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Gerichte mit allgemeiner Zuständigkeit: Einführung
In Lettland wird die rechtsprechende Gewalt durch Bezirks- und Stadtgerichte, Regionalgerichte und den Obersten Gerichtshof ausgeübt.
Mit Zivil- und Strafsachen befassen sich in Lettland Gerichte, die in der Gerichtshierarchie auf drei Ebenen angesiedelt sind:
- Bezirks- oder Stadtgerichte (rajonu (pilsētu) tiesas)
- Regionalgerichte (apgabaltiesas)
- Oberster Gerichtshof (Augstākā Tiesa)
Die örtliche Zuständigkeit ist im Beschluss über die Gerichte, ihre örtliche Zuständigkeit und ihren Standort (Lēmums „Par tiesām, to darbības teritorijām un atrašanās vietām“) festgelegt.
Bezirks- und Stadtgerichte und ihre örtliche Zuständigkeit
Nummer |
Gericht |
Verwaltungseinheit |
1. |
Gericht Daugavpils (Daugavpils tiesa) Dienstgebäude in Daugavpils, Krāslava und Preiļi |
1.1. Gemeinde Aglona |
1.2. Gemeinde Dagda |
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1.3. Gemeinde Daugavpils |
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1.4. Stadt Daugavpils |
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1.5. Gemeinde Ilūkste |
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1.6. Gemeinde Krāslava |
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1.7. Gemeinde Līvāni |
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1.8. Gemeinde Preiļi |
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1.9. Gemeinde Riebiņi |
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1.10. Gemeinde Vārkava |
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2. |
Bezirksgericht Kurzeme (Kurzemes rajona tiesa) Dienstgebäude in Liepāja, Kuldīga, Saldus, Talsi und Ventspils |
2.1. Gemeinde Aizpute |
2.2. Gemeinde Alsunga |
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2.3. Gemeinde Brocēni |
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2.4. Gemeinde Dundaga |
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2.5. Gemeinde Durbe |
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2.6. Gemeinde Grobiņa |
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2.7. Gemeinde Kuldīga |
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2.8. Stadt Liepāja |
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2.9. Gemeinde Mērsrags |
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2.10. Gemeinde Nīca |
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2.11. Gemeinde Pāvilosta |
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2.12. Gemeinde Priekuļe |
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2.13. Gemeinde Roja |
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2.14. Gemeinde Rucava |
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2.15. Gemeinde Saldus |
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2.16. Gemeinde Skrunda |
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2.17. Gemeinde Talsi |
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2.18. Gemeinde Vaiņode |
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2.19. Gemeinde Ventspils |
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2.20. Stadt Ventspils |
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3. |
Gericht Rēzekne (Rēzeknes tiesa) Dienstgebäude in Rēzekne, Balvi und Ludza |
3.1. Gemeinde Baltinava |
3.2. Gemeinde Balvi |
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3.3. Gemeinde Cibla |
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3.4. Gemeinde Kārsava |
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3.5. Gemeinde Ludza |
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3.6. Gemeinde Rēzekne |
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3.7. Stadt Rēzekne |
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3.8. Gemeinde Rugāji |
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3.9. Gemeinde Viļaka |
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3.10. Gemeinde Viļāni |
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3.11. Gemeinde Zilupe |
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4. |
Stadtgericht Riga-Latgale (Rīgas pilsētas Latgales priekšpilsētas tiesa) |
Örtliche Zuständigkeit: 4.1. Vorstadtbezirk Latgale (Latgales priekšpilsēta) der Stadt Riga |
5. |
Stadtgericht Riga-Pārdaugava (Rīgas pilsētas Pārdaugavas tiesa) |
Örtliche Zuständigkeit: 5.1. Bezirk Kurzeme (Kurzemes rajons) der Stadt Riga 5.2. Vorstadtbezirk Zemgale (Zemgales priekšpilsēta) der Stadt Riga |
6. |
Stadtgericht Riga-Vidzeme (Rīgas pilsētas Vidzemes priekšpilsētas tiesa) |
Örtliche Zuständigkeit: 6.1. Bezirk Zentrum (Centra rajons) der Stadt Riga 6.2. Bezirk Nord (Ziemeļu rajons) der Stadt Riga 6.3. Vorstadtbezirk Vidzeme (Vidzemes priekšpilsēta) der Stadt Riga |
7. |
Bezirksgericht Riga (Rīgas rajona tiesa) Dienstgebäude in Riga, Jūrmala und Sigulda |
7.1. Gemeinde Ādaži |
7.2. Gemeinde Babīte |
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7.3. Gemeinde Baldone |
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7.4. Gemeinde Carnikava |
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7.5. Gemeinde Garkalne |
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7.6. Gemeinde Inčukalns |
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7.7. Stadt Jūrmala |
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7.8. Gemeinde Krimulda |
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7.9. Gemeinde Ķekava |
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7.10. Gemeinde Mālpils |
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7.11. Gemeinde Mārupe |
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7.12. Gemeinde Olaine |
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7.13. Gemeinde Ropaži |
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7.17. Gemeinde Salaspils |
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7.15. Gemeinde Saulkrasti |
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7.16. Gemeinde Sēja |
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7.17. Gemeinde Sigulda |
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7.18. Gemeinde Stopiņi |
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8. |
Bezirksgericht Vidzeme (Vidzemes rajona tiesa) Dienstgebäude in Valmiera, Alūksne, Cēsis, Gulbene, Limbaži, Madona und Valka |
8.1. Gemeinde Aloja |
8.2. Gemeinde Alūksne |
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8.3. Gemeinde Amata |
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8.4. Gemeinde Ape |
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8.5. Gemeinde Beverīna |
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8.6. Gemeinde Burtnieki |
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8.7. Gemeinde Cesvaine |
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8.8. Gemeinde Cēsis |
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8.9. Gemeinde Ērgļi |
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8.10. Gemeinde Gulbene |
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8.11. Gemeinde Jaunpiebalga |
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8.12. Gemeinde Kocēni |
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8.13. Gemeinde Limbaži |
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8.14. Gemeinde Līgatne |
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8.18. Gemeinde Lubāna |
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8.16. Gemeinde Madona |
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8.17. Gemeinde Mazsalaca |
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8.18. Gemeinde Naukšēni |
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8.19. Gemeinde Pārgauja |
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8.20. Gemeinde Priekuļi |
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8.21. Gemeinde Rauna |
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8.22. Gemeinde Rūjiena |
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8.23. Gemeinde Salacgrīva |
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8.24. Gemeinde Smiltene |
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8.28. Gemeinde Strenči |
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8.26. Gemeinde Valka |
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8.27. Stadt Valmiera |
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8.28. Gemeinde Varakļāni |
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8.29. Gemeinde Vecpiebalga |
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9. |
Bezirksgericht Zemgale (Zemgales rajona tiesa) Dienstgebäude in Jelgava, Aizkraukle, Bauska, Dobele, Jēkabpils, Ogre und Tukums |
9.1. Gemeinde Aizkraukle |
9.2. Gemeinde Aknīste |
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9.3. Gemeinde Auce |
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9.4. Gemeinde Bauska |
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9.5. Gemeinde Dobele |
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9.6. Gemeinde Engure |
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9.7. Gemeinde Iecava |
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9.8. Gemeinde Ikšķile |
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9.9. Gemeinde Jaunjelgava |
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9.10. Gemeinde Jaunpils |
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9.11. Gemeinde Jelgava |
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9.12. Stadt Jelgava |
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9.13. Gemeinde Jēkabpils |
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9.14. Stadt Jēkabpils |
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9.15. Gemeinde Kandava |
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9.19. Gemeinde Koknese |
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9.17. Gemeinde Krustpils |
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9.18. Gemeinde Kegums |
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9.19. Gemeinde Lielvārde |
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9.20. Gemeinde Nereta |
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9.21. Gemeinde Ogre |
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9.22. Gemeinde Ozolnieki |
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9.23. Gemeinde Pļaviņas |
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9.24. Gemeinde Rundāle |
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9.25. Gemeinde Sala |
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9.29. Gemeinde Skrīveri |
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9.27. Gemeinde Tērvete |
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9.28. Gemeinde Tukums |
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9.29. Gemeinde Vecumnieki |
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9.30. Gemeinde Viesīte |
Regionalgerichte (Apgabaltiesas) und ihre örtliche Zuständigkeit
Nummer |
Regionalgericht |
Örtliche Zuständigkeit des Bezirks- oder Stadtgerichts |
1. |
Regionalgericht Kurzeme (Kurzemes apgabaltiesa) |
1.1. Bezirksgericht Kurzeme (Kurzemes rajona tiesa) |
2. |
Regionalgericht Latgale (Latgales apgabaltiesa) |
2.1. Gericht Daugavpils (Daugavpils tiesa) |
2.2. Gericht Rēzekne (Rēzeknes tiesa) |
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3. |
Regionalgericht Riga (Rīgas apgabaltiesa) |
3.1. Stadtgericht Riga-Latgale (Rīgas pilsētas Latgales priekšpilsētas tiesa) |
3.2. Stadtgericht Riga-Pārdaugava (Rīgas pilsētas Pārdaugavas tiesa) |
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3.3. Stadtgericht Riga-Vidzeme (Rīgas pilsētas Vidzemes priekšpilsētas tiesa) |
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3.4. Bezirksgericht Riga (Rīgas rajona tiesa) |
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4. |
Regionalgericht Vidzeme (Vidzemes apgabaltiesa) |
4.1. Bezirksgericht Vidzeme (Vidzemes rajona tiesa) |
5. |
Regionalgericht Zemgale (Zemgales apgabaltiesa) |
5.1. Bezirksgericht Zemgale (Zemgales rajona tiesa) |
6. |
Regionalverwaltungsgericht (Administratīvā apgabaltiesa) |
6.1. Bezirksverwaltungsgericht (Administratīvā rajona tiesa) |
Mit Verwaltungssachen befassen sich folgende Gerichte:
- Bezirksverwaltungsgericht (Administratīvā rajona tiesa) (mit Dienstgebäuden in Riga, Jelgava, Liepāja, Rēzekne und Valmiera)
- Regionalverwaltungsgericht (Administratīvā apgabaltiesa)
- Abteilung für Verwaltungssachen des Obersten Gerichtshofs (Augstākās tiesas Administratīvo lietu departaments)
Die örtliche Zuständigkeit des Regionalverwaltungsgerichts und des Bezirksverwaltungsgerichts erstreckt sich auf das gesamte Verwaltungsgebiet Lettlands. Das Bezirksverwaltungsgericht hat je ein Dienstgebäude in den fünf Gerichtsbezirken Riga, Jelgava, Rēzekne, Valmiera und Liepāja.
Sachliche Zuständigkeit
Nach der Strafprozessordnung (Kriminālprocesa likums) sind in erster Instanz die Bezirks- und Stadtgerichte für alle Strafsachen zuständig. Für Strafsachen, die Staatsgeheimnisse betreffen, ist in erster Instanz das Stadtgericht Riga-Vidzeme zuständig. Gegen Entscheidungen der Bezirks- und Stadtgerichte kann Appellation (apelācija) beim Regionalgericht eingelegt werden. Für Kassationsbeschwerden (kasācija) gegen Urteile unterer Gerichte ist die Abteilung für Strafsachen des Obersten Gerichtshofs (Augstākās tiesas Krimināllietu departaments) zuständig. Strafsachen werden bei den Bezirks- und Stadtgerichten von einem Einzelrichter verhandelt. Besonders komplexe Strafverfahren kann der Präsident des erstinstanzlichen Gerichts einem Kollegium von drei Richtern seines Gerichts zuweisen. Rechtsmittelverfahren (Appellation oder Kassation) in Strafsachen werden von einem Richterkollegium verhandelt.
Nach der Zivilprozessordnung (Civilprocesa likums) sind in erster Instanz die Bezirks- und Stadtgerichte für alle Zivilsachen zuständig, es sei denn, diese fallen nach dem Gesetz in die Zuständigkeit des Regionalgerichts. Mit Anträgen auf die Vollstreckung unstrittiger Forderungen (bezstrīdus piespiedu izpildīšana) und die gerichtlich angeordnete Vollstreckung von Forderungen (saistību piespiedu izpildīšana brīdinājuma kārtība) befasst sich das Grundbuchamt des zuständigen Bezirks- oder Stadtgerichts. Die Regionalgerichte sind in erster Instanz zuständig für:
- Verfahren, in denen um das Eigentum an unbeweglichem Vermögen gestritten wird, ausgenommen die Aufteilung des Vermögens von Ehegatten
- Verfahren im Zusammenhang mit dem Schutz von Patentrechten, Marken und geografischen Angaben
- Verfahren im Zusammenhang mit der Insolvenz und der Abwicklung von Kreditinstituten
Wenn es in einer Rechtssache um mehrere Forderungen geht, von denen einige in die Zuständigkeit des Bezirks- oder Stadtgerichts und einige in die Zuständigkeit des Regionalgerichts fallen, oder wenn das Bezirks- oder Stadtgericht eine Gegenklage zugelassen hat, für die das Regionalgericht zuständig ist, muss die Sache nach der Zivilprozessordnung vor dem Regionalgericht verhandelt werden. Für Zivilsachen, die Staatsgeheimnisse betreffen, ist in erster Instanz das Regionalgericht Riga zuständig. Erstinstanzliche Zivilsachen werden von einem Einzelrichter, Rechtsmittelverfahren (Appellation oder Kassation) von einem Richterkollegium verhandelt.
Ordnungswidrigkeiten werden vor den für Zivil- und Strafsachen zuständigen Bezirks- und Stadtgerichten sowie Regionalgerichten verhandelt. Nach dem lettischen Ordnungswidrigkeitengesetzbuch (Latvijas Administratīvo pārkāpumu kodekss) kann die Entscheidung einer höheren Behörde vor dem Bezirks- oder Stadtgericht angefochten werden. Gegen das Urteil des Richters am Bezirks- oder Stadtgericht kann ein Rechtsmittel beim Regionalgericht eingelegt werden, sofern das lettische Ordnungswidrigkeitengesetzbuch dies ausdrücklich vorsieht. Das Urteil des Rechtsmittelgerichts in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren kann nicht angefochten werden, es wird am Tag seiner Ausfertigung rechtskräftig.
Nach der Verwaltungsprozessordnung (Administratīvā procesa likums) werden Verwaltungssachen in erster Instanz in einem Dienstgebäude des Bezirksverwaltungsgerichts verhandelt, sofern im Gesetz nichts anderes bestimmt ist. Wenn in erster Instanz das Bezirksverwaltungsgericht mit einer Rechtssache befasst ist und in diesem Zusammenhang Informationen überprüfen muss, die Staatsgeheimnisse betreffen, findet das Verfahren im Dienstgebäude des Bezirksverwaltungsgerichts in Riga statt. Wenn nach dem Gesetz für eine Verwaltungssache in erster Instanz nicht das Bezirksverwaltungsgericht, sondern das Regionalverwaltungsgericht oder die Abteilung für Verwaltungssachen des Obersten Gerichtshofs zuständig ist, muss die Klage beim Regionalverwaltungsgericht bzw. bei der Abteilung für Verwaltungssachen des Obersten Gerichtshofs eingereicht werden. Jede Partei eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens kann gegen das Urteil oder Nebenentscheidungen des erstinstanzlichen Gerichts Appellation einlegen, es sei denn, das Gesetz schließt eine Appellation aus oder lässt nur eine Kassation zu. Solange ein Urteil des Bezirksverwaltungsgerichts noch nicht rechtskräftig ist, kann es vor dem Regionalverwaltungsgericht angefochten werden. Jede Partei eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens kann gegen das Urteil oder Nebenentscheidungen des Rechtsmittelgerichts Kassation einlegen, wenn das Gericht in dem Verfahren gegen materiell- oder verfahrensrechtliche Vorschriften verstoßen oder seine Zuständigkeit überschritten hat. Erstinstanzliche Verwaltungssachen werden von einem Einzelrichter oder einem Richterkollegium, Rechtsmittelverfahren (Appellation oder Kassation) von einem Richterkollegium verhandelt.
Nach dem Patentgesetz (Patentu likums) ist in erster Instanz das Regionalgericht Riga für Zivilsachen im Zusammenhang mit dem gesetzlichen Schutz von Erfindungen zuständig:
- Wiederherstellung der Rechte an einem Patent
- Ungültigerklärung eines Patents
- Vorbenutzungsrecht
- rechtswidrige Nutzung eines Patents (Patentverletzung)
- Feststellung der Nichtverletzung eines Patents
- Lizenzerteilung sowie Inhalt und Erfüllung von Lizenzverträgen
- Anspruch auf Schadensersatz wegen nicht möglicher öffentlicher Benutzung einer Erfindung
Nach dem Geschmacksmustergesetz (Dizainparaugu likums) ist in erster Instanz das Regionalgericht Riga für Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem rechtlichen Schutz von Geschmacksmustern zuständig:
- Anerkennung der Rechte an einem Geschmacksmuster
- Feststellung der Ungültigkeit der Eintragung eines Geschmacksmusters
- rechtswidrige Nutzung eines Geschmacksmusters (Geschmacksmusterverletzung)
- Lizenzerteilung sowie Inhalt und Erfüllung von Lizenzverträgen
Der Oberste Gerichtshof besteht aus der Abteilung für Zivilsachen, der Abteilung für Strafsachen, der Abteilung für Verwaltungssachen und der Kammer für Zivilsachen. Vor der Kammer für Zivilsachen wird die Appellation gegen Urteile verhandelt, die in erster Instanz von einem Regionalgericht erlassen wurden. Die Abteilung für Zivilsachen, die Abteilung für Strafsachen und die Abteilung für Verwaltungssachen des Obersten Gerichtshofs sind die Kassationsinstanz in allen Rechtssachen, für die die Bezirks- oder Stadtgerichte und die Regionalgerichte zuständig sind, und die erste Instanz in Rechtssachen, in denen es um Beschlüsse des Rates des Staatlichen Rechnungshofs (Valsts kontroles padome) in einem Verfahren nach Artikel 55 des Rechnungshofgesetzes geht. Bei der Kammer für Zivilsachen ist die Richterbank mit drei Richtern besetzt. In den Abteilungen des Obersten Gerichtshofs bilden jeweils drei Richter den Spruchkörper, der in bestimmten im Gesetz vorgesehenen Fällen erweitert wird.
Die Richter in den Grundbuchämtern (zemesgrāmatu nodaļas) tragen unbewegliches Vermögen in das Grundbuch ein und stellen die entsprechenden Titel aus. Darüber hinaus prüfen sie Anträge auf die Vollstreckung unstrittiger Forderungen und die gerichtlich angeordnete Vollstreckung von Forderungen. Sie haben denselben Rechtsstatus wie die Richter an den Bezirks- und Stadtgerichten. Nach dem Grundbuchgesetz (Zemesgrāmatu likums) entspricht die örtliche Zuständigkeit des Grundbuchamts dem Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Bezirks- oder Stadtgerichts. Hiervon ausgenommen ist das Grundbuchamt der Stadt Riga, dessen örtliche Zuständigkeit die Zuständigkeitsbereiche des Stadtgerichts Riga-Kurzeme, des Stadtgerichts Riga-Vidzeme, des Stadtgerichts Riga-Nord, des Stadtgerichts Riga-Zentrum, des Stadtgerichts Riga-Latgale und des Stadtgerichts Riga-Zemgale umfasst, während sich die örtliche Zuständigkeit des Grundbuchamts des Bezirks Riga auf die Zuständigkeitsbereiche des Bezirksgerichts Riga (Rīgas rajona tiesa) und des Gerichts Sigulda (Siguldas tiesa) erstreckt.
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Website der elektronischen Dienste der lettischen Gerichte
Website des Obersten Gerichtshofs
Ist der Zugang zu den Datenbanken kostenlos?
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Kurze Beschreibung des Inhalts
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