Elektronischer Rechtsverkehr und elektronische Kommunikation mit Gerichten

Estland
Inhalt bereitgestellt von
European Judicial Network
Europäisches Justizielles Netz (für Zivil- und Handelssachen)

1 Ist es möglich, über das Internet ein Gerichtsverfahren anzustrengen?

Ja, ein Gerichtsverfahren kann unter Verwendung des elektronischen Fallbearbeitungssystems (e-File-System) angestrengt werden.

Das System ist über folgende URL zugänglich: https://etoimik.rik.ee/.

Ein Video, in dem erklärt wird, wie das elektronische Fallbearbeitungssystem zu verwenden ist, ist online abrufbar: https://www.youtube.com/watch?v=Qu9azQs_Ctc&t=3s

2 Wenn ja, für welche Arten von Rechtssachen steht der Online-Dienst zur Verfügung? Gibt es Verfahren, die ausschließlich über das Internet eingeleitet werden?

Das System kann in Zivil-, Verwaltungs- und Strafverfahren sowie bei Ordnungswidrigkeiten verwendet werden. Im Fall eines zivil- oder verwaltungsrechtlichen Gerichtsverfahrens kann das Verfahren über das System eingeleitet werden. Ferner können Dokumente eingereicht und Rechtsmittel eingelegt werden. Bei Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren kann eine begrenzte Zahl an Dokumenten zu laufenden Gerichtsverfahren eingereicht werden.

Ein Antrag auf Einleitung des beschleunigten Verfahrens für Zahlungsanordnungen in Bezug auf eine Forderung oder einen Unterhaltsanspruch kann nur über das Internet gestellt werden.

3 Ist der Online-Dienst rund um die Uhr oder nur zu bestimmten Zeiten verfügbar? Falls Letzteres zutrifft, zu welchen Zeiten ist der Dienst verfügbar?

Dieser Dienst ist rund um die Uhr verfügbar.

4 Müssen die Klagegründe in einem bestimmten Format übermittelt werden?

Um ein Gerichtsverfahren anzustrengen, müssen Sie die dafür vorgesehenen Formulare ausfüllen. Diese unterscheiden sich je nach Art des Verfahrens oder Antrags, sind aber alle ähnlich aufgebaut. Von Ihnen werden folgende Angaben erwartet: allgemeine Informationen zur Sache, Angaben zu den Parteien, Dokumente, die dem Antrag angehängt sind, und Angaben zur Begleichung der staatlichen Gebühr.

Das Formular für das beschleunigte Verfahren für Zahlungsanordnungen ist detaillierter. Der gesamte Antrag ist in Form von Metadaten einzugeben.

5 Wie wird die Sicherheit der Datenübermittlung und Datenspeicherung gewährleistet?

Damit das System eine Person erkennt, die sich einloggt, muss sich diese unter Verwendung ihres Personalausweises oder einer Authentisierungsanwendung ihres Mobiltelefons (Mobile ID) einloggen. Das Portal ist sicher. Wenn sich Nutzer in das Portal einloggen (mit einem Personalausweis oder einer Mobile ID), erhalten sie nur Zugang zu Verfahren und Daten, die einen Bezug zu ihnen aufweisen. Personen, die nicht am Verfahren beteiligt sind, haben keinen Zugriff auf Gerichtsverfahren anderer Personen. Zur Übermittlung von Daten wird X-Road verwendet, die elektronische Informationsaustauschebene des staatlichen Informationssystems. Das ist eine technische und organisatorische Umgebung, die einen sicheren internetbasierten Datenaustausch unter den staatlichen Informationssystemen ermöglicht.

6 Bedarf es einer Art von elektronischer Signatur und/oder eines Zeitstempels?

Ist die Unterzeichnung bestimmter Schriftstücke gesetzlich vorgeschrieben, geschieht dies elektronisch mithilfe des Personalausweises. Verfahrensunterlagen können über das elektronische Fallbearbeitungssystem unter Verwendung einer elektronischen Signatur eingereicht werden. Wird die Sache an das Gericht verwiesen, speichert das elektronische Fallbearbeitungssystem automatisch das Datum, an dem das Verfahren eingeleitet wurde. Eine Person, die ein verfahrenseinleitendes Schriftstück oder andere Verfahrensunterlagen über das elektronische Fallbearbeitungssystem bei Gericht einreicht, erhält per E-Mail eine automatische Bestätigung des Eingangs, in der das Datum und die Uhrzeit des Eingangs bei Gericht angegeben sind.

7 Fallen Gerichtsgebühren an? Wenn ja, wie sehen die Zahlungsmodalitäten aus und unterscheiden sie sich in ihrer Höhe von den Gebühren für nicht elektronische Verfahren?

Für Handlungen, die einer gesetzlich festgelegten staatlichen Gebühr unterliegen, ist eine staatliche Gebühr zu bezahlen. In der Regel ist diese Gebühr zu entrichten, bevor der Antrag auf Vornahme der betreffenden Handlung gestellt wird. Staatliche Gebühren können über einen Bank-Link im elektronischen Fallbearbeitungssystem und außerhalb des Systems über Online-Banking oder in einer Bankfiliale bezahlt werden.

8 Ist es möglich, eine Klage, die über das Internet erhoben wurde, zurückzuziehen?

Eine Klage kann vom Kläger bis zum Abschluss des Vorverfahrens mit einem Antrag auf Klagerücknahme zurückgezogen werden. Mit Einwilligung des Beklagten kann die Klage bis zu dem Zeitpunkt zurückgezogen werden, zu dem die Gerichtsentscheidung rechtskräftig wird. Die Klagerücknahme ist dem Gericht schriftlich mitzuteilen oder im Protokoll zu vermerken. Ein Antrag kann auch über das elektronische Fallbearbeitungssystem eingereicht werden.

9 Wenn über das Internet Klage erhoben wurde, kann bzw. muss der Beklagte auf demselben Weg antworten?

Der Beklagte ist nicht verpflichtet, das Internet zu nutzen. Er kann über das Internet, elektronisch oder per Post antworten.

10 Wie verläuft das elektronische Verfahren, wenn der Beklagte auf die Klage antwortet?

Es besteht kein Unterschied zwischen Verfahren, die über das Internet angestrengt wurden, und solchen, die auf anderem Wege eingeleitet wurden. Die Art des weiteren Verfahrensablaufs hängt von den nachfolgenden Maßnahmen ab, die der vorsitzende Richter ergreift, und kann sich je nach Art des Verfahrens und der Art der Klage unterscheiden.

Wenn ein Schuldner in einem beschleunigten Verfahren für Zahlungsanordnungen Einspruch einlegt, leitet das Gericht die Sache in das ordentliche Verfahren über oder beendet das Verfahren. Ausschlaggebend ist, was der Antragsteller im Antrag angegeben hat.

Zivilsachen können im schriftlichen Verfahren entschieden werden, wenn die Parteien einen entsprechenden Antrag stellen. Das Gericht kann auch entscheiden, dass die Sache in einer Gerichtsverhandlung entschieden wird. Die Art des Vorgehens des Gerichts hängt von der Art der Angelegenheit und der Art der Einwände ab, die der Beklagte geltend macht.

11 Wie verläuft das elektronische Verfahren, wenn der Beklagte nicht auf die Klage antwortet?

Wenn der Schuldner in einem beschleunigten Verfahren für Zahlungsanordnungen nicht auf einen Zahlungsvorschlag reagiert, d. h. keinen Widerspruch einlegt, erlässt das Gericht eine Zahlungsanordnung über den entsprechenden Betrag. Deshalb muss das Gericht sicher sein, dass der Beklagte den Zahlungsvorschlag erhalten hat.

Wenn das Gericht dem Beklagten in anderen zivilrechtlichen Angelegenheiten eine Frist für die Erwiderung gesetzt hat, dieser die Erwiderung jedoch versäumt hat, kann das Gericht auf Antrag des Klägers in bestimmten Fällen ein Versäumnisurteil erlassen. Wenn das Gericht dies nicht für möglich hält, kann es dem Beklagten eine neue Frist für die Erwiderung setzen oder einen Termin für eine Gerichtsverhandlung anberaumen. Mit der Klageschrift kann ein Antrag auf Versäumnisurteil eingereicht werden. In den gesetzlich festgelegten Fällen erlässt das Gericht kein Versäumnisurteil.

12 Können einem Gericht Unterlagen in elektronischer Form zugeleitet werden? Wenn ja, in welcher Art von Verfahren und unter welchen Voraussetzungen ist dies möglich?

Es ist möglich, dem Gericht Anträge und Dokumente in elektronischer Form über E-Mail oder über das eigens geschaffene elektronische Fallbearbeitungssystem zuzuleiten.

In zivil- und verwaltungsrechtlichen Gerichtsverfahren ist es möglich, alle Dokumente über das elektronische Fallbearbeitungssystem einzureichen. Im Strafverfahren und bei Ordnungswidrigkeitenverfahren ist dies nur begrenzt möglich. Verfahrensunterlagen können über das elektronische Fallbearbeitungssystem unter Verwendung einer elektronischen Signatur eingereicht werden.

13 Können gerichtliche Schriftstücke sowie insbesondere gerichtliche Entscheidungen über das Internet zugestellt werden?

Gerichtsurteile, Beschlüsse und Ladungen können den Verfahrensbeteiligten auf elektronischem Wege entweder über das elektronische Fallbearbeitungssystem oder über die Haupt-E-Mail-Adresse der Beteiligten oder über eine andere E-Mail-Adresse zugestellt werden, die dem Gericht mitgeteilt wurde. Der Empfänger eines Dokuments muss das Gericht über den Eingang informieren, wenn es per E-Mail versandt wurde. Wurde es dagegen über das elektronische Fallbearbeitungssystem zugestellt, wird das Datum, an dem der Empfänger das Dokument erhält und öffnet, automatisch registriert.

14 Können gerichtliche Entscheidungen in elektronischer Form ergehen?

In zivil- und verwaltungsrechtlichen Gerichtsverfahren kann das Gericht das Urteil elektronisch erstellen und es mit der elektronischen Signatur des Richters versehen oder es auf eine andere technisch sichere Weise ausarbeiten.

Im beschleunigten Verfahren für Zahlungsanordnungen werden alle gerichtlichen Schriftstücke, einschließlich der Entscheidungen, automatisch im Informationssystem erstellt.

15 Ist es möglich, über das Internet Rechtsmittel einzulegen, und kann die diesbezügliche Entscheidung über das Internet zugestellt werden?

In zivil- und verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten können Rechtsmittel und über das elektronische Fallbearbeitungssystem eingelegt werden; die diesbezüglichen Entscheidungen werden dann auf gleichem Wege zugestellt.

16 Ist es möglich, Vollstreckungsverfahren über das Internet einzuleiten?

Gerichtsverfahren können über das elektronische Fallbearbeitungssystem eingeleitet werden. Es ist möglich, weitere der in Artikel 2 Absatz 1 Ziffern 1-4 des Vollstreckungsgesetzes genannten Dokumente im elektronischen Fallbearbeitungssystem zu suchen, den Antrag auf Vollstreckung auszufüllen und gegebenenfalls mit weiteren Dateien zu ergänzen. Ein vollständiger Antrag auf Vollstreckung ist vom Kläger digital zu unterzeichnen. Der Antrag wird dem Gerichtsvollzieher dann mit den weiteren ausgewählten Unterlagen und zusätzlichen Dateien an seine E-Mail-Adresse zugestellt.

17 Können sich die Parteien oder ihre Rechtsvertreter online über eine Rechtssache informieren? Wenn ja, wie?

Elektronische Verfahren können über das elektronische Fallbearbeitungssystem verfolgt werden. Zu diesem Zweck muss sich der Nutzer zur Überprüfung seiner Identität mit seinem Personalausweis oder der Mobile ID einloggen. In zivil- und verwaltungsrechtlichen Gerichtsverfahren können alle Verfahrensunterlagen eingesehen werden, für die keine persönlichen Zugangsbeschränkungen bestehen und die im System für die Verfahrensbeteiligten bereitgestellt wurden.

Das beschleunigte Verfahren für Zahlungsanordnungen kann vollständig über das elektronische Fallbearbeitungssystem verfolgt werden.

In Strafverfahren und Ordnungswidrigkeitenverfahren können Informationen nur eingeschränkt im elektronische Fallbearbeitungssystem eingesehen werden.

Links zum Thema

Das elektronische Fallbearbeitungssystem (e-File-System)

https://www.e-toimik.ee/

Jurist Aitab – Hilfeportal für Menschen, die das Gericht anrufen

https://v1.juristaitab.ee/et/oigusnoustamine

Estnisches Gerichtssystem

https://www.kohus.ee/en/estonian-courts/estonian-court-system

Riigi Teataja [Amtsblatt]

https://www.riigiteataja.ee

Letzte Aktualisierung: 31/01/2023

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