Elektronischer Rechtsverkehr und elektronische Kommunikation mit Gerichten

Irland
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European Judicial Network
Europäisches Justizielles Netz (für Zivil- und Handelssachen)

1 Ist es möglich, über das Internet ein Gerichtsverfahren anzustrengen?

Ja, es ist möglich bestimmte Verfahren über das Internet in die Wege zu leiten, insbesondere Verfahren über geringfügige Forderungen.

2 Wenn ja, für welche Arten von Rechtssachen steht der Online-Dienst zur Verfügung? Gibt es Verfahren, die ausschließlich über das Internet eingeleitet werden?

Bei Bagatellforderungen (d. h. bei bestimmten Forderungen bis zu einem Streitwert von höchstens 2000 EUR) hat der Kläger die Möglichkeit, das Verfahren auf elektronischem Weg zu betreiben. Das Verfahren für geringfügige Forderungen ist eine alternative Methode der Einleitung und Durchführung eines Zivilverfahrens bei Rechtsstreitigkeiten mit geringem Streitwert. Diese Dienstleistung wird von den Geschäftsstellen des District Court erbracht und dient dazu, Verbraucherforderungen kostengünstig ohne die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts zu bearbeiten.

3 Ist der Online-Dienst rund um die Uhr oder nur zu bestimmten Zeiten verfügbar? Falls Letzteres zutrifft, zu welchen Zeiten ist der Dienst verfügbar?

Der Online-Dienst ist an allen Tagen der Woche rund um die Uhr verfügbar.

4 Müssen die Klagegründe in einem bestimmten Format übermittelt werden?

Nein, es gibt lediglich eine Vorschrift, die besagt, dass die Klageschrift 1500 Wörter nicht überschreiten sollte.

5 Wie wird die Sicherheit der Datenübermittlung und Datenspeicherung gewährleistet?

Die Daten werden beispielsweise durch Firewalls, SSL-Verschlüsselung der Datenübertragungen (Secure-Socket-Layer-Protokoll), ein Einbruchmeldesystem des Zentralcomputers und Maßnahmen zur Absicherung des Nutzerkontos geschützt.

6 Bedarf es einer Art von elektronischer Signatur und/oder eines Zeitstempels?

Nein.

7 Fallen Gerichtsgebühren an? Wenn ja, wie sehen die Zahlungsmodalitäten aus und unterscheiden sie sich in ihrer Höhe von den Gebühren für nicht elektronische Verfahren?

Bei geringfügigen Forderungen werden die Gerichtsgebühren mittels Kredit- oder Debetkarte bezahlt. Die Gebühr (25 EUR im Jahr 2012) ist für elektronische und für nicht-elektronische Verfahren die gleiche.

8 Ist es möglich, eine Klage, die über das Internet erhoben wurde, zurückzuziehen?

Ja, wenn die Klage noch nicht in die Prozessliste eingetragen wurde, kann sie durch eine entsprechende E-Mail an den Small Claims Registrar (Rechtspfleger für Rechtsstreitigkeiten mit geringem Streitwert) zurückgezogen werden.

9 Wenn über das Internet Klage erhoben wurde, kann bzw. muss der Beklagte auf demselben Weg antworten?

Ja, der Beklagte hat die Möglichkeit, über das Internet auf die Klage zu antworten.

10 Wie verläuft das elektronische Verfahren, wenn der Beklagte auf die Klage antwortet?

Der Small Claims Registrar muss sich nach besten Kräften darum bemühen, die Angelegenheit zu regeln, bevor sie auf die Liste der Rechtsstreitigkeiten gesetzt wird, die durch einen Richter zu entscheiden sind.

11 Wie verläuft das elektronische Verfahren, wenn der Beklagte nicht auf die Klage antwortet?

Die Forderung wird als unbestritten angesehen und der Kläger kann beantragen, dass der Richter ein Versäumnisurteil wegen nichterfolgter Einlassung des Beklagten erlässt.

12 Können einem Gericht Unterlagen in elektronischer Form zugeleitet werden? Wenn ja, in welcher Art von Verfahren und unter welchen Voraussetzungen ist dies möglich?

Nein, es ist nicht möglich, einem Gericht Unterlagen in elektronischer Form zuzuleiten.

13 Können gerichtliche Schriftstücke sowie insbesondere gerichtliche Entscheidungen über das Internet zugestellt werden?

Nein.

14 Können gerichtliche Entscheidungen in elektronischer Form ergehen?

Nein.

15 Ist es möglich, über das Internet Rechtsmittel einzulegen, und kann die diesbezügliche Entscheidung über das Internet zugestellt werden?

Nein.

16 Ist es möglich, Vollstreckungsverfahren über das Internet einzuleiten?

Nein.

17 Können sich die Parteien oder ihre Rechtsvertreter online über eine Rechtssache informieren? Wenn ja, wie?

Die Prozessparteien können den Status ihres Verfahrens online verfolgen.

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Letzte Aktualisierung: 29/07/2024

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