Die Grundgesetze und das Gesetz über die Regierungsform
Die Rechte und Freiheiten der Menschen in Schweden sind in erster Linie durch drei Grundgesetze geschützt: das Gesetz über die Regierungsform (regeringsformen), das Gesetz über die Pressefreiheit (tryckfrihetsförordningen) und das Gesetz über die Freiheit der Meinungsäußerung (yttrandefrihetsgrundlagen). Das Gesetz über die Regierungsform besagt, dass die Staatsgewalt unter Wahrung des Grundsatzes der Gleichheit aller Menschen und der Freiheit und Würde des Einzelnen ausgeübt werden muss.
Unabhängigkeit der Justiz und gerichtliche Überprüfung
Die Unabhängigkeit der Justiz ist durch das Gesetz über die Regierungsform garantiert. Die Gerichte spielen eine zentrale Rolle beim Schutz der Persönlichkeitsrechte. Die im schwedischen Rechtssystem vorgesehenen Rechtsmittel dienen dem Schutz der Grundrechte. Gerichtsverfahren werden in der Regel von ordentlichen Gerichten und Verwaltungsgerichten und in manchen Fällen auch von Verwaltungsbehörden geführt. Welches Gericht für eine Sache zuständig ist, bei der Grundrechte betroffen sind, hängt von verschiedenen Faktoren ab. So kommt es u. a. darauf an, welches Recht unter welchen Umständen verletzt wurde. Auch die Frage, ob eine Privatperson oder eine öffentliche Einrichtung die Rechtsverletzung begangen hat, kann Einfluss darauf haben, welches Gericht zuständig ist.
Weitere Informationen über das schwedische Rechtssystem finden Sie hier.
Hilfe oder Information von Behörden
In Schweden sorgen verschiedene Behörden dafür, dass die Grundrechte eingehalten werden. Diese Behörden haben unterschiedliche Aufgaben. Einige erteilen lediglich allgemeine Auskünfte über Rechte in ihrem Bereich, während andere auch in der einzelnen Sache Rechtsberatung anbieten können.
Bei der Suche nach einer Behörde hilft Ihnen das Fundamental Rights Interactive Tool.
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