Nationale Gerichte
Bezirksgerichte (käräjäoikeus) sind zuständig für Strafverfahren, Zivilverfahren und verwaltungsrechtliche Anträge. Urteile der Gerichte erster Instanz können in der Regel einem übergeordneten Gericht zur Überprüfung vorgelegt werden. Gegen Urteile der Bezirksgerichte können Rechtsmittel vor dem Berufungsgericht eingelegt werden. Gegen Urteile des Berufungsgerichts können wiederum vor dem Obersten Gerichtshof Rechtsmittel eingelegt werden, sofern der Oberste Gerichtshof diese als zulässig erachtet.
Verwaltungsgerichte sind zuständig für Rechtsmittel, die gegen Behördenentscheide eingelegt werden. Gegen ein Urteil eines Verwaltungsgerichts kann vor dem Obersten Verwaltungsgericht Berufung eingelegt werden.
Zu den Fachgerichten zählen das Gericht für Markt- und Wettbewerbsangelegenheiten (markkinaoikeus), das Arbeitsgericht (työtuomioistuin), das Versicherungsgericht (vakuutusoikeus) und der Staatsgerichtshof (valtakunnanoikeus).
Die Kontaktinformationen der Gerichte finden Sie auf den folgenden Internetseiten:
Kontaktinformationen auf Finnisch
Kontaktinformationen auf Englisch
Nationale Menschenrechtsinstitutionen
2012 wurde unter der Schirmherrschaft des Büros der/des Parlamentarischen Bürgerbeauftragten ein in der Ausübung seiner Funktionen unabhängiges Zentrum für Menschenrechte (ihmisoikeuskeskus) geschaffen. Das Zentrum für Menschenrechte soll Informationsarbeit leisten und die Aus- und Fortbildung sowie Forschung und Zusammenarbeit im Bereich der Menschenrechte und Grundfreiheiten fördern. Es soll Berichte zur Umsetzung von Menschenrechten und Grundfreiheiten verfassen, Initiativen ergreifen und Stellungnahmen zur Förderung dieser Rechte abgeben. Das Zentrum beteiligt sich auch an internationalen Bemühungen zur Förderung der Menschenrechte und Grundfreiheiten. Es befasst sich nicht mit Beschwerden und sonstigen Anliegen von Einzelpersonen. Hierfür ist das höchste gesetzliche Aufsichtsorgan zuständig.
Bürgerbeauftragte/-r
Die/der Parlamentarische Bürgerbeauftragte
Wenn der Verdacht besteht, dass Behörden oder deren Bedienstete das Gesetz missachtet oder ihre Verpflichtungen nicht erfüllt haben, kann die/der Parlamentarische Bürgerbeauftragte angerufen werden. Ein Verstoß gegen Grundrechte wäre zum Beispiel ein solcher Fall von Missachtung. Jeder Bürger hat das Recht, bei der/dem Bürgerbeauftragten Beschwerde einzureichen. Die Beschwerde kann sich auf eine Angelegenheit beziehen, die den Beschwerdeführer betrifft, kann aber auch im Namen einer dritten Person oder als gemeinschaftlich geführte Beschwerde eingereicht werden. Sofern Grund zu der Annahme besteht, dass eine Behörde gegen ein Gesetz verstoßen hat, prüft die/der Parlamentarische Bürgerbeauftragte die Beschwerde. Die Prüfung von Beschwerden ist kostenlos. Im Rahmen dieser Prüfung führt die/der Bürgerbeauftragte eine Anhörung der Behörde bzw. der Person durch, gegen die sich die Beschwerde richtet. Darüber hinaus fordert sie/er von weiteren Behörden Stellungnahmen an und kann bei Bedarf Inspektoren ihres/seines Büros mit Ermittlungen beauftragen. Die Prüfung von Beschwerden ist kostenlos.
Die schwerwiegendste aller der/dem Bürgerbeauftragten zur Verfügung stehenden Maßnahmen ist die Einleitung eines Strafverfahrens wegen Dienstvergehen. Alternativ kann die/der Bürgerbeauftragte gegen den betreffenden Bediensteten eine amtliche Rüge aussprechen. In den meisten Fällen erläutert sie/er, in welcher Hinsicht die Verfahrensweise aus ihrer/seiner Sicht gesetzeswidrig oder fahrlässig war und legt dar, wie korrekt zu verfahren ist. Die/der Bürgerbeauftragte kann auch einen Vorschlag zur Wiedergutmachung des Fehlers unterbreiten und dem Staatsrat die von ihr/ihm festgestellten Mängel bei der Umsetzung der Gesetze oder Vorschriften mitteilen.
Büro der/des Parlamentarischen Bürgerbeauftragten
Straßenanschrift: Arkadiankatu 3, Helsinki Postanschrift: 00102 EduskuntaWebsite: https://www.oikeusasiamies.fi/fi E-Mail: oikeusasiamies@eduskunta.fi Tel: +358 9 4321 Fax: +358 9 432 2268
Justizkanzler/in
Die Justizkanzlerin/der Justizkanzler (Valtioneuvoston oikeuskansleri) kann in allen Angelegenheiten, die den Beschwerdeführer direkt betreffen, oder in Fällen angerufen werden, bei denen der Beschwerdeführer der Überzeugung ist, dass Behörden, deren Bedienstete bzw. andere Personen oder Organe, die hoheitliche Funktionen ausüben, unrechtmäßig gehandelt oder ihre Pflichten verletzt haben, oder dass ein Angehöriger der Rechtsanwaltschaft seine Pflichten verletzt hat. Darüber hinaus kann die/der Justizkanzler/in von jeder Person angerufen werden, die Grund zu der Annahme hat, dass ein verfassungsmäßig garantiertes Grund- oder Menschenrecht nicht eingehalten wird. Rechtskundige Personen bearbeiten die Beschwerden und holen alle erforderlichen zusätzlichen Dokumente ein. Der Beschwerdeführer erhält üblicherweise die Gelegenheit, der Gegenpartei eine Erwiderung zukommen zu lassen. Dem Beschwerdeführer wird die Entscheidung schriftlich auf dem Postweg zugesendet. Die Dienstleistungen des Justizkanzlerbüros sind für Beschwerdeführer kostenlos.
Kommt die/der Justizkanzler/in zu dem Ergebnis, dass eine Verfahrensweise nicht rechtmäßig oder nicht korrekt war, kann sie/er den Bediensteten rügen oder Anweisungen erteilen, wie zukünftig zu verfahren ist. In schwerwiegenderen Fällen kann sie/er veranlassen, dass gegen den Bediensteten Klage erhoben wird. Sofern die/der Justizkanzler/in dies als erforderlich erachtet, kann sie/er die Änderung von Bestimmungen oder Anweisungen bzw. die Annullierung von Gerichtsurteilen vorschlagen oder andere außerordentliche Rechtsmittel einlegen. Jedoch kann allein die Einleitung von Ermittlungen durch die/den Justizkanzler/in bereits dazu führen, dass die Behörde oder der Bedienstete den eigenen Irrtum berichtigt.
Büro der Justizkanzlerin/des Justizkanzlers
Straßenanschrift: Snellmaninkatu 1, Helsinki Postanschrift: PL 20, 00023 ValtioneuvostoWebsite: https://www.okv.fi/ E-Mail: kirjaamo@okv.fi Tel: +358 295 162 902 Fax: +358 9 1602 3975 Kontakt: tiedotus@okv.fi
Einrichtungen zum Schutz spezieller Menschenrechte
Die/der Kinderbeauftragte
Die/der Kinderbeauftragte (lapsiasiavaltuutettu) hat folgenden gesetzlichen Auftrag:
- Überwachung des Wohlergehens von Kindern und jungen Menschen sowie Durchsetzung ihrer Rechte
- Einflussnahme auf Entscheidungsträger zum Wohle des Kindes
- Pflege von Kontakten zu Kindern und jungen Menschen und Weiterleitung der von ihnen erhaltenen Informationen an Entscheidungsträger
- Weiterleitung von Informationen über Kinder an mit Kindern arbeitende Personen, Behörden und die Öffentlichkeit
- Entwicklung der Zusammenarbeit zwischen für Kinderpolitik zuständigen Personen und Stellen
- Förderung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes
Büro der/des Kinderbeauftragten
Anschrift: Vapaudenkatu 58 A, 40100 JyväskyläWebsite: http://www.lapsiasia.fi/ E-Mail: lapsiasiavaltuutettu@oikeus.fi Tel: +358 295 666 850 Fax: +358 14 337 4248
Stelle für Gleichstellungsfragen
Gleichstellungsbeauftragte/r
Die/der Gleichstellungsbeauftragte (tasa-arvovaltuutettu) hat folgende Aufgaben: Überwachung der Anwendung des Gleichstellungsgesetzes und des Diskriminierungsverbots, insbesondere von diskriminierenden Stellenanzeigen; Förderung des durch das Gleichstellungsgesetz verfolgten Ziels durch Initiativen, Beratung und Leitlinien; Weiterleitung von Informationen über das Gleichstellungsgesetz und dessen Umsetzung sowie Überwachung der tatsächlichen Gleichstellung von Männern und Frauen in verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen. Darüber hinaus überwacht die/der Gleichstellungsbeauftragte die Anwendung der Schutzmaßnahmen zugunsten von Minderheiten.
Büro der/des Gleichstellungsbeauftragten
Postanschrift: PL 22, 00023 Valtioneuvosto Straßenanschrift: Hämeentie 3, HelsinkiWebsite: https://www.tasa-arvo.fi/ E-Mail: tasa-arvo@oikeus.fi Tel: +358 295 666 840
Telefon-Hotline: +358 295 666 842 (Mo-Do 9.00-11.00 Uhr und 13.00-15.00 Uhr, Fr 9.00-11.00 Uhr) Fax: +358 9 1607 4582
Bürgerbeauftragte/r für Diskriminierungsfragen
Die/der Bürgerbeauftragte für Diskriminierungsfragen (yhdenvertaisuusvaltuutettu) ist eine unabhängige Instanz, deren Auftrag darin besteht, Gleichbehandlung zu fördern und Diskriminierungsfreiheit zu gewährleisten.
Sie/er kann von allen Personen kontaktiert werden, die Opfer oder Zeugen einer Diskriminierung aus Gründen des Alters, der Herkunft, der Staatsangehörigkeit, der Sprache, der Religion, der Weltanschauung, einer Meinung, einer politischen Tätigkeit, einer gewerkschaftlichen Tätigkeit, einer familiären Beziehung, eines Gesundheitszustands, einer Behinderung, der sexuellen Ausrichtung oder aus anderen mit der Person zusammenhängenden Gründen geworden sind. Die/der Bürgerbeauftragte bemüht sich ferner um den Schutz der Rechte und des Status von Gruppen, die von Diskriminierung bedroht sind, z. B. von Ausländern, und um eine Verbesserung ihrer Bedingungen. Darüber hinaus überwacht sie/er die Ausweisung von Ausländern und ist als nationaler Berichterstatter für Fälle von Menschenhandel zuständig.
In der Praxis umfasst die Arbeit der/des Bürgerbeauftragten für Diskriminierungsfragen insbesondere Beratungsleistungen, die Untersuchung konkreter Fälle, Streitschlichtung, Schulungen, Datenerhebung, die Einflussnahme auf Rechtsvorschriften und Praktiken der Behörden sowie Rechtshilfe. Die Aufgaben und Befugnisse der/des Bürgerbeauftragten sind im Antidiskriminierungsgesetz und im Gesetz über die/den Bürgerbeauftragte/n für Diskriminierungsfragen verankert.
Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts oder der Geschlechtsidentität fällt in den Aufgabenbereich der/des Gleichstellungsbeauftragten.
Büro der/des Bürgerbeauftragten für Diskriminierungsfragen
Postanschrift: PL 24, 00023 Valtioneuvosto
Straßenanschrift: Ratapihantie 9, HelsinkiWebsite: https://www.syrjinta.fi/ E-Mail: yvv@oikeus.fi Tel: +358 295 666 80. Auskunft: +358 295 666 817 (werktags von 10 bis 12 Uhr, in den Sommermonaten gelten u. U. andere Zeiten) Fax: +358 295 666 829 Kontakt: +358 295 666 813 oder +358 295 666 806
Datenschutzbehörde
Die/der Datenschutzbeauftragte hat folgende Aufgaben:
- Überwachung der Einhaltung der Datenschutzvorschriften und anderer Gesetze über die Verarbeitung personenbezogener Daten
- Sensibilisierung für die mit der Verarbeitung personenbezogener Daten verbundenen Risiken und für die einschlägigen Vorschriften, Garantien, Pflichten und Rechte
- Durchführung von Untersuchungen und Prüfungen
- Verhängung von Verwaltungssanktionen bei Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
- Abgabe von Stellungnahmen zu Rechts- und Verwaltungsreformen bezüglich der Rechte und Freiheiten des Einzelnen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten
- Abgabe von Stellungnahmen zu Straftaten im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten
- Überwachung der Datenverarbeitung im Zusammenhang mit Krediten und Unternehmenskrediten
- Bearbeitung von Anträgen betroffener Personen im Hinblick auf ihre Datenschutzrechte sowie sonstiger mitgeteilter Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten
- Entgegennahme von Meldungen behördlicher Datenschutzbeauftragter
- Entgegennahme von Meldungen über Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten
- Erstellung einer Liste der Fälle, in denen Datenschutz-Folgenabschätzungen erforderlich sind
- Bewertung von Ex-ante-Konsultationen zu Datenverarbeitungen mit „hohem Risiko“
- Festlegung von Verhaltenskodizes und Standardvertragsklauseln
- Förderung der Einführung von Zertifizierungen, der Akkreditierung einer Zertifizierungsstelle und Bearbeitung der Aufhebung ausgestellter Zertifikate
- Zusammenarbeit mit anderen EU-Datenschutzbehörden als einzige Anlaufstelle (SPOC)
- Mitwirkung im Europäischen Datenschutzausschuss (Tätigkeiten und Beschlussfassung) und Befassung des Europäischen Datenschutzausschusses mit einschlägigen Angelegenheiten
Büro der/des Datenschutzbeauftragten
Postanschrift: PL 800, 00520 Helsinki
Straßenanschrift: Ratapihantie 9, Helsinki
Website: http://www.tietosuoja.fi/
E-Mail: tietosuoja@om.fi
Tel: +358 2956 66700
Telefon-Hotline: +358 2956 66777 (Mo-Mi 9 bis 16 Uhr, in den Sommermonaten gelten u. U. andere Zeiten)
Sonstige
Beratungs-/Prozesskostenhilfe
Ziel der Beratungs-/Prozesskostenhilfe ist es, Menschen die Möglichkeit zu geben, professionelle Rechtsberatung ganz oder teilweise auf Kosten des Staates zu erhalten. Beratungs-/Prozesskostenhilfe kann für alle rechtlichen Angelegenheiten beantragt werden. Beratungs-/Prozesskostenhilfe wird jedoch nicht gewährt, wenn der Antragsteller eine Rechtsschutzversicherung hat, die die Kosten des Verfahrens übernimmt. Bei Strafverfahren kann der Angeklagte unabhängig von seiner finanziellen Situation Anspruch auf einen aus öffentlichen Geldern bezahlten Rechtsbeistand haben. Opfern von Gewaltverbrechen oder Sexualstraftaten kann unabhängig von ihrem Einkommen auf Kosten des Staates ein Rechtsbeistand zur Seite gestellt werden. Unternehmen und Gesellschaften kann Beratungs-/Prozesskostenhilfe nicht gewährt werden. Bei im Ausland anhängigen Verfahren deckt die Beratungs-/Prozesskostenhilfe die Kosten für Rechtsberatung ab.
Bei Gerichtsverfahren wird die Rechtsberatung durch öffentlich bestellte oder private Rechtsanwälte wahrgenommen; in anderen Fällen wird sie von öffentlich bestellten Rechtsanwälten der staatlichen Rechtsberatungsstellen erbracht. Diese staatlichen Rechtsberatungsstellen befinden sich in der Regel in den Gemeinden, in denen sich die Bezirksgerichte befinden. Die Kontaktinformationen der staatlichen Rechtsberatungsstellen finden Sie hier.
Zentrum für Flüchtlingsberatung
Das Zentrum für Flüchtlingsberatung (pakolaisneuvonta) ist eine Nichtregierungsorganisation, die Asylsuchenden, Flüchtlingen und anderen Ausländern in Finnland Rechtsberatung und Unterstützung gewährt. Das Zentrum fördert darüber hinaus die Stellung von Asylsuchenden, Flüchtlingen und anderen Einwanderern in Finnland und verfolgt die Asyl- und Flüchtlingspolitik der Europäischen Union.
Anschrift: Kaisaniemenkatu 4 A, 6. Stock, 00100 Helsinki
Website: http://www.pakolaisneuvonta.fi/
E-Mail: pan@pakolaisneuvonta.fi
Tel: +358 9 2313 9300
Fax:+358 9 2313 9310
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