Fachgerichte

Luxemburg

Dieser Abschnitt informiert über die Fachgerichtsbarkeit in Luxemburg.

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Luxemburg

Ordentliche Gerichtsbarkeit

Schiedsgericht für soziale Sicherheit und Oberstes Schiedsgericht für soziale Sicherheit

Alle sozialrechtlichen Streitigkeiten im Zusammenhang mit Mitgliedschaft oder Versicherungspflicht, Beiträgen, Verwaltungssanktionen und Leistungen mit Ausnahme derjenigen, die in Artikel 317 des Gesetzbuchs der sozialen Sicherheit (Code de la sécurité sociale) genannt sind oder die die Artikel 147 und 148 dieses Gesetzbuchs betreffen, werden vom Schiedsgericht für soziale Sicherheit (Conseil arbitral de la sécurité sociale) und im Rechtsmittelverfahren vom Obersten Schiedsgericht für soziale Sicherheit (Conseil supérieur de la sécurité sociale) entschieden. Gegen letztinstanzliche Entscheidungen des Schiedsgerichts für soziale Sicherheit und gegen Entscheidungen des Obersten Schiedsgerichts für soziale Sicherheit kann eine auf Rechtsfragen beschränkte Beschwerde beim Kassationsgerichtshof (Cour de Cassation) eingelegt werden.

Verwaltungsgerichtsbarkeit

Oberverwaltungsgericht

Beim Oberverwaltungsgericht (Cour administrative) mit Sitz in Luxemburg können Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts (Tribunal administratif), die dieses als Anfechtungsgericht in Bezug auf individuelle Verwaltungsentscheidungen erlassen hat, sowie gegen Entscheidungen in Bezug auf Verwaltungsmaßnahmen mit Verordnungscharakter eingelegt werden, sofern im Gesetz nichts anderes bestimmt ist. Ferner entscheidet das Oberverwaltungsgericht als Rechtsmittel- und Tatsacheninstanz in Verfahren zur Anfechtung von Entscheidungen anderer Verwaltungsgerichte über Abänderungsklagen (recours en réformation), für die diese Gerichte nach besonderen Gesetzen zuständig sind.

Alle Rechtsanwälte, die zur Vertretung vor den Gerichten des Großherzogtums zugelassen sind, dürfen auch vor dem Oberverwaltungsgericht auftreten. Allerdings sind nur „Rechtsanwälte aus Liste I“ der jährlich von den Vorständen der Anwaltskammern (conseils des ordres des avocats) aufgestellten Anwaltsverzeichnisse berechtigt, Verfahrenshandlungen oder Beweisaufnahmen vorzunehmen (Anwaltszwang).

Der Staat wird vor dem Oberverwaltungsgericht durch einen Beauftragten der Regierung oder einen Rechtsanwalt vertreten.

Verwaltungsgericht

Das Verwaltungsgericht (Tribunal administratif) mit Sitz in Luxemburg entscheidet über Rechtbehelfe wegen Unzuständigkeit, Kompetenzüberschreitung, Amtsmissbrauch, Gesetzesverstoß oder Verletzung von dem Schutz privater Interessen dienenden Formerfordernissen, die gegen Verwaltungsentscheidungen, für die nach den Rechts- und Verwaltungsvorschriften kein anderer Rechtsbehelf zulässig ist, sowie gegen Verwaltungsmaßnahmen mit Verordnungscharakter eingelegt werden, unabhängig von der Behörde, die sie erlassen hat. Ferner ist es grundsätzlich für Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit direkten Steuern sowie mit Steuern und sonstigen Abgaben der Gemeinden zuständig.

Gegen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts kann vor dem Oberverwaltungsgericht ein Rechtsmittel eingelegt werden.

Das Verwaltungsgericht entscheidet als Tatsacheninstanz über Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen des Direktors der Verwaltung für direkte Abgaben (Administration des contributions directes), wenn ein solcher Rechtsbehelf in den einschlägigen Rechtsvorschriften vorgesehen ist.

Sonstige Fachgerichte

Verfassungsgericht

Das Verfassungsgericht (Cour Constitutionnelle) entscheidet durch Urteil über die Vereinbarkeit der Gesetze mit der Verfassung. Hiervon ausgenommen sind Zustimmungsgesetze zu völkerrechtlichen Verträgen.

Wenn eine Partei vor einem ordentlichen Gericht oder einem Verwaltungsgericht die Frage der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes aufwirft, muss das betreffende Gericht das Verfassungsgericht anrufen, es sei denn, es ist der Auffassung, dass a) für seine Urteilsfindung eine Entscheidung über die aufgeworfene Frage nicht erforderlich ist, b) die Frage jeder Grundlage entbehrt oder c) das Verfassungsgericht die Frage bereits entschieden hat.

Das Verfassungsgericht besteht aus dem Präsidenten des Obersten Gerichtshofs (Cour supérieure de justice), dem Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts, zwei Gerichtsräten des Kassationsgerichtshofs und fünf Richtern, die vom Großherzog auf gemeinsamen Vorschlag des Obersten Gerichtshofs und des Oberverwaltungsgerichts ernannt werden. Das Verfassungsgericht tagt als Kammer mit fünf Richtern.

Rechtsdatenbanken

Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt „Juridictions“ (Gerichte) auf der Website des Justizministeriums.

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Ja, der Zugang zur Datenbank ist kostenlos.

Kurze Beschreibung des Inhalts

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Schiedsgerichts und des Obersten Schiedsgerichts für soziale Sicherheit.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Verwaltungsgerichte.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Verfassungsgerichts.

Links zum Thema

Justizministerium

Letzte Aktualisierung: 20/05/2020

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