Fachgerichte

In mehreren Mitgliedstaaten gibt es Fachgerichte für besondere Sachgebiete. Diese Gerichte sind häufig mit Rechtsstreitigkeiten in Angelegenheiten der öffentlichen Verwaltung oder mit bestimmten Rechtsstreitigkeiten zwischen Privatpersonen bzw. Unternehmen befasst.

Mehrere Mitgliedstaaten haben Fachgerichte für Angelegenheiten der öffentlichen Verwaltung (Verwaltungsstreitsachen), d. h. für Rechtsstreitigkeiten zwischen den Verwaltungsbehörden und Privatpersonen oder Unternehmen über einen bestimmten Akt der öffentlichen Verwaltung, wie z. B. die Baugenehmigung, die Gewerbeerlaubnis oder den Steuerbescheid.

Fachgerichte gibt es in einigen Mitgliedstaaten auch für zivilrechtliche Streitigkeiten zwischen Privatpersonen bzw. Unternehmen in Angelegenheiten des Arbeitsrechts (Arbeitssachen).

Für genauere Informationen zu dem gewünschten Land klicken Sie bitte auf dessen Flagge.

Letzte Aktualisierung: 17/11/2021

Diese Seite wird von der Europäischen Kommission verwaltet. Die Informationen auf dieser Seite geben nicht unbedingt den offiziellen Standpunkt der Europäischen Kommission wieder. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.