Verwaltungsgerichte
In den Niederlanden gibt es folgende Verwaltungsgerichte:
- Bezirksgericht (Rechtbank): erste Instanz für alle Verwaltungssachen
- Gerichtshof (Gerechtshof): Rechtsmittelinstanz für Steuersachen
- Oberster Gerichtshof (Hoge Raad): letzte Instanz für Steuersachen
- Zentrales Rechtsmittelgericht (Centrale Raad van Beroep): Rechtsmittelinstanz (und letzte Instanz) für Sozialsachen
- Rechtsmittelkollegium für die Wirtschaft (College van Beroep voor het Bedrijfsleven): Rechtsmittelinstanz (und letzte Instanz) für Sozial- und Wirtschaftsverwaltungssachen
- Abteilung Verwaltungssachen des Staatsrates (Afdeling bestuursrechtspraak van de Raad van State): Rechtsmittelinstanz (und letzte Instanz) für alle Verwaltungssachen, die nicht von anderen Rechtsmittelgerichten verhandelt werden
Rechtsdatenbanken
Weitere Informationen finden Sie auf der Website über die Rechtsprechung in den Niederlanden.
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Informationen über die Fachgerichte (in englischer Sprache)
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