Fachgerichte

Griechenland

Dieser Abschnitt informiert über die Fachgerichtsbarkeit in Griechenland.

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Rechnungshof

Der in Artikel 98 der griechischen Verfassung vorgesehene Rechnungshof (Ελεγκτικό Συνέδριο) ist ein hohes Gericht, das sowohl Rechtsprechungs- als auch Verwaltungsaufgaben wahrnimmt. Bei der Ausübung seiner Verwaltungsbefugnisse behält er seinen gerichtlichen Charakter. Die Zusammensetzung des Rechnungshofs entspricht der des Staatsrats. Der Rechnungshof übt seine Rechtsprechungsbefugnisse im Plenum (Ολομέλεια), in drei Senaten (τμήματα) und in Abteilungen (κλιμάκια) aus.

Seine Hauptbefugnisse sind folgende:

  • Prüfung der Ausgaben des Staates, der lokalen Selbstverwaltungskörperschaften und sonstiger juristischer Personen des öffentlichen Rechts
  • Prüfung von Verträgen mit hohem finanziellen Wert, bei denen der Staat oder eine Person mit gleichwertigem Status Vertragspartner ist
  • Prüfung der Rechnungen der öffentlichen Rechnungsführer sowie der lokalen Selbstverwaltungskörperschaften und sonstiger juristischer Personen des öffentlichen Rechts
  • Stellungnahme zu Gesetzesvorschlägen zur Alterssicherung oder zur Anerkennung von Zeiten für Alterssicherungsansprüche
  • Ausarbeitung und Vorlage eines Berichts an das Parlament über die Einnahmen und Ausgaben der Regierung und einer Vermögensübersicht
  • Verhandlung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Gewährung einer Alterssicherung
  • Entscheidung über die Haftung von Zivil- oder Militärbeamten für Schäden, die dem Staat vorsätzlich oder fahrlässig zugefügt wurden

Die Urteile des Rechnungshofs unterliegen nicht der gerichtlichen Überprüfung durch den Staatsrat.

Weitere Fach- und Sondergerichte

Militärgerichte (στρατοδικεία), Marinegerichte (ναυτοδικεία) und Luftwaffengerichte (αεροδικεία)

Hierbei handelt es sich um besondere Strafgerichte. Alle von Angehörigen der Streitkräfte in Heer, Marine oder Luftwaffe begangenen Straftaten werden ausnahmslos vor den oben genannten Gerichten verhandelt.

Oberster Sondergerichtshof

Der Oberste Sondergerichtshof (Ανώτατο Ειδικό Δικαστήριο) ist ein einem Verfassungsgericht ähnelndes Fachgericht, da die meisten in seine Zuständigkeit fallenden Streitigkeiten die Verfassung berühren. Dem in Artikel 100 der griechischen Verfassung vorgesehenen Gerichtshof obliegt die Entscheidung über die Gültigkeit der Parlamentswahlen, die Amtsenthebung von Abgeordneten und die Beilegung von Konflikten zwischen den drei hohen Gerichten Griechenlands. Die Urteile des Obersten Sondergerichtshofs können nicht angefochten werden und sind damit rechtskräftig.

Der Gerichtshof besteht aus dem Präsidenten des Staatsrats, dem Präsidenten des Obersten Gerichtshofs (Areopag – Άρειος Πάγος), dem Präsidenten des Rechnungshofs, vier Mitgliedern des Staatsrats und vier Mitgliedern des Obersten Gerichtshofs (die alle zwei Jahre durch das Los bestimmt werden).

Den Vorsitz führt der Präsident des Staatsrats oder der Präsident des Obersten Gerichtshofs, je nachdem, welcher das höhere Dienstalter hat. Bei der Verhandlung von Rechtssachen, in denen es um die Beilegung verfassungsrechtlicher Konflikte und Streitigkeiten oder um die Auslegung von Rechtsvorschriften geht, werden zwei ordentliche Professoren von juristischen Fakultäten griechischer Hochschulen hinzugezogen.

Sondergericht für Verfahren wegen Rechtsbeugung

Das in Artikel 99 der Verfassung und im Gesetz 693/1977 vorgesehene Sondergericht für Verfahren wegen Rechtsbeugung (Ειδικό Δικαστήριο Αγωγών Κακοδικίας) entscheidet in Verfahren gegen Justizbeamte wegen Rechtsbeugung. Das Gericht besteht aus dem Präsidenten des Staatsrats, der den Vorsitz führt, einem Mitglied des Staatsrats, einem Mitglied des Obersten Gerichtshofs, einem Mitglied des Rechnungshofs, zwei ordentlichen Professoren von juristischen Fakultäten griechischer Hochschulen und zwei Rechtsanwälten (durch das Los bestimmte Mitglieder des Obersten Disziplinarrats der Rechtsanwälte).

Sondergericht für Ministerhaftung

Das Sondergericht für Ministerhaftung (Ειδικό Δικαστήριο Ευθύνης Υπουργών) ist in Artikel 86 der Verfassung vorgesehen.

Es tritt fallweise zusammen und besteht aus sechs Mitgliedern des Staatsrats und sieben Mitgliedern des Obersten Gerichtshofs, die vom Parlamentspräsidenten nach Einleitung des Gerichtsverfahrens durch das Los bestimmt werden. Die Verhandlung findet in Form einer öffentlichen Sitzung des Parlaments statt und wird von den Mitgliedern der beiden oben genannten hohen Gerichte geleitet. Diese Mitglieder müssen in ihren dienstlichen Rang ernannt oder befördert worden sein, bevor der Antrag auf Einleitung des Gerichtsverfahrens gestellt wurde. Den Vorsitz führt das ranghöchste der durch das Los bestimmten Mitglieder des Obersten Gerichtshofs. Haben mehrere Mitglieder den gleichen Rang, so führt das dienstälteste unter ihnen den Vorsitz. Ein durch das Los bestimmtes Mitglied der Staatsanwaltschaft beim Obersten Gerichtshof oder ein durch das Los bestimmter Stellvertreter tritt als Staatsanwalt auf.

Das Sondergericht befasst sich mit Straftaten, die von Ministern und stellvertretenden Ministern in Ausübung ihres Amtes begangen wurden, sofern die Sache vom Parlament an das Gericht verwiesen wurde.

Sondergericht für Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Vergütung von Justizbeamten

Das Sondergericht für Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Vergütung von Justizbeamten (Ειδικό Δικαστήριο Μισθολογικών Διαφορών Δικαστικών Λειτουργών) ist in Artikel 88 der Verfassung vorgesehen.

Es besteht aus den Mitgliedern des in Artikel 99 der Verfassung vorgesehenen Sondergerichts sowie einem zusätzlichen ordentlichen Professor und einem zusätzlichen Rechtsanwalt.

Das Gericht verhandelt Streitigkeiten im Zusammenhang mit (allen Arten) der Vergütung und der Alterssicherung von Justizbeamten, wenn wahrscheinlich ist, dass sich die Klärung der Rechtsfragen auf das Gehalt, die Alterssicherung oder den Steuerstatus eines größeren Beamtenkreises auswirken wird.

Rechtsdatenbank

Auf der Website des Rechnungshofs finden Sie Zusammenfassungen von Urteilen.

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Letzte Aktualisierung: 29/01/2024

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