- 1 Ist es möglich, über das Internet ein Gerichtsverfahren anzustrengen?
- 2 Wenn ja, für welche Arten von Rechtssachen steht der Online-Dienst zur Verfügung? Gibt es Verfahren, die ausschließlich über das Internet eingeleitet werden?
- 3 Ist der Online-Dienst rund um die Uhr oder nur zu bestimmten Zeiten verfügbar? Falls Letzteres zutrifft, zu welchen Zeiten ist der Dienst verfügbar?
- 4 Müssen die Klagegründe in einem bestimmten Format übermittelt werden?
- 5 Wie wird die Sicherheit der Datenübermittlung und Datenspeicherung gewährleistet?
- 6 Bedarf es einer Art von elektronischer Signatur und/oder eines Zeitstempels?
- 7 Fallen Gerichtsgebühren an? Wenn ja, wie sehen die Zahlungsmodalitäten aus und unterscheiden sie sich in ihrer Höhe von den Gebühren für nicht elektronische Verfahren?
- 8 Ist es möglich, eine Klage, die über das Internet erhoben wurde, zurückzuziehen?
- 9 Wenn über das Internet Klage erhoben wurde, kann bzw. muss der Beklagte auf demselben Weg antworten?
- 10 Wie verläuft das elektronische Verfahren, wenn der Beklagte auf die Klage antwortet?
- 11 Wie verläuft das elektronische Verfahren, wenn der Beklagte nicht auf die Klage antwortet?
- 12 Können einem Gericht Unterlagen in elektronischer Form zugeleitet werden? Wenn ja, in welcher Art von Verfahren und unter welchen Voraussetzungen ist dies möglich?
- 13 Können gerichtliche Schriftstücke sowie insbesondere gerichtliche Entscheidungen über das Internet zugestellt werden?
- 14 Können gerichtliche Entscheidungen in elektronischer Form ergehen?
- 15 Ist es möglich, über das Internet Rechtsmittel einzulegen, und kann die diesbezügliche Entscheidung über das Internet zugestellt werden?
- 16 Ist es möglich, Vollstreckungsverfahren über das Internet einzuleiten?
- 17 Können sich die Parteien oder ihre Rechtsvertreter online über eine Rechtssache informieren? Wenn ja, wie?
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1 Ist es möglich, über das Internet ein Gerichtsverfahren anzustrengen?
Ja, in Zivilverfahren vor den Gerichten und Berufungsgerichten ist das möglich. Leistungsbefehle müssen, egal vor welchem Gericht, elektronisch erlassen werden.
2 Wenn ja, für welche Arten von Rechtssachen steht der Online-Dienst zur Verfügung? Gibt es Verfahren, die ausschließlich über das Internet eingeleitet werden?
In Streitverfahren, Zivilverfahren, Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit und Vollstreckungsverfahren vor den Gerichten und Berufungsgerichten können Verfahrensschriftstücke und Schriftsätze nur elektronisch durch die Vertreter der benannten Parteien eingereicht werden. Dasselbe gilt für die Einreichung von Schriftstücken und Unterlagen durch Personen, die von den Justizbehörden bestellt oder beauftragt wurden. Alle anderen Schriftstücke können stets elektronisch eingereicht werden.
Leistungsbefehle werden ausschließlich elektronisch erlassen.
3 Ist der Online-Dienst rund um die Uhr oder nur zu bestimmten Zeiten verfügbar? Falls Letzteres zutrifft, zu welchen Zeiten ist der Dienst verfügbar?
Der Dienst für die elektronische Übermittlung von Schriftstücken steht rund um die Uhr zur Verfügung.
4 Müssen die Klagegründe in einem bestimmten Format übermittelt werden?
Ja, die technischen Spezifikationen sind in einer Maßnahme vom 16. April 2014 aufgeführt und können unter folgendem Link heruntergeladen werden:
http://pst.giustizia.it/PST/resources/cms/documents/SpecificheTecnicheTestoCoordinatoArticolato.pdf
5 Wie wird die Sicherheit der Datenübermittlung und Datenspeicherung gewährleistet?
Der „elektronische Briefumschlag“ (busta telematica) mit dem Rechtsdokument und eventuellen Anhängen ist verschlüsselt. So ist gewährleistet, dass der Inhalt nur dem Gericht zugänglich ist, das als Empfänger vorgesehen ist.
6 Bedarf es einer Art von elektronischer Signatur und/oder eines Zeitstempels?
Eine elektronische Signatur ist erforderlich, ein Zeitstempel nicht.
7 Fallen Gerichtsgebühren an? Wenn ja, wie sehen die Zahlungsmodalitäten aus und unterscheiden sie sich in ihrer Höhe von den Gebühren für nicht elektronische Verfahren?
Die gesetzlich vorgeschriebene Einheitsgebühr (contributo unificato) kann in einem speziellen elektronischen Verfahren online überwiesen werden, in dem man sich mit einer italienischen Smartcard ausweisen muss. Es wird die gleiche Gebühr wie bei nicht elektronischen Verfahren erhoben.
8 Ist es möglich, eine Klage, die über das Internet erhoben wurde, zurückzuziehen?
Ja, mit einem elektronischen Dokument, das der Papierversion entspricht.
9 Wenn über das Internet Klage erhoben wurde, kann bzw. muss der Beklagte auf demselben Weg antworten?
Was seine Erwiderung anbelangt, so bleibt es dem Beklagten überlassen, wie er diese einreicht. Im Rahmen eines Verfahrens vor Gericht und vor Berufungsgerichten müssen Schriftstücke jedoch elektronisch eingereicht werden.
10 Wie verläuft das elektronische Verfahren, wenn der Beklagte auf die Klage antwortet?
Es gelten die gleichen Regeln wie für das nicht elektronische Verfahren. Der Beklagte kann die Klage nur dann elektronisch beantworten, wenn das Gericht befugt ist, Unterlagen für derartige Verfahren und derartige Schriftstücke online entgegenzunehmen.
11 Wie verläuft das elektronische Verfahren, wenn der Beklagte nicht auf die Klage antwortet?
Es gelten die gleichen Regeln wie für das nicht elektronische Verfahren.
12 Können einem Gericht Unterlagen in elektronischer Form zugeleitet werden? Wenn ja, in welcher Art von Verfahren und unter welchen Voraussetzungen ist dies möglich?
Siehe Antworten auf die Fragen 1 und 2.
13 Können gerichtliche Schriftstücke sowie insbesondere gerichtliche Entscheidungen über das Internet zugestellt werden?
Mitteilungen an die Rechtsanwälte der Parteien werden ausschließlich online übermittelt (mit zertifizierter elektronischer Post (PEC) nach italienischem Recht).
14 Können gerichtliche Entscheidungen in elektronischer Form ergehen?
Ja. Leistungsbefehle werden seit 30. Juni 2014 ausschließlich elektronisch erlassen.
Die Zivilgerichte erlassen jeden Monat etwa 300 000 elektronische Entscheidungen.
15 Ist es möglich, über das Internet Rechtsmittel einzulegen, und kann die diesbezügliche Entscheidung über das Internet zugestellt werden?
Rechtsmittel können über das Internet eingelegt werden. Die Rechtsmittelentscheidung wird ausschließlich auf elektronischem Wege mitgeteilt (mit zertifizierter elektronischer Post (PEC) nach italienischem Recht).
16 Ist es möglich, Vollstreckungsverfahren über das Internet einzuleiten?
Ja.
17 Können sich die Parteien oder ihre Rechtsvertreter online über eine Rechtssache informieren? Wenn ja, wie?
Ja, indem Sie sich an einer autorisierten Zugangsstelle oder im Onlinedienstportal des Justizministeriums authentifizieren (mit einer italienischen Smartcard).
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