Ordentliche Gerichte

Malta

Dieser Abschnitt informiert über die ordentliche Gerichtsbarkeit in Malta.

Inhalt bereitgestellt von
Malta

Ordentliche Gerichtsbarkeit - Einführung

Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die Zivil- und Strafgerichte in Malta.

Zivilgerichtsbarkeit

Court of Appeal

Zweite Instanz

Letzte Instanz

Das Berufungsgericht ist zuständig für Rechtsmittel gegen Entscheidungen der unteren und oberen Zivilgerichte. (i) Rechtsmittel gegen Entscheidungen der First Hall of the Civil Court (Erste Kammer des erstinstanzlichen oberen Zivilgerichts) und des Zivilgerichts (Kammer für Familiensachen). (ii) Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Kammer für Zivilsachen des Court of Magistrates (Amtsgericht für kleinere Straf- und Zivilsachen), des Small Claims Tribunal (Gericht für Streitigkeiten mit geringem Streitwert) und der Verwaltungsgerichte.

(i) Mit drei Richtern besetzt.


(ii) Mit einem Richter besetzt.

Civil Court: First Hall of the Civil Court



Civil Court (Kammer „Freiwillige Gerichtsbarkeit“)




Civil Court (Kammer „Familiensachen“)

Erste Instanz

Die First Hall of the Civil Courts entscheidet in Zivil- und Handelssachen, die über die Zuständigkeit des Court of Magistrates hinausgehen. In ihre verfassungsrechtliche Zuständigkeit fallen auch Verfahren, in denen eine Verletzung der verfassungsmäßig und durch die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten geschützten Menschenrechte und Grundfreiheiten geltend gemacht wird.

Die Kammer „Freiwillige Gerichtsbarkeit“ des Zivilgerichts ist für Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit zuständig. Hierzu gehören Entmündigungen und die Aberkennung der Geschäftsfähigkeit geistig Erkrankter sowie die Bestellung eines Vormunds für diese Personen, die Eröffnung der Erbfolge und die Bestätigung von Testamentsvollstreckern. Hier werden auch geheime Testamente hinterlegt.

Die Kammer „Familiensachen“ des Zivilgerichts ist für alle Familiensachen zuständig. Dazu gehören die Aufhebung einer Ehe, die Trennung von Eheleuten, die Ehescheidung sowie Unterhaltssachen und das Sorgerecht.

Dem Gericht sitzt ein Richter vor 




Dem Gericht sitzt ein Richter vor




Dem Gericht sitzt ein Richter vor

Court of Magistrates

Erste Instanz

In Zivilsachen obliegt den Courts of Magistrates die untere Gerichtsbarkeit der ersten Instanz. Der Streitwert ist im Regelfall auf 15 000 EUR begrenzt.

Dem Gericht sitzt ein Richter (Magistrate) vor.

Court of Magistrates Gozo

Erste Instanz

In Zivilsachen hat das Court of Magistrates Gozo eine doppelte Zuständigkeit: als untere Gerichtsbarkeit, vergleichbar der des entsprechenden Gerichts in Malta, und als obere Gerichtsbarkeit, vergleichbar der Zuständigkeit der First Hall of the Civil Court, mit Ausnahme der verfassungsrelevanten Streitsachen, und des Civil Court (Kammer „Freiwillige Gerichtsbarkeit“).

Dem Gericht sitzt ein Richter (Magistrate) vor.

Small Claims Tribunal

Erste Instanz

Dieses Gericht für Streitigkeiten mit geringem Streitwert entscheidet im summarischen Verfahren nach Billigkeit und Recht über Forderungen, die einen Wert von 5 000 EUR nicht übersteigen.

Dem Gericht sitzt ein Schlichter (Adjudicator) vor.

Strafgerichtsbarkeit

Court of Criminal Appeal

Zweite Instanz

Das Berufungsgericht für Strafsachen entscheidet im Rahmen der oberen Gerichtsbarkeit über Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Criminal Court. Im Rahmen der unteren Gerichtsbarkeit entscheidet es über Rechtsmittel gegen Entscheidungen des als Strafgericht zuständigen Court of Magistrates.

Mit drei Richtern besetzt. Mit einem Richter besetzt.

Criminal Court

Erste Instanz

Das Gericht entscheidet als Strafgericht über Strafsachen, die über die Zuständigkeit des Court of Magistrates hinausgehen.

Mit einem vorsitzenden Richter und neun Geschworenen besetzt.

Court of Magistrates

Erste Instanz

In Strafsachen hat das Gericht eine doppelte Zuständigkeit: als Court of Criminal Judicature für Strafsachen, die in seine Zuständigkeit fallen, und als Ermittlungsgericht für Straftaten, für die das Criminal Court zuständig ist. (i) Court of Criminal Judicature – das Gericht ist für die Verhandlung aller Straftaten zuständig, die mit bis zu sechs Monaten Gefängnis bestraft werden. (ii) Ermittlungsgericht – das Gericht führt die gerichtlichen Voruntersuchungen bei strafbaren Handlungen durch und übergibt den Fall dann dem Generalstaatsanwalt (Attorney General). Wenn der Angeklagte keinen Einspruch einlegt, kann der Generalstaatsanwalt Fälle, die mit bis zu zehn Jahren Gefängnis bestraft werden, an das Court of Magistrates zurückverweisen, das den Fall verhandelt und darüber entscheidet.

Mit einem Richter (Magistrate) besetzt.

Court of Magistrates Gozo

Erste Instanz

In Strafsachen hat das Court of Magistrates Gozo dieselbe Zuständigkeit wie das Court of Magistrates als Strafgericht und als Ermittlungsgericht.

Mit einem Richter (Magistrate) besetzt.

Juvenile Court

Erste Instanz

Das Jugendgericht entscheidet über Anklagen und andere Verfahren gegen Jugendliche unter 16 Jahren und kann auch Sorgerechtsbeschlüsse erlassen.

Mit einem vorsitzenden Richter (Magistrate) und zwei Beisitzern besetzt.

Rechtsdatenbanken

Siehe unter der maltesischen Seite „Gerichtsorganisation in den Mitgliedstaaten - Malta“. Dort gibt es detailliertere Informationen und Links zu den entsprechenden Datenbanken.

Links zum Thema

Ministerium für Justiz, Kultur und Kommunalverwaltung

Gerichtsdienste

Gerichtsdienste - Sentenzi Online

Gerichtsdienste - Gerichtsverfahren

Gerichtsdienste - Nutzungsplan der Sitzungssäle

Gerichtsdienste – Statistik

Gerichtsdienste - Zwangsversteigerungen

Gerichtsdienste - Formulare für Zivilsachen (auf Maltesisch)

Gerichtssachverständige

Rechtsdienste (Gesetzessammlung für Malta)

Letzte Aktualisierung: 04/05/2021

Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.