Ordentliche Gerichte

Finnland

Dieser Abschnitt informiert über die allgemeinen Gerichte und die Verwaltungsgerichte in Finnland.

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Allgemeine Gerichte und Verwaltungsgerichte – Einführung

Das finnische Gerichtswesen gliedert sich in allgemeine Gerichte, die für Zivil- und Strafsachen zuständig sind, Verwaltungsgerichte, denen die gerichtliche Kontrolle von Verwaltungshandlungen obliegt, sowie bestimmte Fachgerichte.

Allgemeine Gerichte sind Gerichte mit allgemeiner Zuständigkeit, das heißt, sie befassen sich mit Rechtssachen, die nicht in die Zuständigkeit eines anderen Gerichts fallen. Die allgemeinen Gerichte in Finnland umfassen

  • 20 Bezirksgerichte (käräjäoikeudet/tingsrätterna)
  • Rechtsmittelgerichte (hovioikeudet/hovrätterna)
  • den Obersten Gerichtshof (korkein oikeus/högsta domstolen)

Die finnische Verwaltungsgerichtsbarkeit besteht aus allgemeinen Verwaltungsgerichten (hallinto-oikeudet/förvaltningsdomstolarna).

Die allgemeinen Verwaltungsgerichte gliedern sich in den Obersten Verwaltungsgerichtshof (korkein hallinto-oikeus/högsta förvaltningsdomstolen) und die regionalen Verwaltungsgerichte. In Finnland gibt es sechs Verwaltungsgerichte: Helsinki, Hämeenlinna, Ostfinnland, Nordfinnland, Turku und Vaasa. Daneben besteht für die Ålandinseln das Verwaltungsgericht Åland.

Der Oberste Verwaltungsgerichtshof ist die letzte Instanz in Verwaltungssachen.

Bezirksgerichte

Die Bezirksgerichte fungieren als erstinstanzliche Gerichte. Sie sind für Straf- und Zivilsachen sowie für bestimmte nichtstreitige Angelegenheiten, z. B. Scheidungen, zuständig. Zurzeit gibt es in Finnland 20 Bezirksgerichte, die sich in ihrer Größe, was die Personalausstattung und die Zahl der zu bearbeitenden Rechtssachen angeht, erheblich voneinander unterscheiden. Die Bezirksgerichte behandeln jedes Jahr rund 550 000 Rechtssachen (80 000 Strafsachen, 420 000 Zivilsachen und 50 000 nichtstreitige Angelegenheiten). Zusammen verfügen sie über rund 1900 Beschäftigte.

Tätigkeit und Verwaltung der Bezirksgerichte sind im Gerichtsgesetz (tuomioistuinlaki/domstolslag, 673/2016) und in der Geschäftsordnung der Bezirksgerichte geregelt. Nach diesem Gesetz leitet der oberste Richter an einem erstinstanzlichen Gericht auch dessen Verwaltung.

Am Bezirksgericht sind auch Laienrichter tätig, die an der Entscheidungsfindung in Rechtssachen mitwirken, in denen es um schwere Straftaten oder um Bodenrechte geht. Die Laienrichter werden vom Gemeinderat ernannt. Das Justizministerium legt fest, wie viele Laienrichter in jeder Gemeinde auszuwählen sind. Die Laienrichter erhalten eine Aufwandsentschädigung aus staatlichen Mitteln.

Verfahren beim Bezirksgericht

Das Zivilverfahren beim Bezirksgericht umfasst zwei Phasen: das Vorverfahren und die Hauptverhandlung. Das Vorverfahren beginnt mit den Schriftsätzen der Parteien. Rechtsstreitigkeiten, die unbestrittene Ansprüche betreffen, werden häufig bereits in dieser Phase beigelegt. Das mündliche Vorverfahren findet in Form einer vorbereitenden Verhandlung vor einem Einzelrichter statt.

Kann der Rechtsstreit in dieser Phase nicht beigelegt werden, wird eine gesonderte Hauptverhandlung anberaumt. Die Hauptverhandlung wird entweder von einem Einzelrichter oder von drei Richtern geleitet. Nach Möglichkeit findet die Hauptverhandlung unmittelbar nach der vorbereitenden Verhandlung statt.

Bei Strafsachen hängt die Besetzung des Gerichts von der Straftat ab. Bagatelldelikte können von einem Einzelrichter verhandelt werden, bei schweren Straftaten besteht der Spruchkörper in der Regel aus einem Berufs- und zwei Laienrichtern oder aus drei Berufsrichtern.

Für das Strafverfahren gelten die gleichen Grundsätze wie für das Zivilverfahren. Auch ein Strafprozess kann mit einer vorbereitenden Verhandlung beginnen. Das Gericht kann den Angeklagten auffordern, vor der Hauptverhandlung zu dem Fall Stellung zu nehmen. Es handelt sich um ein mündliches Verfahren, und das Urteil beruht auf den Tatsachen und Beweisen, die die Parteien dem Gericht unterbreitet haben. Die Beweiserhebung erfolgt ausschließlich in der Hauptverhandlung. Auch in Strafsachen findet die Hauptverhandlung, wenn möglich, unmittelbar nach der vorbereitenden Verhandlung statt. Die Besetzung des Gerichts darf während der Hauptverhandlung nicht geändert werden. Bestimmte Strafsachen können unter den im Gesetz vorgesehenen Voraussetzungen im schriftlichen Verfahren behandelt werden, ohne dass eine mündliche Verhandlung stattfinden muss.

Wenn das Gericht keinen Konsens über das Urteil erzielt, wird abgestimmt. Jedes Mitglied des Spruchkörpers hat eine Stimme. Bei Stimmengleichheit entscheidet im Zivilverfahren die Stimme des Richters, im Strafverfahren obsiegt die mildere Alternative.

Das Urteil besteht aus dem Tenor und der Begründung. Meistens wird das Urteil am Ende der Hauptverhandlung verkündet. In umfangreichen oder komplexen Verfahren kann das Urteil später ergehen, spätestens jedoch zwei Wochen nach der Hauptverhandlung. In diesem Fall können die Parteien das Urteil in schriftlicher Form bei der Geschäftsstelle des Gerichts abholen.

Rechtsmittelgerichte

In Finnland gibt es fünf Rechtsmittelgerichte: Helsinki, Ostfinnland (in Kuopio), Rovaniemi, Vaasa und Turku.

Als Gericht zweiter Instanz prüft das Rechtsmittelgericht Rechtsmittel und Beschwerden gegen Entscheidungen der Bezirksgerichte. In einigen Fällen kann das Rechtsmittelgericht auch in erster Instanz entscheiden. So verhandelt es unter anderem Amtsdelikte, an denen Richter oder hohe Beamte an Verwaltungsgerichten in seinem Zuständigkeitsbereich beteiligt sind.

Das Rechtsmittelgericht führt auch die Aufsicht über die Tätigkeit der Bezirksgerichte in seinem Zuständigkeitsbereich und ist für bestimmte Angelegenheiten der Gerichtsverwaltung zuständig, zum Beispiel gibt es gegenüber dem Richterernennungsausschuss eine Stellungnahme zu den Bewerbern für das Richteramt an einem Bezirks- oder Rechtsmittelgericht ab. Die hierfür erforderliche Besetzung des Rechtsmittelgerichts ist im Gesetz festgelegt. Für die Arbeit und die Leistungsfähigkeit des Rechtsmittelgerichts ist der Präsident verantwortlich.

Das Rechtsmittelgericht ist in Abteilungen gegliedert. Eine Abteilung besteht aus dem Abteilungsleiter und den übrigen Richtern. In der Regel bilden drei Richter einen Spruchkörper.

Verfahren beim Rechtsmittelgericht

In bestimmten Straf- und Zivilsachen muss der Rechtsbehelfsführer beim Rechtsmittelgericht die Zulassung des Rechtsmittels beantragen. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit das Rechtsmittel zugelassen werden kann, ist im Gesetz festgelegt. Das Rechtsmittel wird im schriftlichen Verfahren oder in einer mündlichen Hauptverhandlung geprüft.

Oberster Gerichtshof

Der Oberste Gerichtshof ist die höchste Rechtsmittelinstanz in Finnland. Er gliedert sich in Kammern, für deren Beschlussfähigkeit die Anwesenheit von fünf Mitgliedern erforderlich ist.

Um den Obersten Gerichtshof mit einer Rechtssache befassen zu können, muss eine Partei die Zulassung des Rechtsmittels gegen das Urteil eines Gerichts beantragen. Der Oberste Gerichtshof prüft den Antrag und entscheidet, ob das Rechtsmittel in dem betreffenden Fall zugelassen werden kann. Diese Entscheidung wird von einem Spruchkörper getroffen, der aus zwei oder drei Richtern besteht. Das Rechtsmittel kann nur unter den im Gesetz festgelegten Voraussetzungen zugelassen werden.

Seit 1980 haben die Urteile des Obersten Gerichtshofs Präzedenzwirkung. In der Praxis wird durch eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs eine Rechtsregel geschaffen, die die anderen Gerichte in ähnlichen Fällen befolgen müssen. Die Zulassung des Rechtsmittels ist nicht erforderlich, wenn ein Rechtsmittelgericht in erster Instanz entschieden hat.

Der Oberste Gerichtshof wird von seinem Präsidenten geleitet. Die übrigen Richter werden als Richter am Obersten Gerichtshof bezeichnet. Eine Rechtssache kann vom Generalsekretär, von einem Referenten, von einem Justizhauptsekretär oder von einem Justizsekretär vorgelegt werden.

Neben der Prüfung von Verfahrensfragen ist der Oberste Gerichtshof auch dafür zuständig, Richter an allgemeinen Gerichten für auf mehr als ein Jahr befristete Stellen zu ernennen. Der Oberste Gerichtshof gibt auch Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen und Begnadigungen durch den Präsidenten der Republik ab, die ihm dieser zur Bestätigung vorlegt.

Die Verfahren beim Obersten Gerichtshof sind in der Regel schriftlich, bei Bedarf können jedoch auch mündliche Verhandlungen anberaumt werden.

Allgemeine Verwaltungsgerichte

Verwaltungsgerichte

Nach der finnischen Verfassung muss das Recht bei jeder öffentlichen Tätigkeit strikt befolgt werden. Eine Person oder Organisation, die der Auffassung ist, dass die Entscheidung einer staatlichen oder kommunalen Behörde in einer sie betreffenden Angelegenheit rechtswidrig ist, hat grundsätzlich das Recht, diese Entscheidung anzufechten.

Beim Erlass einer Entscheidung muss eine Behörde angeben, wie und wo ein Rechtsbehelf gegen die Entscheidung eingelegt werden kann. In vielen Fällen kann zunächst bei der betreffenden Verwaltungsbehörde eine Berichtigung beantragt werden. Danach kann eine unzufriedene Partei einen Rechtsbehelf beim Verwaltungsgericht einlegen. Die Verwaltungsgerichtsbezirke basieren auf den finnischen Regionen, ein Verwaltungsgericht ist für eine Region oder mehrere Regionen zuständig.

Wenn ein Rechtsbehelf eingelegt wird, überprüft das Verwaltungsgericht die Rechtmäßigkeit der behördlichen Entscheidung. Falls der Rechtsbehelfsführer mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts unzufrieden ist, kann er in den meisten Fällen ein Rechtsmittel beim Obersten Verwaltungsgerichtshof einlegen oder bei diesem zumindest die Zulassung des Rechtsmittels beantragen.

Bestimmungen über die Verwaltungsgerichte finden sich im Verwaltungsgerichtsgesetz (hallinto-oikeuslaki/lag om förvaltningsdomstolarna, 430/1999), in der Verordnung des Staatsrats über die Zuständigkeitsbereiche der Verwaltungsgerichte (valtioneuvoston asetus hallinto-oikeuksien tuomiopiireistä/statsrådets förordning om förvaltningsdomstolarnas domkretsar, 865/2016) und in verschiedenen Geschäftsordnungen. Die Verfahrensbestimmungen für die Verwaltungsgerichte sind in der Verwaltungsprozessordnung (hallintolainkäyttölaki/förvaltningsprocesslag, 586/1996) festgelegt.

Jedes Jahr werden die Verwaltungsgerichte mit rund 20 000 Fällen befasst. Den größten Teil davon machen Rechtsbehelfe aus, die Verwaltungsgerichte bearbeiten jedoch auch Verwaltungsstreitsachen und andere ihnen vorgelegte Angelegenheiten. Die Registerklassifikation umfasst knapp 300 verschiedene Fallkategorien und zeigt damit, wie unterschiedlich die von den Verwaltungsgerichten behandelten Angelegenheiten sind. Die Verwaltungsgerichte sind allgemeine regionale Gerichte und verhandeln grundsätzlich alle Verwaltungssachen. Für einige Sachen sind jedoch bestimmte Verwaltungsgerichte zentral zuständig:

  • Das Verwaltungsgericht Helsinki verfügt über die ausschließliche Zuständigkeit für Mehrwertsteuer- und Zollsachen.
  • Das Verwaltungsgericht Vaasa verfügt über die ausschließliche Zuständigkeit für Genehmigungs- und Zwangssachen nach dem Wasser- und dem Umweltschutzgesetz.
  • Das Verwaltungsgericht Hämeenlinna prüft Rechtsbehelfe im Zusammenhang mit Agrarsubventionen, der Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums und der strukturellen Unterstützung für die Landwirtschaft.
  • Das Verwaltungsgericht Nordfinnland prüft Rechtsbehelfe im Zusammenhang mit Subventionen für Rentierhaltung und natürliche Lebensgrundlagen sowie Rechtsbehelfe in bestimmten Angelegenheiten, die nach dem Skolt-Gesetz (kolttalaki/skoltlag, 253/1995) entschieden werden.

Mitglieder des Verwaltungsgerichts sind der Präsident und die Richter am Verwaltungsgericht. Für die Arbeit und die Leistungsfähigkeit des Gerichts ist der Präsident verantwortlich. Das Verwaltungsgericht kann Abteilungen einrichten, die jeweils von einem Berufsrichter geleitet werden. Neben den Richtern am Verwaltungsgericht umfasst das Personal des Verwaltungsgerichts Referenten und Bürokräfte. Insgesamt sind bei den Verwaltungsgerichten rund 550 Personen beschäftigt.

Spruchkörper des Verwaltungsgerichts

Die Verwaltungsgerichte sind Kollegialgerichte, für deren Beschlussfähigkeit in der Regel die Anwesenheit von drei Mitgliedern erforderlich ist. Mitglieder des Verwaltungsgerichts sind der Präsident und die Richter am Verwaltungsgericht. In bestimmten Verfahren, die zum Beispiel die psychische Gesundheit eines Menschen oder die Inobhutnahme eines Kindes betreffen, wirkt auch ein teilzeitbeschäftigtes sachverständiges Mitglied an der Prüfung und Entscheidung der Sache mit. Wenn es um Fragen des Umweltschutz- oder des Wassergesetzes geht, umfasst der Spruchkörper neben Juristen auch Naturwissenschaftler oder Ingenieure. In solchen Fällen ist das Gericht üblicherweise mit vier Mitgliedern besetzt.

Über bestimmte einfache Rechtsbehelfe können die Verwaltungsgerichte auch mit weniger Mitgliedern entscheiden, sofern der Rechtsschutz der Parteien dadurch nicht gefährdet wird.

Die im Gesetz aufgeführten Rechtsbehelfe können von zwei Mitgliedern verhandelt werden, wenn die Sache klar ist und keine neue Auslegung des Gesetzes erfordert. Hierzu gehören bestimmte Rechtsbehelfe im Zusammenhang mit Einkommen-, Immobilien- und Kraftfahrzeugsteuern sowie Baugenehmigungen. Falls sich die beiden Mitglieder eines zweiköpfigen Spruchkörpers nicht auf eine Entscheidung einigen können, muss die Sache in der normalen Besetzung mit drei Mitgliedern entschieden werden. Ein Mitglied kann beispielsweise über Rechtsbehelfe entscheiden, die Strafzettel für Falschparken, Abschleppgebühren, Führerscheine und Bußgelder im Bereich des öffentlichen Verkehrs betreffen. Ein Mitglied kann auch Entscheidungen über alle vorläufigen Vollstreckungsverbote treffen und die Vollstreckung von Steuern oder Zahlungen verbieten oder aussetzen.

Verfahren beim Verwaltungsgericht

Beim Verwaltungsgericht werden die Rechtssachen in erster Linie im schriftlichen Verfahren geprüft, jedoch sind in den letzten Jahren mündliche Verhandlungen und Ortstermine mehr und mehr üblich geworden. Vor allem in Kinderschutz- und Ausländersachen hat die Zahl der mündlichen Verhandlungen zugenommen.

Grundsätzlich muss der Kläger oder Rechtsbehelfsführer seinen Anspruch und die entsprechenden Gründe darlegen. Das Verwaltungsgericht hat jedoch von Amts wegen für eine ordnungsgemäße Prüfung der Sache zu sorgen. Nach der Verwaltungsprozessordnung muss das Verwaltungsgericht die Sache so weit prüfen, wie die Unparteilichkeit und Fairness des Verfahrens sowie die Art des Falles dies verlangen.

Die Verwaltungsgerichte versuchen, die Rechtssachen in der Reihenfolge ihres Eingangs zu bearbeiten. Bestimmte Sachen werden jedoch als dringlich behandelt. Sobald ein Verfahren beim Verwaltungsgericht anhängig geworden ist, bereitet der Referent die Rechtssache vor. Als Referenten am Verwaltungsgericht können unter anderem Hilfsrichter und Notare, zuweilen aber auch Verwaltungsrichter tätig sein. Der Referent ist für die Einholung aller notwendigen Erklärungen und Berichte bei den betreffenden Behörden sowie für die Anhörung der Parteien zuständig.

Sobald das Verfahren anhängig ist, werden die einschlägigen Zulässigkeitsvoraussetzungen geprüft und in Rechtbehelfsverfahren eine Erklärung und sachdienliche Hintergrunddokumente bei der Behörde eingeholt, die die angefochtene Entscheidung erlassen hat. Anschließend werden die übrigen Parteien und der Rechtsbehelfsführer gehört.

Der Referent arbeitet den Entwurf einer Entscheidung in der betreffenden Sache aus. Die Richter machen sich mit den Unterlagen und dem Entscheidungsentwurf vertraut und entscheiden die Sache dann in einer Sitzung des Verwaltungsgerichts.

Das Verwaltungsgericht berücksichtigt alle Umstände, die sich in dem betreffenden Fall ergeben, und beschließt, welche Umstände für die Entscheidung von Belang sind. Wenn die an der Entscheidung mitwirkenden Mitglieder keinen Konsens erzielen, wird abgestimmt. Der Referent hat das Recht, eine abweichende Stellungnahme in der Sache abzugeben. Die Begründung kann nach der Sitzung noch geändert werden. Sobald die Entscheidung unterzeichnet ist, wird sie den Parteien zugestellt.

Oberster Verwaltungsgerichtshof

Der Oberste Verwaltungsgerichtshof ist die letzte Instanz in Verwaltungssachen und die höchste Autorität in Verfahrensfragen.

Bei den vom Obersten Verwaltungsgerichtshof bearbeiteten Rechtssachen handelt es sich zum größten Teil um Rechtsmittel gegen Entscheidungen anderer Verwaltungsgerichte. In einigen Fällen muss der Rechtsbehelfsführer beim Obersten Verwaltungsgerichtshof zunächst die Zulassung des Rechtsmittels beantragen.

In Finnland können auch Entscheidungen der Regierung oder eines Ministeriums, d. h. der Stellen mit den höchsten Exekutivbefugnissen, angefochten werden.

Zu Gesetzgebungsfragen kann der Oberste Verwaltungsgerichtshof Stellungnahmen abgeben und Vorschläge unterbreiten. Ferner überwacht er in seinem Zuständigkeitsbereich das gerichtliche Verfahren. Er hat dafür zu sorgen, dass das Verwaltungsgerichtssystem widerspruchsfrei und effizient arbeitet. Der Oberste Verwaltungsgerichtshof ist auch dafür zuständig, Richter an Verwaltungsgerichten für auf mehr als ein Jahr befristete Stellen zu ernennen.

Der Präsident leitet den Obersten Verwaltungsgerichtshof. Die übrigen Richter werden als Richter am Obersten Verwaltungsgerichtshof bezeichnet. Neben rund 20 Richtern sind am Obersten Verwaltungsgerichtshof rund 50 Referenten und etwa genauso viele sonstige Bedienstete beschäftigt. Der Oberste Verwaltungsgerichtshof ist in Kammern gegliedert. Vorgesetzter der Bürokräfte ist der Generalsekretär.

Jedes Jahr werden beim Obersten Verwaltungsgerichtshof rund 6 000 Rechtsmittel eingelegt. Beim Obersten Verwaltungsgerichtshof werden die Rechtssachen in der Regel von einem fünfköpfigen Spruchkörper entschieden. Bei der Ablehnung der Zulassung eines Rechtsmittels kann der Spruchkörper mit drei Richtern besetzt sein. In den im Umweltschutz- und im Wassergesetz genannten Fällen sowie in Fällen, die bestimmte Rechte des geistigen Eigentums wie z. B. Patente betreffen, setzt sich die Kammer aus Juristen und zwei teilzeitbeschäftigten sachverständigen Mitgliedern zusammen. Die sachverständigen Mitglieder haben den Status eines unabhängigen Richters. Beim Obersten Verwaltungsgerichtshof werden die Rechtssachen in erster Linie im schriftlichen Verfahren geprüft. Die Zahl der mündlichen Verhandlungen und Ortstermine liegt bei weniger als 10 pro Jahr.

Rechtsdatenbanken und Websites

Name der Datenbank

Website Finlex

Website der finnischen Justiz

Ist der Zugang zur Datenbank kostenlos?

Ja, der Zugang ist kostenlos.

Die Website oikeus.fi enthält Informationen über das finnische Gerichtswesen. Dieser zentrale Online-Dienst bietet Informationen zu Gerichten, Staatsanwälten, Gerichtsvollziehern, Rechtsberatungs- und Prozesskostenhilfestellen sowie den sonstigen Organen der Rechtspflege in Finnland.

Die Website enthält zum Beispiel die neueste Rechtsprechung der Rechtsmittel- und der Verwaltungsgerichte. Zu den umfassenderen Datenbanken des Obersten Gerichtshofs, der Rechtsmittelgerichte, der Verwaltungsgerichte und der Fachgerichte gelangt man über den vom finnischen Justizministerium kostenlos bereitgestellten Dienst Finlex.

Letzte Aktualisierung: 19/05/2024

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