Elektronischer Rechtsverkehr und elektronische Kommunikation mit Gerichten

Informationen über die derzeitigen Möglichkeiten für die elektronische Kommunikation mit nationalen Gerichten

In den letzten Jahren haben mehr und mehr Mitgliedstaaten rechtliche Änderungen vorgenommen, die die Nutzung moderner Kommunikations- und Informationstechnologien in zivilrechtlichen Verfahren ermöglichen und für die Kommunikation zwischen den Justizbehörden und den am Verfahren beteiligten Parteien neue Kanäle wie das Internet erschließen.

In einigen Fällen kann das Verfahren mit einer elektronischen Anwendung eingeleitet werden, mit der der Kläger Dokumente über das Internet beim Gericht einreicht; in anderen Fällen sind die Gerichte befugt, den Parteien gerichtliche Schriftstücke auf elektronischem Weg zuzustellen, und in wieder anderen Fällen erfolgt sämtliche Kommunikation nur noch elektronisch. In einigen Mitgliedstaaten wird die Nutzung des Internets zu Kommunikationszwecken für fast alle Arten von Zivilverfahren akzeptiert, wohingegen sie in anderen Mitgliedstaaten auf besondere Verfahrensarten beschränkt ist.

Die Nutzung moderner Kommunikationstechnologien im Zivilverfahren darf aber nicht die Grundrechte der betroffenen Parteien gefährden. Der Zugang zur Justiz darf nicht dadurch behindert werden, dass einer Partei ein bestimmtes Mittel der Kommunikationstechnologie nicht zur Verfügung steht. Ferner sollte durch innerstaatliche Gesetzgebung sichergestellt werden, dass die Kommunikation über das Internet nicht den angemessenen Schutz der im Laufe eines Verfahrens verwendeten sensiblen Daten beeinträchtigt.

Für genauere Informationen zu dem gewünschten Land klicken Sie bitte auf dessen Flagge.

Letzte Aktualisierung: 30/05/2023

Diese Seite wird von der Europäischen Kommission verwaltet. Die Informationen auf dieser Seite geben nicht unbedingt den offiziellen Standpunkt der Europäischen Kommission wieder. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.