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Gerichte mit allgemeiner Zuständigkeit: Einführung
In Lettland wird die rechtsprechende Gewalt durch Stadt- und Bezirksgerichte, Regionalgerichte und den Obersten Gerichtshof ausgeübt.
Mit Zivil- und Strafsachen befassen sich in Lettland 40 Gerichte, die in der Gerichtshierarchie auf drei Ebenen angesiedelt sind: 34 Stadt- und Bezirksgerichte (rajonu vai pilsētu tiesas), fünf Regionalgerichte (apgabaltiesas) und der Oberste Gerichtshof (Augstākā tiesa).
In Lettland gibt es folgende Stadt- und Bezirks- sowie Regionalgerichte:
Nummer | Stadt- und Bezirksgericht | Örtlich zuständiges Regionalgericht |
1. | 1.1. Bezirksgericht Kuldīga (Kuldīgas rajona tiesa) | Regionalgericht Kurzeme (Kurzemes apgabaltiesa) |
1.2. Stadtgericht Liepāja (Liepājas tiesa) | ||
1.3. Bezirksgericht Saldus (Saldus rajona tiesa) | ||
1.4. Bezirksgericht Talsi (Talsu rajona tiesa) | ||
1.5. Stadtgericht Ventspils (Ventspils tiesa) | ||
2. | 2.1. Stadtgericht Daugavpils (Daugavpils tiesa) | Regionalgericht Latgale (Latgales apgabaltiesa) |
2.2. Stadtgericht Rēzekne (Rēzeknes tiesa) | ||
3. | 3.1. Bezirksgericht Ogre (Ogres rajona tiesa) | Regionalgericht Riga (Rīgas apgabaltiesa) |
3.2. Bezirksgericht Riga-Stadt – Kurzeme (Rīgas pilsētas Kurzemes rajona tiesa) | ||
3.3. Bezirksgericht Riga-Stadt – Latgale (Rīgas pilsētas Latgales priekšpilsētas tiesa) | ||
3.4. Bezirksgericht Riga-Stadt – Vidzeme (Rīgas pilsētas Vidzemes priekšpilsētas tiesa) | ||
3.5. Bezirksgericht Riga-Stadt – Zemgale (Rīgas pilsētas Zemgales priekšpilsētas tiesa) | ||
3.6. Bezirksgericht Riga-Stadt – Nord (Rīgas pilsētas Ziemeļu rajona tiesa) | ||
3.7. Bezirksgericht Riga (Rīgas rajona tiesa)1 | ||
4. | 4.1. Bezirksgericht Alūksne (Alūksnes rajona tiesa) | Regionalgericht Vidzeme (Vidzemes apgabaltiesa)2 |
4.2. Bezirksgericht Cēsis (Cēsu rajona tiesa) | ||
4.3. Bezirksgericht Gulbene (Gulbenes rajona tiesa) | ||
4.4. Bezirksgericht Limbaži (Limbažu rajona tiesa) | ||
4.5. Bezirksgericht Madona (Madonas rajona tiesa) | ||
4.6. Bezirksgericht Valka (Valkas rajona tiesa) | ||
4.7. Bezirksgericht Valmiera (Valmieras rajona tiesa) | ||
5. | 5.1. Bezirksgericht Aizkraukle (Aizkraukles rajona tiesa) | Regionalgericht Zemgale (Zemgales apgabaltiesa)3 |
5.2. Bezirksgericht Bauska (Bauskas rajona tiesa) | ||
5.3. Bezirksgericht Dobele (Dobeles rajona tiesa) | ||
5.4. Stadtgericht Jelgava (Jelgavas tiesa) | ||
5.5. Bezirksgericht Jēkabpils (Jēkabpils rajona tiesa) | ||
5.6. Bezirksgericht Tukums (Tukuma rajona tiesa) | ||
6. | 6.1. Bezirksverwaltungsgericht (Administratīvā rajona tiesa) | Regionalverwaltungsgericht (Administratīvā apgabaltiesa) |
1 Das Bezirksgericht Riga verfügt über ein Dienstgebäude in Jūrmala, dessen örtliche Zuständigkeit dem Zuständigkeitsbereich des Bezirksgerichts Riga entspricht.
2 Das Regionalgericht Vidzeme verfügt über ein Dienstgebäude in Madona, dessen örtliche Zuständigkeit die Zuständigkeitsbereiche der Bezirksgerichte Alūksne, Gulbene und Madona umfasst.
3 Das Regionalgericht Zemgale verfügt über ein Dienstgebäude in Aizkraukle, dessen örtliche Zuständigkeit die Zuständigkeitsbereiche der Bezirksgerichte Bauska, Aizkraukle und Jēkabpils umfasst.
Mit Verwaltungssachen befassen sich folgende Gerichte:
- das Bezirksverwaltungsgericht (Administratīvā rajona tiesa)
- das Regionalverwaltungsgericht (Administratīvā apgabaltiesa)
- die Abteilung für Verwaltungssachen des Obersten Gerichtshofs (Augstākās tiesas Administratīvo lietu departaments)
Die örtliche Zuständigkeit des Regionalverwaltungsgerichts und des Bezirksverwaltungsgerichts erstreckt sich auf das gesamte Verwaltungsgebiet der Republik Lettland. Das Bezirksverwaltungsgericht hat je ein Dienstgebäude in den fünf Gerichtsbezirken Riga, Jelgava, Rēzekne, Valmiera und Liepāja.
Die örtliche Zuständigkeit der Gerichte ist in der Verordnung über die Stadt- und Bezirks- sowie die Regionalgerichte und ihre örtliche Zuständigkeit festgelegt.
Sachliche Zuständigkeit
Nach der Strafprozessordnung (Kriminālprocesa likums) sind die Stadt- und Bezirksgerichte in erster Instanz für alle Strafsachen zuständig. Für Strafsachen, die Staatsgeheimnisse betreffen, ist in erster Instanz das Bezirksgericht Riga-Stadt – Vidzeme zuständig. Gegen Entscheidungen der Bezirks- und Stadtgerichte kann in vollem Umfang Appellation (apelācija) beim Regionalgericht eingelegt werden. Urteile der unteren Gerichte können von der Abteilung für Strafsachen des Obersten Gerichtshofs (Augstākās tiesas Krimināllietu departaments) nur im Wege der Kassation (kasācija) überprüft werden, die sich auf Rechtsfragen beschränkt. Strafsachen werden bei den Stadt- und Bezirksgerichten von einem Einzelrichter verhandelt. Besonders komplexe Strafverfahren kann der Präsident des erstinstanzlichen Gerichts einem Kollegium von drei Richtern seines Gerichts zuweisen. Rechtsmittelverfahren (Appellation oder Kassation) in Strafsachen werden von einem Richterkollegium verhandelt.
Nach der Zivilprozessordnung (Civilprocesa likums) sind die Bezirks- und Stadtgerichte in erster Instanz für alle Zivilsachen zuständig, es sei denn, diese fallen nach dem Gesetz in die Zuständigkeit des Regionalgerichts. Mit Anträgen auf die Zwangsvollstreckung unstrittiger Forderungen (bezstrīdus piespiedu izpildīšana) und die gerichtlich angeordnete Zwangsvollstreckung von Forderungen (saistību piespiedu izpildīšana brīdinājuma kārtība) befasst sich das Grundbuchamt des zuständigen Bezirks- oder Stadtgerichts. Die Regionalgerichte sind in erster Instanz zuständig für:
- Verfahren, in denen um das Eigentum an unbeweglichem Vermögen gestritten wird, ausgenommen die Aufteilung des Vermögens von Ehegatten
- Verfahren im Zusammenhang mit dem Schutz von Patentrechten, Marken und geschützten geografischen Angaben
- Verfahren im Zusammenhang mit der Insolvenz und der Abwicklung von Kreditinstituten
Wenn es in einer Rechtssache um mehrere Forderungen geht, von denen einige in die Zuständigkeit des Bezirks- oder Stadtgerichts und einige in die Zuständigkeit des Regionalgerichts fallen, oder wenn das Stadt- oder Bezirksgericht eine Gegenklage zugelassen hat, für die das Regionalgericht zuständig ist, muss die Sache nach der Zivilprozessordnung vor dem Regionalgericht verhandelt werden. Für Zivilsachen, die Staatsgeheimnisse betreffen, ist in erster Instanz das Regionalgericht Riga zuständig. Erstinstanzliche Zivilsachen werden von einem Einzelrichter, Rechtsmittelverfahren (Appellation oder Kassation) von einem Richterkollegium verhandelt.
Ordnungswidrigkeiten werden vor den für Zivil- und Strafsachen zuständigen Bezirks- und Stadtgerichten sowie Regionalgerichten verhandelt. Nach dem lettischen Ordnungswidrigkeitengesetzbuch kann die Entscheidung einer höheren Behörde vor dem Bezirks- oder Stadtgericht angefochten werden. Gegen das Urteil des Richters am Bezirks- oder Stadtgericht kann ein Rechtsmittel beim Regionalgericht eingelegt werden, sofern das lettische Ordnungswidrigkeitengesetzbuch dies ausdrücklich vorsieht. Das Urteil des Rechtsmittelgerichts in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren kann nicht angefochten werden, es wird am Tag der Ausfertigung wirksam.
Nach der Verwaltungsprozessordnung (Administratīvā procesa likums) werden Verwaltungssachen in erster Instanz in einem Dienstgebäude des Bezirksverwaltungsgerichts verhandelt, sofern im Gesetz nichts anderes bestimmt ist. Wenn das Bezirksverwaltungsgericht erstinstanzlich mit einem Fall befasst ist und in diesem Zusammenhang Informationen überprüfen muss, die Staatsgeheimnisse betreffen, findet das Verfahren im Dienstgebäude des Bezirksverwaltungsgerichts in Riga statt. Wenn nach dem Gesetz für eine Verwaltungssache in erster Instanz nicht das Bezirksverwaltungsgericht, sondern das Regionalverwaltungsgericht oder die Abteilung für Verwaltungssachen des Obersten Gerichtshofs zuständig ist, muss die Klage beim Regionalverwaltungsgericht bzw. bei der Abteilung für Verwaltungssachen des Obersten Gerichtshofs eingereicht werden. Jede Partei eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens kann gegen das Urteil oder Nebenentscheidungen des erstinstanzlichen Gerichts in vollem Umfang Appellation einlegen, es sei denn, das Gesetz schließt eine Appellation aus oder lässt nur eine Kassation zu, die sich auf Rechtsfragen beschränkt. Solange ein Urteil des Bezirksverwaltungsgerichts noch nicht wirksam geworden ist, kann es vor dem Regionalverwaltungsgericht angefochten werden. Jede Partei eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens kann gegen das Urteil oder Nebenentscheidungen des Rechtsmittelgerichts Kassation einlegen, wenn das Gericht in dem Verfahren gegen materiell- oder verfahrensrechtliche Vorschriften verstoßen oder seine Zuständigkeit überschritten hat. Erstinstanzliche Verwaltungssachen werden von einem Einzelrichter oder einem Richterkollegium, Rechtsmittelverfahren (Appellation oder Kassation) von einem Richterkollegium verhandelt.
Nach dem Patentgesetz (Patentu likums) ist das Regionalgericht Riga erstinstanzlich für Zivilsachen im Zusammenhang mit dem gesetzlichen Schutz von Erfindungen zuständig:
- Wiederherstellung der Rechte an einem Patent
- Ungültigerklärung eines Patents
- Vorbenutzungsrechte
- rechtswidrige Nutzung eines Patents (Patentverletzung)
- Feststellung der Nichtverletzung eines Patents
- Lizenzerteilung sowie Inhalt und Erfüllung von Lizenzverträgen
- Anspruch auf Schadenersatz wegen nicht möglicher öffentlicher Benutzung einer Erfindung
Nach dem Geschmacksmustergesetz ist das Regionalgericht Riga erstinstanzlich für Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem rechtlichen Schutz von Geschmacksmustern zuständig:
- Anerkennung der Rechte an einem Geschmacksmuster
- Feststellung der Ungültigkeit der Eintragung eines Geschmacksmusters
- rechtswidrige Nutzung eines Geschmacksmusters (Geschmacksmusterverletzung)
- Lizenzerteilung sowie Inhalt und Erfüllung von Lizenzverträgen
Der Oberste Gerichtshof besteht aus der Abteilung für Zivilsachen, der Abteilung für Strafsachen, der Abteilung für Verwaltungssachen und der Kammer für Zivilsachen. Vor der Kammer wird die Appellation gegen Urteile verhandelt, die in erster Instanz von einem Regionalgericht erlassen wurden. Die Abteilung für Zivilsachen, die Abteilung für Strafsachen und die Abteilung für Verwaltungssachen des Obersten Gerichtshofs befassen sich mit der Kassation gegen Urteile der Bezirks- und Stadtgerichte sowie der Regionalgerichte. Darüber hinaus sind sie in erster Instanz für Rechtssachen im Zusammenhang mit Beschlüssen des Rates des Staatlichen Rechnungshofs (Valsts kontroles padome) zuständig, die in einem Verfahren nach Artikel 55 des Rechnungshofgesetzes ergangen sind. Bei der Kammer für Zivilsachen ist die Richterbank mit drei Richtern besetzt. In den Abteilungen des Obersten Gerichtshofs bilden jeweils drei Richter den Spruchkörper, der in bestimmten im Gesetz vorgesehenen Fällen erweitert wird.
Die Richter in den Grundbuchämtern (zemesgrāmatu nodaļas) tragen unbewegliches Vermögen in das Grundbuch ein und stellen die entsprechenden Titel aus. Darüber hinaus prüfen sie Anträge auf die Zwangsvollstreckung unstrittiger Forderungen und die gerichtlich angeordnete Zwangsvollstreckung von Forderungen. Sie haben denselben Rechtsstatus wie die Richter an den Stadt- und Bezirksgerichten. Nach dem Grundbuchgesetz entspricht die örtliche Zuständigkeit des Grundbuchamts dem Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Stadt- und Bezirksgerichts. Hiervon ausgenommen ist das Grundbuchamt der Stadt Riga, dessen örtliche Zuständigkeit die Zuständigkeitsbereiche des Bezirksgerichts Riga-Stadt – Kurzeme, des Bezirksgerichts Riga-Stadt – Vidzeme, des Bezirksgerichts Riga-Stadt – Nord, des Bezirksgerichts Riga-Stadt – Zentrum, des Bezirksgerichts Riga-Stadt – Latgale und des Bezirksgerichts Riga-Stadt – Zemgale umfasst, während sich die örtliche Zuständigkeit des Grundbuchamts des Bezirks Riga auf die Zuständigkeitsbereiche des Bezirksgerichts Riga (Rīgas rajona tiesa) und des Stadtgerichts Sigulda (Siguldas tiesa) erstreckt.
Rechtsdatenbanken
Name und URL der Datenbank
eTiesas – E-Services-Portal der Gerichte Lettlands
Ist der Zugang zur Datenbank kostenlos?
Ja, der Zugang ist kostenlos.
Kurze Beschreibung des Inhalts
Das Nationale Gerichtsportal bietet aktuelle Informationen allgemeiner Art über die Gerichte in Lettland.
Über das E-Services-Portal der Gerichte Lettlands können Sie auf eine Datenbank mit anonymisierten Gerichtsurteilen zugreifen, Gerichtsverfahren auf elektronischem Wege verfolgen, elektronische Klagen bei Gericht einreichen, mithilfe eines Gebühren- und Abgabenrechners die Kosten von Gerichtsverfahren und kostenpflichtigen Dienstleistungen ermitteln, elektronische Formulare abrufen und ausfüllen sowie weitere elektronische Dienstleistungen nutzen.
Das Portal des Obersten Gerichtshofs enthält ein Rechtsprechungsarchiv, über das Sie Zugang zu aktuellen Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs und zu Entscheidungssammlungen haben. Diese Informationen finden Sie im Abschnitt „Judikatūra“ (Rechtsprechung).
Hintergrund
Die auf dem Nationalen Gerichtsportal veröffentlichten Informationen liegen ebenso wie die Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs und die Entscheidungssammlungen auf dem Portal des Obersten Gerichtshofs derzeit nur in lettischer Sprache vor.
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