Fachgerichte

Irland

Dieser Abschnitt informiert über die Organisation der Fachgerichtsbarkeit in Irland unter Verweis auf die Gerichtsorganisation im Allgemeinen. Siehe hierzu auch die Abschnitte Gerichtsorganisation und Ordentliche Gerichtsbarkeit.

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Fachgerichtsbarkeit

Small Claims Court (Gericht für Bagatellforderungen)

Das Bagatellverfahren bietet einen kostengünstigen und informellen Weg, Verbraucherklagen ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts zu erledigen. Das Gericht für Bagatellforderungen ist eine Abteilung des District Court (vergleichbar dem deutschen Amtsgericht). Dieses Verfahren eignet sich für geringfügige Forderungen, deren Streitwert 2000 EUR nicht übersteigt, in den Fällen, wenn ein Verbraucher Waren oder Dienstleistungen erwirbt, einen geringfügigen Vermögensschaden erleidet oder die Rückzahlung der Mietkaution verlangt. Für unbestrittene Forderungen ist kein Erscheinen vor Gericht nötig. Wird die Forderung bestritten, und ist keine außergerichtliche Einigung zu erreichen, dann wird die Sache vor einem Richter des District Court (Bezirksgericht) verhandelt, dessen Entscheidung vor dem Circuit Court (Landgericht) angefochten werden kann.

Commercial Court (Handelsgericht)

Das Handelsgericht ist eine Fachabteilung des High Court (Oberstes Zivil- und Strafgericht). Es zeichnet sich durch eine rasche Bearbeitung der Fälle aus. Dies ist möglich, weil das Gericht aufgrund spezieller Verfahrensregeln die anhängigen Rechtssachen schnell abarbeiten kann. Diese Verfahren unterliegen der Verfahrensordnung der höherinstanzlichen Gerichte (Ziffer 63 A der Rules of the Superior Courts) und werden in dieser gesondert geregelt.

Das Gericht verhandelt Sachen, die nach Maßgabe von Abschnitt 63 A Nummer 1 als „handelsrechtliche Verfahren“ einzustufen sind. Hierzu zählen Rechtsstreitigkeiten, die das Unternehmensrecht, das Insolvenzrecht, das Immaterialgüterrecht, das Baurecht, das Verwaltungsrecht und das Verfassungsrecht berühren. Um beim Handelsgericht gemäß Abschnitt 63 A Nummer 1 Buchstabe a zugelassen zu werden, muss der Streitwert einer Klage oder Gegenklage mindestens 1 000 000 EUR betragen. Für Streitsachen, die gemäß Abschnitt 63 A Nummer 1 Buchstabe b zugelassen werden, besteht kein Grenzwert. Die Entscheidung über die Zulässigkeit der vorgenannten Fälle liegt im Ermessen des zuständigen Handelsrichters.

The Drug Treatment Court (Drogengericht)

Das Programm der Gerichte zur Behandlung von Drogensüchtigen (Drug Treatment Court Programme, DTC) wird an den District Courts durchgeführt und bietet nicht gewalttätigen, straffällig gewordenen Drogenabhängigen die Möglichkeit, dem Teufelskreis von Drogenkonsum, Beschaffungskriminalität und Freiheitsstrafe zu entrinnen. Ob eine Person, die für das Programm infrage kommt, tatsächlich aufgenommen wird, hängt davon ab, wie ihre Bereitschaft, sich auf das Programm einzulassen, eingeschätzt wird.

Sonstige Gerichte

Eine Reihe von Gerichten verhandelt über Rechtsmittel gegen Einkommensteuerbescheide, über Ansprüche auf Sozialhilfe, über Forderungen nach den Gleichstellungsvorschriften, über Einwanderungsanträge und über städteplanungs- und arbeitsrechtliche Angelegenheiten. Diesen Gerichten sitzen keine Richter vor, sondern qualifizierte Spezialisten. Ihre Entscheidungen unterliegen der Anfechtung mit Rechtsmitteln bzw. der gerichtlichen Überprüfung durch den Circuit bzw. den High Court.

Letzte Aktualisierung: 18/01/2024

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