Formulare – europäischer Vollstreckungstitel


Landesspezifische Informationen und Online-Formulare gemäß der Verordnung (EG) Nr. 805/2004


Die Verordnung 805/2004 findet in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Ausnahme Dänemarks Anwendung.

Dadurch werden unter gewissen Bedingungen, die vor allem die Zustellung im Falle eines Versäumnisurteils betreffen, alle bislang erforderlichen Kontrollen und Zwischenmaßnahmen im Mitgliedstaat, in dem die Vollstreckung durchgeführt werden soll, für Entscheidungen aus einem anderen Mitgliedstaat abgeschafft, die über Forderungen ergangen sind, deren Art oder Umfang der Schuldner erwiesenermaßen nicht bestritten hat. Diese Vorgehensweise soll Gläubigern insofern einen spürbaren Vorteil bringen, als sie im Ausland eine zügige, effiziente Vollstreckung betreiben können, ohne die Gerichtsbarkeit des Vollstreckungsmitgliedstaats mit den daraus entstehenden Verzögerungen und Kosten in Anspruch nehmen zu müssen.

Die Verordnung sieht sechs Formblätter vor.

Übermittlung von Formularen an die zuständige Behörde

Die ausgefüllten Formulare sollten der zuständigen Behörde in der von der Behörde vorgegebenen Weise übermittelt werden. Weitere Informationen zu den Kontaktdaten der zuständigen Behörden, des nationalen Gesetzgebers usw. finden Sie im Abschnitt Europäischer Gerichtsatlas. Diese Seite enthält eine Suchfunktion, mit der die zuständigen Behörden aufgerufen werden können, an die die ausgefüllten Formulare zu senden sind.

Weitere Informationen: Europäischer Vollstreckungstitel.

Sie können diese Formulare online ausfüllen, indem Sie auf einen der folgenden Links klicken. Wenn Sie bereits mit dem Ausfüllen eines Formulars begonnen und es als Entwurf gespeichert haben, können Sie es hochladen, indem Sie auf „Entwurf laden“ klicken.

Ab dem 1. Januar 2021 ist das Vereinigte Königreich kein EU-Mitgliedstaat mehr. Im Bereich der Ziviljustiz kommt für vor dem Ablauf des Übergangszeitraums eingeleitete und noch anhängige Verfahren jedoch weiterhin EU-Recht zur Anwendung. Darum ist es bis Ende 2024 möglich, das Vereinigte Königreich in dynamischen Online-Formularen auszuwählen – allerdings nur für die Zwecke dieser Verfahren. Ausgenommen sind Formulare für öffentliche Urkunden, in denen das Vereinigte Königreich nicht ausgewählt werden sollte.

Bitte beachten Sie, dass alle Einträge verloren gehen, wenn Sie über 30 Minuten inaktiv bleiben und keinen Entwurf gespeichert haben!

  • Bestätigung als  europäischer vollstreckungstitel - entscheidung
    • in Deutsch
  • Bestätigung als Europäischer Vollstreckungstitel - gerichtlicher Vergleich
    • in Deutsch
  • Bestätigung als Europäischer Vollstreckungstitel - öffentliche Urkunde
    • in Deutsch
  • Bestätigung über die Aussetzung oder Einschränkung der Vollstreckbarkeit
    • in Deutsch
  • Ersatzbestätigung als Europäischer Vollstreckungstitel infolge eines Rechtsbehelfs
    • in Deutsch
  • Antrag auf Berichtigung oder widerruf der Bestätigung als Europäischer Vollstreckungstitel
    • in Deutsch

Falls Sie bereits ein Formular gespeichert haben, verwenden Sie bitte die Schaltfläche „Entwurf laden“.

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Letzte Aktualisierung : 25/03/2022