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Für die Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche sehen alle modernen Rechtssysteme, wie die der 27 Mitgliedstaaten, eine zeitliche Begrenzung vor. Die diesbezüglichen Ausschluss- oder Verjährungsvorschriften sind sehr unterschiedlich in Bezug auf Länge und Beginn der Frist und richten sich danach, welche Handlung oder welches Ereignis zur Aussetzung oder Unterbrechung der Frist führen kann. Die für die Ansprüche geltenden Vorschriften regeln auch die entsprechenden Fristen.
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