung und verdeckten Überwachung von personenbezogenen Daten und damit zusammenhängenden Informationen durch die Behörden der vollziehenden Gewalt
  • Förderung und Überwachung der Durchführung des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen nach Artikel 33 Absatz 2

Gleichstellungsstelle

Beauftragter für Gleichstellung und Gleichbehandlung, Roosikrantsi 8b, 10119 Tallinn, Estland

Der Beauftragte für Gleichstellung und Gleichbehandlung ist ein unabhängiger, unparteiischer Sachverständiger, dessen Tätigkeit auf dem Gleichstellungsgesetz und dem Gleichbehandlungsgesetz beruht. Er hat die Aufgabe, die Einhaltung beider Gesetze zu überwachen. Der Beauftragte berät und unterstützt Menschen in mit Diskriminierung in Zusammenhang stehenden Konflikten und erstellt Gutachten zu Fällen von Diskriminierung.

Der Beauftragte für Gleichstellung und Gleichbehandlung

  • nimmt Anträge von Bürgern entgegen und nimmt zu Fällen von Diskriminierung Stellung
  • analysiert die Auswirkungen von Rechtsvorschriften auf die Stellung von Frauen und Männern und Angehörigen von Minderheiten in der Gesellschaft
  • unterbreitet der Regierung der Republik, staatlichen Behörden sowie Kommunalverwaltungen und -behörden Vorschläge zur Änderung von Rechtsvorschriften
  • berät und informiert die Regierung der Republik, staatliche Behörden sowie Kommunalverwaltungen und -behörden in Fragen der Anwendung des Gleichstellungsgesetzes und des Gleichbehandlungsgesetzes
  • trifft Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung und der Gleichbehandlung von Frauen und Männern

Der Beauftragte gibt gegenüber Diskriminierungsopfern und Personen, die ein berechtigtes Interesse an der Überwachung der Einhaltung von Gleichbehandlungsvorschriften haben, Stellungnahmen ab. Zweck dieser Stellungnahmen ist eine Einschätzung, anhand deren in Verbindung mit dem Gleichstellungsgesetz, dem Gleichbehandlungsgesetz und für die Republik Estland bindenden internationalen Abkommen und anderen Rechtsvorschriften beurteilt werden kann, ob der Grundsatz der Gleichbehandlung in dem betreffenden Rechtsverhältnis verletzt worden ist.

Der Beauftragte verfasst Stellungnahmen auf Antrag. Der Antrag muss eine Beschreibung des Sachverhalts der mutmaßlichen Diskriminierung enthalten. Um eine Stellungnahme abzugeben, kann der Beauftragte von allen Personen, die möglicherweise im Besitz von zur Feststellung des Sachverhalts einer Diskriminierung erforderlichen Informationen sind, Auskünfte einholen und schriftliche Erläuterungen zu diesem Sachverhalt sowie die Vorlage von Dokumenten oder Kopien davon innerhalb einer von ihm festgelegten Frist verlangen.

Datenschutzbehörde

Datenschutzinspektion, Tatari 39, 10134 Tallinn, Estland

Die Datenschutzinspektion ist für den Schutz folgender verfassungsmäßiger Rechte zuständig:

  • das Recht auf Auskunft über die Tätigkeit von Behörden
  • das Recht auf Achtung der Privatsphäre beim Umgang mit personenbezogenen Daten
  • das Recht auf Zugang zu den eigenen Daten

Personen, deren Rechte bei der Verarbeitung personenbezogener Daten oder beim Zugang zu öffentlichen Informationen verletzt worden sind, können sich an die Datenschutzinspektion wenden.

Die Datenschutzinspektion muss informiert werden, wenn gegen die Anforderungen an die Verarbeitung personenbezogener Daten in einem Unternehmen oder einer Einrichtung verstoßen wurde. Dies ist allerdings nicht notwendig, wenn nicht anzunehmen ist, dass die Rechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen durch diesen Verstoß bedroht sind. Der Datenschutzinspektion sind die Kontaktangaben des Datenschutzbeauftragten des betreffenden Unternehmens oder der betreffenden Einrichtung mitzuteilen.

Die Datenschutzinspektion ist am einfachsten über die Website https://www.aki.ee/en/contacts erreichbar.

Andere spezialisierte Stellen

Es gibt keine anderen spezialisierten Stellen.

Sonstige

Estnische Rechtsanwaltskammer

Estnische Rechtsanwaltskammer, Rävala pst 3, 10143 Tallinn, Estland

Die estnische Rechtsanwaltskammer ist eine Vereinigung estnischer Rechtsanwälte, die in erster Linie Bürger juristisch beraten und vertreten. Die estnische Rechtsanwaltskammer ist ein am 14. Juni 1919 gegründeter, selbstverwalteter Berufsverband von Rechtsanwälten und organisiert die Erbringung juristischer Dienstleistungen im privaten und öffentlichen Interesse. Die Tätigkeit der estnischen Rechtsanwaltskammer umfasst unter anderem die Organisation der beruflichen Fortbildung von Anwälten, Beziehungen zu Juristen, staatlichen Behörden und zahlreichen einheimischen und ausländischen Organisationen sowie die aktive Beteiligung an der Gesetzgebung. Die Kammer wird außerdem im öffentlichen Interesse tätig, indem sie die Verteidigung und Vertretung in Zivil- und Verwaltungssachen übernimmt, bei denen der Staat für die Gebühren aufkommt.

Staatliche Prozesskostenhilfe muss grundsätzlich beantragt werden. Prozesskostenhilfeanträge sind in der Regel an das Gericht zu richten. Ist der Antragsteller Verdächtiger in einer Strafsache, in der kein Anwaltszwang besteht, wird der Prozesskostenhilfeantrag an die Ermittlungsbehörde oder die Staatsanwaltschaft weitergeleitet.

Prozesskostenhilfeanträge sind in estnischer Sprache einzureichen. Sie können auch in englischer Sprache eingereicht werden, wenn der Antragsteller eine natürliche Person mit Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder Bürger eines anderen EU-Mitgliedstaats oder eine juristische Person mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat ist.

Auf Antrag der Ermittlungsbehörde, der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts bestellt die estnische Rechtsanwaltskammer einen Rechtsanwalt, der die juristischen Dienstleistungen erbringt. In der Regel kann eine Person, die Prozesskostenhilfe erhält, ihren Anwalt nicht selbst auswählen. Sie kann allerdings beantragen, ihr einen bestimmten Anwalt beizuordnen, wenn dieser sich dazu bereiterklärt hat. In diesem Fall ist der Name des Anwalts, der seine Bereitschaft erklärt hat, sofort im Prozesskostenhilfeantrag anzugeben.

In Verfahren, in denen Anwaltszwang besteht, muss die betreffende Person gar nichts tun, um Prozesskostenhilfe zu erhalten (es sei denn, sie hat sich selbst einen Anwalt genommen). Der Beamte, der das Verfahren leitet, hat die Bestellung eines Anwalts für die betreffende Person zu veranlassen. Ein Prozesskostenhilfeantrag ist nicht erforderlich.

Letzte Aktualisierung: 22/12/2021

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