In der Republik Zypern gibt es folgende Fachgerichte:
- Verwaltungsgericht (Διοικητικό Δικαστήριο)
- Familiengericht (Οικογενειακό Δικαστήριο)
- Arbeitsgericht (Δικαστήριο Εργατικών Διαφορών)
- Liegenschaftsgericht (Δικαστήριο Ελέγχου Ενοικιάσεων)
- Verwaltungsgericht für internationalen Schutz (Διοικητικό Δικαστήριο Διεθνούς Προστασίας)
- Militärgericht (Στρατιωτικό Δικαστήριο)
Fachgerichtsbarkeit
Für Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen, Handlungen oder Unterlassungen von Personen oder Stellen, die Verwaltungsbefugnisse ausüben, ist nach Artikel 146 der Verfassung in erster Instanz das Verwaltungsgericht ausschließlich zuständig. Das Verwaltungsgericht kann vollstreckbare Verwaltungsakte aufheben, bei deren Erlass Befugnisse überschritten oder missbraucht wurden oder die gegen das Gesetz oder die Verfassung verstoßen. Wenn der Rechtsbehelf eine Steuersache oder ein internationales Schutzverfahren betrifft, kann das Gericht die angefochtene Entscheidung oder Maßnahme ganz oder teilweise ändern.
Für Anträge von Ehegatten, die der griechisch-orthodoxen Kirche angehören, in Bezug auf Scheidung, Sorgerecht, Unterhalt und vermögensrechtliche Streitigkeiten ist das Familiengericht ausschließlich zuständig.
Wenn die Parteien zu einer der anderen (d. h. der armenischen, maronitischen oder römisch-katholischen) Religionsgemeinschaft in Zypern angehören, liegt die Zuständigkeit für die oben genannten Rechtssachen beim Familiengericht für Religionsgemeinschaften.
Es gibt drei Familiengerichte: eines für die Bezirke Nikosia und Kyrenia, eines für die Bezirke Limassol und Paphos und eines für die Bezirke Larnaka und Famagusta. Es gibt ein Familiengericht für Religionsgemeinschaften, das für ganz Zypern zuständig ist und seinen Sitz in Nikosia hat.
Beim Familiengericht werden die Rechtssachen von einem Einzelrichter verhandelt, ausgenommen Scheidungsanträge, über die ein aus drei Richtern gebildeter Spruchkörper entscheidet.
Für alle arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, die sich aus der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ergeben, z. B. über die Entschädigung wegen ungerechtfertigter Entlassung (sofern die Forderung nicht den Gegenwert von zwei Jahresgehältern übersteigt – in diesem Fall ist das Bezirksgericht zuständig), Kündigungsentschädigung oder Abfindung, und für Ansprüche, die sich aus einem Arbeitsvertrag ergeben, z. B. ausstehende Löhne, Jahresurlaub, 13. Monatsgehalt oder Bonuszahlungen, ist das Arbeitsgericht ausschließlich zuständig. Die Zuständigkeit des Arbeitsgerichts umfasst auch zivilrechtliche Ansprüche nach dem Mutterschutzgesetz (Ο περί Προστασίας της Μητρότητας Νόμος), Fälle von Ungleichbehandlung und sexueller Belästigung am Arbeitsplatz sowie Streitigkeiten zwischen Versorgungsfonds (Ταμεία Πρόνοιας) und ihren Mitgliedern.
Das Arbeitsgericht setzt sich aus einem Präsidenten oder einem dem Justizdienst der Republik (Δικαστική Υπηρεσία της Δημοκρατίας) angehörenden Berufsrichter und zwei Laienrichtern zusammen, die auf Empfehlung von Vertretern der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer ernannt werden. Die Laienrichter haben eine rein beratende Funktion.
In Zypern gibt es zurzeit drei Arbeitsgerichte: in Nikosia, Limassol und Larnaka.
Das Liegenschaftsgericht ist für Rechtsstreitigkeiten über die Wiedererlangung des Besitzes von vermietetem Eigentum, die Festsetzung fairer Mieten und damit zusammenhängende Angelegenheiten zuständig.
Das Liegenschaftsgericht setzt sich aus einem Präsidenten, der ein dem Justizdienst der Republik angehörender Berufsrichter ist, und zwei Laienrichtern zusammen, die von Vertretern der Mieter und der Vermieter benannt werden. Die Laienrichter haben eine rein beratende Funktion. Das Gericht ist in zwei Kammern gegliedert.
Für Entscheidungen über Asylanträge von Flüchtlingen und diesbezügliche Untätigkeitsklagen ist nach dem auf der Grundlage des Artikels 146 der Verfassung erlassenen Flüchtlingsgesetz in erster Instanz das Verwaltungsgericht für internationalen Schutz ausschließlich zuständig.
Das Militärgericht ist unabhängig vom Strafmaß für die Ahndung von Straftaten zuständig, die von Angehörigen der Streitkräfte unter Verstoß gegen das Militärstrafgesetzbuch (Στρατιωτικός Ποινικός Κώδικας), das Nationalgardegesetz (Ο περί Εθνικής Φρουράς Νόμος), das Strafgesetzbuch (Ποινικός Κώδικας) oder ein anderes Gesetz begangen wurden. In Ausnahmefällen können auch Privatpersonen vor das Militärgericht gebracht werden, wenn dies im Militärstrafgesetzbuch oder einem anderen Gesetz vorgesehen ist.
Wenn der Angeklagte mindestens den Rang eines Obersten hat, setzt sich das Militärgericht wie ein Assisengericht zusammen.
Präsident des Gerichts ist ein dem Justizdienst der Republik angehörender Berufsrichter. Es gibt zwei Beisitzer, die Angehörige der Streitkräfte sind und vom Obersten Justizrat ernannt werden.
Rechtsdatenbanken
Es gibt noch keine amtliche Rechtsdatenbank, aber eine Reihe privater Rechtsdatenbanken, von denen einige nur für Abonnenten und andere kostenlos zugänglich sind.
Sie enthalten Informationen über Gerichtsentscheidungen und Primärrecht.
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