Mehrere Mitgliedstaaten haben Fachgerichte für Angelegenheiten der öffentlichen Verwaltung (Verwaltungsstreitsachen), d. h. für Rechtsstreitigkeiten zwischen den Verwaltungsbehörden und Privatpersonen oder Unternehmen über einen bestimmten Akt der öffentlichen Verwaltung, wie z. B. die Baugenehmigung, die Gewerbeerlaubnis oder den Steuerbescheid.
Fachgerichte gibt es in einigen Mitgliedstaaten auch für zivilrechtliche Streitigkeiten zwischen Privatpersonen bzw. Unternehmen in Angelegenheiten des Arbeitsrechts (Arbeitssachen).
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