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Fachgerichtsbarkeit
Schweden verfügt über einige Fachgerichte mit besonderen Zuständigkeiten:
- Das Arbeitsgericht (arbetsdomstolen) untersucht Angelegenheiten, die das Arbeitsrecht betreffen, also Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Das Arbeitsgericht ist die erste und einzige Instanz für Arbeitsrechtssachen. Manche Arten von Angelegenheiten werden allerdings zunächst an einem Bezirksgericht verhandelt, wobei dann beim Arbeitsgericht als Gericht zweiter und letzter Instanz Rechtsmittel eingelegt werden können.
- Das Gericht für Markt- und Wettbewerbsangelegenheiten (marknadsdomstolen) ist unter anderem für Klagen im Zusammenhang mit dem Wettbewerbsrecht und dem Gesetz über Handelspraktiken zuständig.
- Das Patentbeschwerdegericht (patentbesvärsrätten) ist für Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Schwedischen Patent- und Registeramts (patent- och registreringsverket) über Patente, Markenzeichen, Gebrauchsmuster usw. zuständig. Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Patentbeschwerdegerichts können beim Obersten Verwaltungsgericht (högsta förvaltningsdomstolen) eingelegt werden.
Vor den Gerichten für Grundstücks- und Umweltsachen (mark- och miljödomstolar) werden Streitigkeiten im Zusammenhang mit wasserwirtschaftlichen Genehmigungen oder Eingriffen in die Umwelt, Fragen des Gesundheits- und Naturschutzes, der Abfallbeseitigung, Schadstoffbelastung oder gefährlichen Abfällen, Entschädigungen im Umweltbereich, Bau- oder Gebäudeabrissgenehmigungen, Grundstücksänderungen im Rahmen des Flächennutzungs- und Bebauungsgesetzes sowie Bodenrecht, Pachtangelegenheiten und Berufungen gegen Bebauungs-, Grundstückerschließungs-, Dienstbarkeits- und Enteignungsentscheidungen verhandelt. Es gibt fünf dieser Gerichte, die eine eigene Fachgerichtsbarkeit innerhalb der Bezirksgerichte Nacka, Vänersborg, Växjö, Umeå und Östersund bilden. Berufungen gegen Urteile und Entscheidungen der Gerichte für Grundstücks- und Umweltsachen können bei der entsprechenden Fachgerichtsbarkeit (Berufungsgericht für Grundstücks- und Umweltsachen mark- och miljööverdomstolen) des Berufungsgerichts Seva (Svea hovrätt) eingelegt werden. Gegen Entscheidungen des Berufungsgerichts in Grundstücks- oder Umweltsachen können vor dem Obersten Gerichtshof (högsta domstolen) weitere Rechtsmittel eingelegt werden.
Seerechtsgerichte (sjörättsdomstolar) entscheiden in Sachen, die unter das schwedische Seerecht (1994:1009) fallen. In Schweden gibt es sieben solcher Gerichte, die bei den Bezirksgerichten Luleå, Sundsvall, Stockholm, Kalmar, Malmö, Göteborg und Värmland angesiedelt sind.
Die Migrationsgerichte (migrationsdomstolar) überprüfen Entscheidungen der schwedischen Migrationsbehörde (migrationsverket) in Ausländer- und Staatsangehörigkeitsfragen. Es handelt sich um Fachgerichte, die den Verwaltungsgerichten in Malmö, Göteborg, Stockholm und Luleå zugeordnet sind. Für Berufungen gegen Urteile und Entscheidungen der Migrationsgerichte gibt es eine Berufungsinstanz (das Migrationsberufungsgericht - migrationsöverdomstolen) beim Verwaltungsberufungsgericht (kammarrätten) in Stockholm.
Für bestimmte Arten von Miet- oder Pachtstreitigkeiten wurden regionale Miet- und Pachtämter (hyres- och arrendenämnder) geschaffen. Diese Ämter haben gerichtsähnliche Befugnisse.
Sonstige Fachgerichte
In Schweden gibt es weder ein Verfassungsgericht noch eine diesem vergleichbare Einrichtung.
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