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Elektronischer Rechtsverkehr und elektronische Kommunikation mit Gerichten

Kroatien
Inhalt bereitgestellt von
European Judicial Network
Europäisches Justizielles Netz (für Zivil- und Handelssachen)

1 Ist es möglich, über das Internet ein Gerichtsverfahren anzustrengen?

Dies ist nicht möglich.

Anträge, Klagebeantwortungen, Rechtsmittel und andere Erklärungen, Vorschläge sowie Bekanntmachungen außerhalb der Anhörung sind in Papierform zu übermitteln (Einreichungen). Die Partei, d. h. ihr gesetzlicher Vertreter, unterzeichnet die eingereichten Dokumente am Ende.

2 Wenn ja, für welche Arten von Rechtssachen steht der Online-Dienst zur Verfügung? Gibt es Verfahren, die ausschließlich über das Internet eingeleitet werden?

Nicht zutreffend.

3 Ist der Online-Dienst rund um die Uhr oder nur zu bestimmten Zeiten verfügbar? Falls Letzteres zutrifft, zu welchen Zeiten ist der Dienst verfügbar?

Nicht zutreffend.

4 Müssen die Klagegründe in einem bestimmten Format übermittelt werden?

Nicht zutreffend.

5 Wie wird die Sicherheit der Datenübermittlung und Datenspeicherung gewährleistet?

Nicht zutreffend.

6 Bedarf es einer Art von elektronischer Signatur und/oder eines Zeitstempels?

Nicht zutreffend.

7 Fallen Gerichtsgebühren an? Wenn ja, wie sehen die Zahlungsmodalitäten aus und unterscheiden sie sich in ihrer Höhe von den Gebühren für nicht elektronische Verfahren?

Nicht zutreffend.

8 Ist es möglich, eine Klage, die über das Internet erhoben wurde, zurückzuziehen?

Nicht zutreffend.

9 Wenn über das Internet Klage erhoben wurde, kann bzw. muss der Beklagte auf demselben Weg antworten?

Nicht zutreffend.

10 Wie verläuft das elektronische Verfahren, wenn der Beklagte auf die Klage antwortet?

Nicht zutreffend.

11 Wie verläuft das elektronische Verfahren, wenn der Beklagte nicht auf die Klage antwortet?

Nicht zutreffend.

12 Können einem Gericht Unterlagen in elektronischer Form zugeleitet werden? Wenn ja, in welcher Art von Verfahren und unter welchen Voraussetzungen ist dies möglich?

Die Zivilprozessordnung (Zakon o parničnom postupku) (Narodne Novine (Amtsblatt der Republik Kroatien) Nr. 53/91, 91/92, 112/99, 129/00, 88/01, 117/03, 88/05, 2/07, 84/08, 96/08, 123/08, 57/11, 25/13, 89/14 und 70/19) sieht vor, dass Dokumente über ein IT-System elektronisch übermittelt werden können. Im Einklang mit besonderen Rechtsvorschriften sind elektronisch eingereichte Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Regierungsstellen, die Staatsanwaltschaft, Notariate, Gerichtssachverständige, Gerichtsbeisitzer, Gerichtsdolmetscher, Insolvenzverwalter, vom Gericht bestellte Notare und juristische Personen sind jedoch dazu verpflichtet, Dokumente elektronisch zu übermitteln.

13 Können gerichtliche Schriftstücke sowie insbesondere gerichtliche Entscheidungen über das Internet zugestellt werden?

Es wurde ein Online-Portal (e-Oglasna ploča) entwickelt und eingerichtet, über die den Teilnehmern von Gerichtsverfahren gerichtliche Schriftstücke mittels IT-Lösungen zugeleitet werden können.

Auf dem Online-Portal werden im Einklang mit den Bestimmungen nach Artikel 335 der Zivilprozessordnung (Zakon o parničnom postupk) (Narodne Novine (NN; Amtsblatt der Republik Kroatien,) Nr. 53/91, 91/92, 112/99, 129/00, 88/01, 117/03, 88/05, 2/07, 96/08, 84/08, 96/08, 123/08, 57/11, 25/13, 89/14 und 70/19) Urteile sowie alle Schriftstücke, die unter Artikel 8 des Zwangsvollstreckungsgesetzes (Ovršni zakon) fallen (Narodne Novine (NN; Amtsblatt der Republik Kroatien,) Nr. 112/12, 25/13, 93/14, 55/16 und 73/17), veröffentlicht.

Zudem werden auf dem Online-Portal alle Schriftstücke veröffentlicht, die gemäß den Verfahrensregeln durch Aushang im Gericht veröffentlicht wurden.

14 Können gerichtliche Entscheidungen in elektronischer Form ergehen?

Dies ist nicht möglich.

15 Ist es möglich, über das Internet Rechtsmittel einzulegen, und kann die diesbezügliche Entscheidung über das Internet zugestellt werden?

Es ist nicht möglich, über das Internet Rechtsmittel einzulegen. Eine Partei kann über das Online-Portal über sie betreffende Entscheidung informiert werden, sofern die gesetzlich erforderlichen Bedingungen erfüllt werden.

16 Ist es möglich, Vollstreckungsverfahren über das Internet einzuleiten?

Dies ist nicht möglich.

17 Können sich die Parteien oder ihre Rechtsvertreter online über eine Rechtssache informieren? Wenn ja, wie?

Nicht zutreffend.

Letzte Aktualisierung: 21/12/2021

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