Fachgerichte

Rumänien

Diese Seite gibt Ihnen einen Überblick über die Fachgerichtsbarkeit in Rumänien.

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Rumänien

Fachgerichtsbarkeit

Jugend- und Familiengericht Brașov (Tribunalul pentru Minori și Familie)

Das Jugend- und Familiengericht mit Sitz in Brașov verhandelt Straftaten, die von und an Minderjährigen begangen wurden. Bevor dieses Fachgericht eingerichtet wurde, war das Kreisgericht Brașov für solche Verfahren zuständig.

Fachgerichte

In Rumänien gibt es drei Fachgerichte (die ehemaligen Handelsgerichte):

  • Fachgericht Cluj (Tribunalul Specializat Cluj)
  • Fachgericht Mureș (Tribunalul Specializat Mureș)
  • Fachgericht Argeș (Tribunalul Specializat Argeș)

Sie sind für Gewerbeangelegenheiten zuständig. Als Gewerbetreibender gilt jede Person, die ein Unternehmen betreibt.

Militärgerichte

Die Zuständigkeiten der Militärgerichte sind in der Strafprozessordnung geregelt. Alle Militärgerichte haben den Status einer militärischen Einheit.

Die Militärgerichte sind hierarchisch wie folgt gegliedert:

  • vier erstinstanzliche Militärgerichte (in Bukarest, Cluj-Napoca, Iași und Timișoara)
  • Territoriales Militärgericht Bukarest
  • Militärappellationshof Bukarest

Die Militärgerichte sind mit Militärrichtern besetzt und beschäftigen darüber hinaus Geschäftsstellenbeamte, Archivare und andere Bedienstete.

Erstinstanzliche Militärgerichte (Tribunale Militare)

Es gibt in Rumänien vier erstinstanzliche Militärgerichte in folgenden Städten:

  • Bukarest
  • Cluj-Napoca
  • Iași
  • Timișoara

Als höchstes erstinstanzliches Gericht kann das Militärgericht Straftaten von Militärangehörigen bis hinauf zum Rang eines Obersten und andere ihm ausdrücklich durch Gesetz zugewiesene Rechtssachen verhandeln.

Militärappellationshof Bukarest

Der Militärappellationshof hat folgende Zuständigkeiten:

  • Als erstinstanzliches Gericht befasst er sich mit Staatsschutzdelikten (Hochverrat, Hochverrat durch Offenlegung von Staatsgeheimnissen, Hochverrat durch Unterstützung des Feindes, Handlungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung, feindselige Handlungen gegen den Staat, Spionage, Angriff auf die nationale Sicherheit, Angriff auf eine Gemeinschaft, Veruntreuung, Übermittlung falscher Informationen, Kriegspropaganda, Beeinträchtigung staatlicher Interessen, Gefährdung der nationalen Sicherheit durch Offenlegung von Geheimnissen, Straftaten gegen unter internationalem Schutz stehende Personen, Nichtanzeige von Straftaten Militärangehöriger gegen die nationale Sicherheit, Straftaten Militärangehöriger in Bezug auf die nationale Sicherheit Rumäniens in den in besonderen Gesetzen vorgesehenen Fällen, Straftaten von Richtern der Militärgerichte und von Militärstaatsanwälten der Militärstaatsanwaltschaften bei diesen Gerichten, Straftaten von Generälen, Marschällen und Admirälen) sowie mit Versetzungsanträgen in den gesetzlich vorgesehenen Fällen.
  • Als Appellationsgericht verhandelt er Rechtsmittel gegen erstinstanzliche Urteile der Militärgerichte.
  • Er entscheidet über Zuständigkeitskonflikte zwischen Militärgerichten seines Zuständigkeitsbereichs sowie in den gesetzlich vorgesehenen Fällen über Beschwerden gegen Urteile dieser Gerichte.

Verwaltungsgerichte

In Rumänien gibt es keine Verwaltungsgerichte. Für Verwaltungssachen sind entsprechende Fachabteilungen der Gerichte zuständig.

Sonstige Fachgerichte

Verfassungsgerichtshof

Der Verfassungsgerichtshof ist mit neun Richtern besetzt, deren Amtszeit neun Jahre beträgt und nicht verlängert oder erneuert werden kann. Je drei Richter werden von der Abgeordnetenkammer, vom Senat und vom Präsidenten Rumäniens ernannt. Der Präsident des Verfassungsgerichtshofs wird von dessen Richtern in geheimer Abstimmung für eine Amtszeit von drei Jahren gewählt. Alle drei Jahre ersetzt der Verfassungsgerichtshof ein Drittel seiner Richter.

Nach Artikel 146 der rumänischen Verfassung hat der Verfassungsgerichtshof folgende Befugnisse:

  • Er entscheidet auf Antrag des Präsidenten Rumäniens, des Präsidenten einer der beiden Kammern des Parlaments, der Regierung, des Obersten Kassations- und Gerichtshofs, des Bürgerbeauftragten oder mindestens 50 Abgeordneten oder mindestens 25 Senatoren über die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen, bevor diese verkündet werden, sowie von Amts wegen über Vorschläge für Verfassungsänderungen.
  • Er entscheidet auf Antrag des Präsidenten einer der beiden Kammern des Parlaments oder mindestens 50 Abgeordneten oder mindestens 25 Senatoren über die Verfassungsmäßigkeit völkerrechtlicher Verträge oder sonstiger internationaler Übereinkünfte.
  • Er entscheidet auf Antrag des Präsidenten einer der beiden Kammern des Parlaments, einer Fraktion oder mindestens 50 Abgeordneten oder mindestens 25 Senatoren über die Verfassungsmäßigkeit der Geschäftsordnung des Parlaments.
  • Er befindet über die vor einem Gericht oder Handelsschiedsgericht erhobene Einrede der Verfassungswidrigkeit von Gesetzen und Verordnungen; diese Einrede kann auch direkt vom Bürgerbeauftragten erhoben werden.
  • Er legt auf Antrag des Präsidenten Rumäniens, des Präsidenten einer der beiden Kammern des Parlaments, des Ministerpräsidenten oder des Präsidenten des Obersten Rates der Magistratur verfassungsrechtliche Streitigkeiten zwischen Behörden bei.
  • Er wacht über die Einhaltung des Verfahrens für die Wahl des Präsidenten Rumäniens und bestätigt deren Ergebnis.
  • Er gibt Gutachten zu Anträgen auf Amtsenthebung des Präsidenten Rumäniens ab.
  • Er stellt fest, ob Umstände gegeben sind, die die übergangsweise Wahrnehmung der Aufgaben des Präsidenten Rumäniens rechtfertigen, und teilt dem Parlament und der Regierung seine Feststellungen mit.
  • Er wacht über die Einhaltung des Verfahrens für Organisation und Durchführung eines Referendums und bestätigt dessen Ergebnis.
  • Er prüft, ob die Voraussetzungen für eine Gesetzgebungsinitiative von Bürgern erfüllt sind.
  • Er befindet über Beschwerden hinsichtlich der Verfassungswidrigkeit politischer Parteien.
  • Er nimmt weitere Aufgaben wahr, die im Organgesetz über den Gerichtshof (Gesetz Nr. 47/1992 in der neu veröffentlichten Fassung) vorgesehen sind.

Rechtsdatenbanken

Folgende Rechtsdatenbanken sind über das Internet zugänglich:

  • Der Oberste Kassations- und Gerichtshof veröffentlicht seine Rechtsprechung auf einer eigenen Website.
  • Die Gerichte veröffentlichen Zusammenfassungen ihrer Urteile auf dem Gerichtsportal. Siehe z. B. die Zusammenfassungen der Urteile des Appellationshofs Bukarest.
  • Die vom Legislativrat Rumäniens betriebene und gepflegte Rechtsdatenbank Rumäniens enthält den vollständigen Text rumänischer Gesetzgebungsakte (Gesetze, Regierungsverordnungen, Regierungsbeschlüsse usw.).

Ist der Zugang zur Datenbank kostenlos?

Ja, der Zugang zur Datenbank ist kostenlos.

Links zum Thema

Gerichtliche Zuständigkeit – Rumänien

Letzte Aktualisierung: 03/07/2020

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