Formulare – Entschädigung der Opfer von Straftaten


Landesspezifische Informationen und Online-Formulare gemäß der Richtlinie 2004/80/EG.


Um den Opfern vorsätzlich begangener Gewalttaten zu helfen, in grenzüberschreitenden Fällen Zugang zur Entschädigung zu erhalten, wird mit der Richtlinie ein System der Zusammenarbeit zwischen nationalen Behörden eingeführt:

  • Personen, die während eines Aufenthalts im Ausland (in einem EU-Mitgliedstaat, in dem sie nicht leben) Opfer einer Straftat werden, können den Antrag bei der Unterstützungsbehörde in dem Staat, in dem sie leben, einreichen.
  • Der Antrag wird von der Unterstützungsbehörde übersetzt und der Entscheidungsbehörde in dem EU-Mitgliedstaat, in dem die Straftat begangen wurde, übermittelt. Die Entscheidungsbehörde prüft den Antrag und zahlt die Entschädigung aus.

In der Richtlinie sind zwei Standardformulare für die Übermittlung von Entschädigungsanträgen in grenzüberschreitenden Fällen vorgesehen.

Übermittlung von Formularen an die zuständige Behörde

Die ausgefüllten Formulare sollten der zuständigen Behörde in der von der Behörde vorgegebenen Weise übermittelt werden. Weitere Informationen zu den Kontaktdaten der zuständigen Behörden, des nationalen Gesetzgebers usw. finden Sie im Abschnitt Europäischer Gerichtsatlas. Diese Seite enthält eine Suchfunktion, mit der die zuständigen Behörden aufgerufen werden können, an die die ausgefüllten Formulare zu senden sind.

Weitere Informationen: Opferentschädigung

Sie können diese Formulare online ausfüllen, indem Sie auf einen der folgenden Links klicken. Wenn Sie bereits mit dem Ausfüllen eines Formulars begonnen und es als Entwurf gespeichert haben, können Sie es hochladen, indem Sie auf „Entwurf laden“ klicken.

Ab dem 1. Januar 2021 ist das Vereinigte Königreich kein EU-Mitgliedstaat mehr. Im Bereich der Ziviljustiz kommt für vor dem Ablauf des Übergangszeitraums eingeleitete und noch anhängige Verfahren jedoch weiterhin EU-Recht zur Anwendung. Darum ist es bis Ende 2024 möglich, das Vereinigte Königreich in dynamischen Online-Formularen auszuwählen – allerdings nur für die Zwecke dieser Verfahren. Ausgenommen sind Formulare für öffentliche Urkunden, in denen das Vereinigte Königreich nicht ausgewählt werden sollte.

Bitte beachten Sie, dass alle Einträge verloren gehen, wenn Sie über 30 Minuten inaktiv bleiben und keinen Entwurf gespeichert haben!

  • Formular für die übermittlung eines antrags auf entschädigung in einem grenzüberschreitenden fall
    • in Deutsch
  • Formular für die übermittlung einer entscheidung über einen antrag auf entschädigung in einem grenzüberschreitenden fall
    • in Deutsch

Falls Sie bereits ein Formular gespeichert haben, verwenden Sie bitte die Schaltfläche „Entwurf laden“.

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Letzte Aktualisierung : 19/01/2023