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Dies ist nicht möglich.
Anträge, Klagebeantwortungen, Rechtsmittel und andere Erklärungen, Vorschläge sowie Bekanntmachungen außerhalb der Anhörung sind in Papierform zu übermitteln (Einreichungen). Die Partei, d. h. ihr gesetzlicher Vertreter, unterzeichnet die eingereichten Dokumente am Ende.
Nicht zutreffend.
Nicht zutreffend.
Nicht zutreffend.
Nicht zutreffend.
Nicht zutreffend.
Nicht zutreffend.
Nicht zutreffend.
Nicht zutreffend.
Nicht zutreffend.
Nicht zutreffend.
Die Zivilprozessordnung (Zakon o parničnom postupku) (Narodne Novine (Amtsblatt der Republik Kroatien) Nr. 53/91, 91/92, 112/99, 129/00, 88/01, 117/03, 88/05, 2/07, 84/08, 96/08, 123/08, 57/11, 25/13, 89/14 und 70/19) sieht vor, dass Dokumente über ein IT-System elektronisch übermittelt werden können. Im Einklang mit besonderen Rechtsvorschriften sind elektronisch eingereichte Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Regierungsstellen, die Staatsanwaltschaft, Notariate, Gerichtssachverständige, Gerichtsbeisitzer, Gerichtsdolmetscher, Insolvenzverwalter, vom Gericht bestellte Notare und juristische Personen sind jedoch dazu verpflichtet, Dokumente elektronisch zu übermitteln.
Es wurde ein Online-Portal (e-Oglasna ploča) entwickelt und eingerichtet, über die den Teilnehmern von Gerichtsverfahren gerichtliche Schriftstücke mittels IT-Lösungen zugeleitet werden können.
Auf dem Online-Portal werden im Einklang mit den Bestimmungen nach Artikel 335 der Zivilprozessordnung (Zakon o parničnom postupk) (Narodne Novine (NN; Amtsblatt der Republik Kroatien,) Nr. 53/91, 91/92, 112/99, 129/00, 88/01, 117/03, 88/05, 2/07, 96/08, 84/08, 96/08, 123/08, 57/11, 25/13, 89/14 und 70/19) Urteile sowie alle Schriftstücke, die unter Artikel 8 des Zwangsvollstreckungsgesetzes (Ovršni zakon) fallen (Narodne Novine (NN; Amtsblatt der Republik Kroatien,) Nr. 112/12, 25/13, 93/14, 55/16 und 73/17), veröffentlicht.
Zudem werden auf dem Online-Portal alle Schriftstücke veröffentlicht, die gemäß den Verfahrensregeln durch Aushang im Gericht veröffentlicht wurden.
Dies ist nicht möglich.
Es ist nicht möglich, über das Internet Rechtsmittel einzulegen. Eine Partei kann über das Online-Portal über sie betreffende Entscheidung informiert werden, sofern die gesetzlich erforderlichen Bedingungen erfüllt werden.
Dies ist nicht möglich.
Nicht zutreffend.
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