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Zivilgerichte (Πολιτικά δικαστήρια)
Vor den Zivilgerichten werden alle privaten Streitigkeiten einschließlich der diesen Gerichten durch Gesetz zugewiesenen nichtstreitigen Rechtsachen verhandelt.
Es gibt folgende Zivilgerichte:
- Oberster Gerichtshof (Άρειος Πάγος)
- Rechtsmittelgerichte (Εφετεία)
- mit mehreren Richtern besetzte Gerichte erster Instanz (Πολυμελή Πρωτοδικεία)
- mit einem Richter besetzte Gerichte erster Instanz (Μονομελή Πρωτοδικεία)
- Friedensgerichte (Ειρηνοδικεία)
Strafgerichte (Ποινικά δικαστήρια)
Vor den Strafgerichten werden Strafsachen verhandelt.
Es gibt folgende Strafgerichte:
- Oberster Gerichtshof (Άρειος Πάγος)
- mit fünf Richtern besetzte Rechtsmittelgerichte (Πενταμελή Εφετεία)
- gemischte Schwurgerichte (μεικτά ορκωτά δικαστήρια)
- gemischte Rechtsmittelschwurgerichte (μεικτά ορκωτά Εφετεία)
- mit drei Richtern besetzte Rechtsmittelgerichte (Τριμελή Εφετεία)
- mit drei Richtern besetzte Strafgerichte (Τριμελή Πλημμελειοδικεία)
- mit einem Richter besetzte Strafgerichte (Μονομελή Πλημμελειοδικεία)
- Gerichte für Bagatellstrafsachen (Πταισματοδικεία)
- Jugendgerichte (Δικαστήρια Ανηλίκων)
Aufgrund besonderer Rechtsvorschriften werden Strafsachen auch vor folgenden Gerichten verhandelt:
- Armeegerichte (Στρατοδικεία)
- Marinegerichte (Ναυτοδικεία)
- Luftwaffengerichte (Αεροδικεία)
Diese Gerichte sind Sonderstrafgerichte.
Sie ahnden Straftaten, die von militärischem Personal der Armee, der Marine bzw. der Luftwaffe begangen wurden.
Verwaltungsgerichte (Διοικητικά δικαστήρια)
Der Staatsrat entscheidet im Wesentlichen über:
- Anträge auf Aufhebung von Verwaltungsakten wegen Rechtswidrigkeit, Amtsmissbrauch, Unzuständigkeit oder Formfehlern;
- Rechtsmittel, die von Zivil-, Militär-, Regierungs- und sonstigen Bediensteten gegen Entscheidungen der Personalräte (υπηρεσιακά συμβούλια) über Beförderung, Entlassung, Zurückstufung usw. eingelegt werden;
- Anträge auf Überprüfung von Entscheidungen der Verwaltungsgerichte. Die Verwaltungsgerichte sind für die Beilegung von Verwaltungsstreitigkeiten zwischen der staatlichen Verwaltung und Bürgern zuständig.
Ordentliche Verwaltungsgerichte (τακτικά διοικητικά δικαστήρια) sind die Verwaltungsgerichte erster Instanz (Διοικητικά Πρωτοδικεία) und die Oberverwaltungsgerichte (Διοικητικά Εφετεία).
Die mit drei Richtern besetzten Verwaltungsgerichte erster Instanz entscheiden auch über Rechtsmittel gegen Entscheidungen von mit einem Richter besetzten Verwaltungsgerichten erster Instanz.
Rechtsdatenbanken
- Website des Staatsrats. Der Zugang zur Datenbank ist kostenlos.
- Website des Obersten Gerichtshofs. Der Zugang zur Datenbank ist kostenlos.
Links zum Thema
Staatsrat und Verwaltungsgerichte
Gericht erster Instanz Thessaloniki
Gericht erster Instanz Tripoli
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