Nationale Gerichte und außergerichtliche Stellen

Slowenien

Inhalt bereitgestellt von
Slowenien

Nationale Gerichte

http://www.sodisce.si/sodisca/sodni_sistem/seznam_sodisc/

Verfassungsgericht der Republik Slowenien (Ustavno sodišče Republike Slovenije)
Beethovnova ulica 10
1001 Ljubljana
p. p. 1713
Tel.: + 386 (01) 477 64 00; + 386 (01) 477 64 15
E-Mail: info@us-rs.si,
Verwaltungsgerichtshof der Republik Slowenien (Upravno sodišče Republike Slovenije)
Fajfarjeva 33
1000 Ljubljana
Tel.: + 386 (01) 47 00 100
Fax: + 386 (01) 47 00 150
E-Mail: urad.uprlj@sodisce.si
Auswärtige Abteilung des Gerichtshofs in Maribor
Tel.: + 386 (02) 230 20 30
Fax: + 386 (02) 230 20 48
E-Mail: oddelek.uprmb@sodisce.si
Auswärtige Abteilung des Gerichtshofs in Nova Gorica
Tel.: + 386 (05) 33 55 200
Fax: + 386 (05) 33 55 221
E-Mail: oddelek.uprng@sodisce.si
Auswärtige Abteilung des Gerichtshofs in Celje
Tel.: + 386 (03) 42 75 380
Fax: + 386 (03) 42 75 388
E-Mail: oddelek.uprce@sodisce.si

Nationale Menschenrechtsinstitutionen

Siehe Menschenrechtsbeauftragte/-r

Menschenrechtsbeauftragte/-r

In der Republik Slowenien wurde das Amt eines/einer Menschenrechtsbeauftragten geschaffen, der/die den allgemeinen Schutz der Menschenrechte und der Grundfreiheiten gewährleisten soll. Der bzw. die Menschenrechtsbeauftragte, die vier Stellvertreter oder die Assistenten nehmen Anzeigen von Personen entgegen, die der Ansicht sind, dass die Entscheidung einer staatlichen Stelle, eines Organs der örtlichen Selbstverwaltung oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts ein Menschenrecht oder eine Grundfreiheit verletzt hat. Der/die Menschenrechtsbeauftragte ist auf der Grundlage des Gesetzes über den Menschenrechtsbeauftragten von 1994 (Zakon o Varuhu človekovih pravic) tätig.

Der/die Menschenrechtsbeauftragte kann:

  • die Zuwiderhandelnden auffordern, den Verstoß abzustellen oder die Unregelmäßigkeit zu beseitigen;
  • Schadensersatz vorschlagen;
  • im Namen und mit Vollmacht der betroffenen Person beim Verfassungsgerichtshof einen Antrag auf Prüfung der Verfassungs- und Rechtmäßigkeit bestimmter Vorschriften oder Verwaltungsakte stellen;
  • Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung eines Rechtes einlegen;
  • die Regierung oder das Parlament auffordern, Gesetze und andere Bestimmungen zu ändern;
  • allen Organen, für die er bzw. sie zuständig ist, Verbesserungen an ihrer Arbeitsweise und in ihren Beziehungen zu ihren Kunden vorschlagen;
  • sich zu einem bestimmten Fall frei äußern, der mit der Verletzung von Rechten oder Freiheiten im Zusammenhang steht. Dabei ist es unerheblich, um welche Art von Verfahren es sich handelt oder in welcher Phase der Prüfung sich die Sache vor dem betreffenden Organ befindet.

Der/die Menschenrechtsbeauftragte darf nicht im Namen der betreffenden staatlichen Stelle, des Organs der örtlichen Selbstverwaltung oder der juristischen Person des öffentlichen Rechts handeln bzw. an ihrer Stelle Verstöße abstellen oder Unregelmäßigkeiten beseitigen.

Vielmehr ist das Abstellen eines Verstoßes oder die Beseitigung einer Unregelmäßigkeit Pflicht desjenigen, der diese begangen hat. Der/die Menschenrechtsbeauftragte darf nur in Ausnahmefällen Fälle prüfen, die bei Gericht anhängig sind.

Im privaten Sektor besitzt der bzw. die Menschenrechtsbeauftragte keine Befugnisse. Daher ist eine Intervention beispielsweise bei Rechtsverletzungen durch Privatunternehmen nicht zulässig. In derartigen Fällen kann der bzw. die Menschenrechtsbeauftragte lediglich auf die jeweiligen staatlichen Stellen, die Organe der örtlichen Selbstverwaltung oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts, welche die Tätigkeit von Privatunternehmen oder Privatpersonen beaufsichtigen, einwirken.

Der/die Menschenrechtsbeauftragte überwacht ferner in Zusammenarbeit mit nichtstaatlichen und humanitären Organisationen die Haftanstalten und die Behandlung von inhaftierten Personen oder Personen, deren Freiheit eingeschränkt worden ist.

Der/die Menschenrechtsbeauftragte hat die Befugnis zur Beaufsichtigung, Ermahnung und Beratung, verfügt aber nicht über Entscheidungsbefugnisse.

Der/die Bürgerbeauftragte organisiert und vermittelt sogenannte Kinderanwälte, die einem Netzwerk von Freiwilligen angehören, das allen Kindern gleichberechtigten Zugang zu Beistand gewährleistet.

Kinderanwälte helfen Kindern dabei, ihre Meinung in allen Gerichtsverfahren und Fällen, an denen sie beteiligt sind, zum Ausdruck zu bringen, und leiten diese Meinung an die zuständigen Stellen und Organisationen weiter, damit diese über die Rechte und Leistungen eines Kindes entscheiden können. Ein Kinderanwalt ist nicht der gesetzliche Vertreter des Kindes. Hilfe bedeutet, Kindern psychosoziale Unterstützung zu bieten, mit ihnen über ihre Wünsche, Gefühle und Meinungen sowie (in einer für sie angemessenen Weise) über die Verfahren und Schritte zu sprechen, mit ihnen gemeinsam nach einer für sie passenden Lösung zu suchen und ihnen zur Seite zu stehen, wenn sie den Gremien und Einrichtungen gegenüberstehen, die über ihre Rechte und Leistungen entscheiden.

Kontaktdaten:

Menschenrechtsbeauftragte/-r der Republik Slowenien

Dunajska cesta 56 (4. Stock)
1109 Ljubljana
Telefon: 01 475 00 50
Kostenlose Beratungsstelle: 080 15 30
Fax: 01 475 00 40
E-Mail: info@varuh-rs.si
https://www.varuh-rs.si/

Einrichtungen zum Schutz spezieller Menschenrechte

Kinderbeauftragte/-r (Varuh otrokovih pravic)

Teil der Behörde des bzw. der Menschenrechtsbeauftragten, ein(e) hierfür eigens abgestellte(r) Stellvertreter(in) des/der Menschenrechtsbeauftragten.

Gleichstellungsbeauftragte/-r (Zagovornik načela enakosti)

Aufgabe des bzw. der Gleichstellungsbeauftragten ist die Prävention und Beseitigung von Diskriminierung in Slowenien.

BESCHWERDEN: Der/die Gleichstellungsbeauftragte bearbeitet Ihre Beschwerden in Fällen mutmaßlicher Diskriminierung. Er/sie gibt rechtlich nicht verbindliche Stellungnahmen dazu ab, ob Sie in einer bestimmten Situation diskriminiert, d. h. wegen persönlicher Umstände ungleich behandelt werden. Er/sie empfiehlt den Zuwiderhandelnden, wie sie Rechtsverletzungen abstellen, die Gründe dieser Rechtsverletzungen beheben und die Folgen angehen können. Durch diese Art der informellen Mediation versucht der bzw. die Gleichstellungsbeauftragte, Fehlverhalten zu korrigieren und die künftige Praxis zu verbessern. Kann das Problem jedoch nicht auf diese Weise gelöst werden, kann auch eine offizielle Strafverfolgung vorgeschlagen werden. Das Verfahren ist gebührenfrei und vertraulich.

BEISTAND: Der oder die Gleichstellungsbeauftragte bietet Beistand beim Rechtsschutz vor Diskriminierung in anderen Verfahren, z. B. Beratung über die zur Verfügung stehenden Rechtsbehelfe und deren Anwendung vor anderen staatlichen Organen.

BERATUNG: Sie können den bzw. die Beauftragte um eine Stellungnahme dazu ersuchen, ob Ihr Verhalten eine Diskriminierung darstellt bzw. darstellen könnte, sowie um Rat dazu, wie Sie sich verhalten sollen, um Diskriminierung zu vermeiden und das Recht auf Gleichbehandlung wirkungsvoller wahren zu können.

INFORMATION: Der bzw. die Beauftragte informiert allgemein über Diskriminierung und den diesbezüglichen Sachstand in Slowenien.

Kontaktdaten:

Gleichstellungsbeauftragte/-r (Zagovornik načela enakosti)
Železna cesta 16, 1000 Ljubljana
Telefon: +386 (0)1 / 473 55 31
E-Mail: gp@zagovornik-rs.si
http://www.zagovornik.si/

Alle grundlegenden Informationen auf der oben genannten Website sind vollständig auch in Englisch, Französisch, Deutsch, Italienisch, Ungarisch, Serbisch, Bosnisch, Albanisch und Romani verfügbar.

http://www.zagovornik.gov.si/si/o-zagovorniku/kdo-je-zagovornik/index.html

http://www.zagovornik.gov.si/si/o-zagovorniku/osebna-izkaznica/index.html

Datenschutzbeauftragte/-r

Der oder die Datenschutzbeauftragte bearbeitet Anzeigen von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten gemäß den Bestimmungen des allgemeinen Gesetzes über den Schutz personenbezogener Daten von 2004 (Zakon o varstvu osebnih podatkov) sowie sachgebietsbezogener Gesetze, die bestimmte Aspekte personenbezogener Daten regeln (z. B. das Gesetz über die Personalausweise) (Zakon o osebni izkaznici)). Der bzw. die Datenschutzbeauftragte wird zudem von Amts wegen tätig, wenn er/sie von einer möglichen Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten erfährt, und veranlasst gezielte Kontrollen auch dann, wenn keine Anzeige vorliegt. Durchgeführt werden die Kontrollen von staatlichen Datenschutzkontrolleuren, die beim Amt des bzw. der Datenschutzbeauftragten beschäftigt sind. Der bzw. die Datenschutzbeauftragte kann die Berichtigung bestimmter personenbezogener Daten anordnen, Verstöße hinsichtlich der rechtswidrigen Erhebung oder Verarbeitung personenbezogener Daten feststellen und den betreffenden Verantwortlichen (finanzielle) Sanktionen auferlegen. Gegen die Entscheidungen des/der Datenschutzbeauftragten kann beim Verwaltungsgerichtshof der Republik Slowenien Verwaltungsbeschwerde eingereicht werden.

Kontaktdaten:

Datenschutzbeauftragte/-r
Zaloška 59
1000 Ljubljana
Tel.: 01 230 97 30
Fax: 01 230 97 78
E-Mail: gp.ip@ip-rs.si
https://www.ip-rs.si/
Letzte Aktualisierung: 16/12/2021

Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.