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Zivilgerichte
Vor den Zivilgerichten werden alle privatrechtlichen Streitigkeiten einschließlich der diesen Gerichten per Gesetz zugewiesenen nichtstreitigen Rechtsachen verhandelt.
Es gibt folgende Zivilgerichte:
- Oberster Gerichtshof (Areopag – Ο Άρειος Πάγος)
- Rechtsmittelgerichte (Το Εφετείο)
- mit mehreren Richtern besetzte Gerichte erster Instanz (Πολυμελές Πρωτοδικεία)
- mit einem Richter besetzte Gerichte erster Instanz (Μονομελές Πρωτοδικεία)
- Friedensgerichte (Ειρηνοδικεία)
Strafgerichte (Ποινικά δικαστήρια)
Vor den Strafgerichten werden Strafsachen verhandelt.
Es gibt folgende Strafgerichte:
- Oberster Gerichtshof (Areopag – Ο Άρειος Πάγος)
- mit fünf Richtern besetzte Rechtsmittelgerichte (Πενταμελή Εφετεία)
- gemischte Schwurgerichte (μεικτά ορκωτά δικαστήρια)
- gemischte Rechtsmittelschwurgerichte (μεικτά ορκωτά Εφετεία)
- mit drei Richtern besetzte Rechtsmittelgerichte (Τα Τριμελή Εφετεία)
- mit drei Richtern besetzte Strafgerichte (Τα Τριμελή Πλημμελειοδικεία)
- mit einem Richter besetzte Strafgerichte (Τα Μονομελή Πλημμελειοδικεία)
- Gerichte für Bagatellstrafsachen (Τα Πταισματοδικεία)
- Jugendgerichte (Τα Δικαστήρια Ανηλίκων)
Aufgrund von Sondergesetzen werden Strafsachen auch vor folgenden Gerichten verhandelt:
- Militärgerichte (Στρατοδικεία)
- Marinegerichte (Ναυτοδικεία)
- Luftwaffengerichte (Αεροδικεία)
Diese Gerichte sind Sonderstrafgerichte.
Sie ahnden Straftaten, die von militärischem Personal der Armee, der Marine oder der Luftwaffe begangen wurden.
Verwaltungsgerichte (Διοικητικά δικαστήρια)
Der Staatsrat entscheidet im Wesentlichen über:
Anträge auf Aufhebung von Verwaltungsakten wegen Rechtswidrigkeit, Amtsmissbrauch, Unzuständigkeit oder Formfehlern,
Rechtsmittel, die von Zivil-, Militär-, Regierungs- und sonstigen Bediensteten gegen Entscheidungen der Personalräte (υπηρεσιακά συμβούλια) über Beförderung, Entlassung, Zurückstufung usw. eingelegt werden,
Anträge auf Überprüfung von Entscheidungen der Verwaltungsgerichte. Aufgabe der Verwaltungsgerichte ist die Beilegung von Verwaltungsstreitigkeiten zwischen staatlichen Verwaltungsorganen und Bürgern.
Die ordentliche Verwaltungsgerichtsbarkeit setzt sich aus den Verwaltungsgerichten erster Instanz (διοικητικά πρωτοδικεία) und den Oberverwaltungsgerichten (διοικητικά εφετεία) zusammen.
Die mit drei Richtern besetzten Verwaltungsgerichte erster Instanz entscheiden auch über Rechtsmittel gegen erstinstanzliche Entscheidungen von Einzelrichtern in Verwaltungssachen.
Rechtsdatenbanken
- Website des Staatsrats. Der Zugang zur Datenbank ist kostenlos.
- Website des Areopag. Der Zugang zur Datenbank ist kostenlos.
Links zum Thema
Gericht erster Instanz Thessaloniki
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