Judgments in civil and commercial matters forms


Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 vom 12. Dezember 2012 und Verordnung (EG) Nr.  44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen


Die Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 (Verordnung Brüssel I (Neufassung)) gilt seit dem 10. Januar 2015 anstelle der Verordnung (EG) Nr. 44/2001. Diese neue Verordnung ist nur auf Verfahren, öffentliche Urkunden oder gerichtliche Vergleiche anzuwenden, die am 10. Januar 2015 oder danach eingeleitet, förmlich errichtet oder eingetragen bzw. gebilligt oder geschlossen worden sind. Die Verordnung gilt für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union einschließlich Dänemark, das mit der Europäischen Union ein Parallelabkommen zur Verordnung (EG) Nr. 44/2001 geschlossen hat. Dieses Abkommen trat am 1. Juli 2007 in Kraft.

Die Verordnung (EG) Nr. 44/2001 gilt weiterhin für Entscheidungen, die in vor dem 10. Januar 2015 eingeleiteten gerichtlichen Verfahren ergangen sind, für vor diesem Zeitpunkt förmlich errichtete oder eingetragene öffentliche Urkunden sowie für vor diesem Zeitpunkt gebilligte oder geschlossene gerichtliche Vergleiche, sofern sie in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen.

Die Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 enthält zwei Formulare: ein Formular für eine Bescheinigung über eine Entscheidung in Zivil- und Handelssachen und ein Formular für eine Bescheinigung über eine öffentliche Urkunde/einen gerichtlichen Vergleich.

Die Verordnung (EG) Nr. 44/2001 enthält ebenfalls zwei Formulare.

Weitere Informationen: Verordnung Brüssel I (Neufassung) und Vollstreckung von Gerichtsentscheidungen

Übermittlung von Formularen an die zuständige Behörde

Die ausgefüllten Formulare sollten der zuständigen Behörde in der von der Behörde vorgegebenen Weise übermittelt werden. Weitere Informationen zu den Kontaktdaten der zuständigen Behörden, des nationalen Gesetzgebers usw. finden Sie im Abschnitt Europäischer Gerichtsatlas. Diese Seite enthält eine Suchfunktion, mit der die zuständigen Behörden aufgerufen werden können, an die die ausgefüllten Formulare zu senden sind.

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As of 1 January 2021, the United Kingdom is no longer an EU Member State. However, in the field of civil justice, pending procedures and proceedings initiated before the end of the transition period will continue under EU law. Until the end of 2024, the United Kingdom can continue to be selected in online (dynamic) forms for the purpose of these proceedings and procedures. An exception to this rule are the Public documents forms, in which the UK should not be selected.

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  • Regulation (EU) No 1215/2012 - Certificate concerning a judgment in civil and commercial matters
    • in English
  • Regulation (EU) No 1215/2012 - Certificate concerning an authentic instrument/court settlement in civil and commercial matters
    • in English
  • Regulation (EC) No 44/2001 - Certificate referred to in Articles 54 and 58 of the Regulation on judgments and court settlements
    • in English
  • Regulation (EC) No 44/2001 - Certificate referred to in Article 57(4) of the Regulation on authentic instruments
    • in English

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Letzte Aktualisierung : 22/04/2022