Elektronischer Rechtsverkehr und elektronische Kommunikation mit Gerichten

Luxemburg
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European Judicial Network
Europäisches Justizielles Netz (für Zivil- und Handelssachen)

1 Ist es möglich, über das Internet ein Gerichtsverfahren anzustrengen?

Nein, in Luxemburg müssen die verfahrenseinleitenden Schriftstücke schriftlich auf Papier vorgelegt werden.

2 Wenn ja, für welche Arten von Rechtssachen steht der Online-Dienst zur Verfügung? Gibt es Verfahren, die ausschließlich über das Internet eingeleitet werden?

Nicht zutreffend.

3 Ist der Online-Dienst rund um die Uhr oder nur zu bestimmten Zeiten verfügbar? Falls Letzteres zutrifft, zu welchen Zeiten ist der Dienst verfügbar?

Nicht zutreffend.

4 Müssen die Klagegründe in einem bestimmten Format übermittelt werden?

Nicht zutreffend.

5 Wie wird die Sicherheit der Datenübermittlung und Datenspeicherung gewährleistet?

Nicht zutreffend.

6 Bedarf es einer Art von elektronischer Signatur und/oder eines Zeitstempels?

Nicht zutreffend.

7 Fallen Gerichtsgebühren an? Wenn ja, wie sehen die Zahlungsmodalitäten aus und unterscheiden sie sich in ihrer Höhe von den Gebühren für nicht elektronische Verfahren?

Nicht zutreffend.

8 Ist es möglich, eine Klage, die über das Internet erhoben wurde, zurückzuziehen?

Nicht zutreffend.

9 Wenn über das Internet Klage erhoben wurde, kann bzw. muss der Beklagte auf demselben Weg antworten?

Nicht zutreffend.

10 Wie verläuft das elektronische Verfahren, wenn der Beklagte auf die Klage antwortet?

Nicht zutreffend.

11 Wie verläuft das elektronische Verfahren, wenn der Beklagte nicht auf die Klage antwortet?

Nicht zutreffend.

12 Können einem Gericht Unterlagen in elektronischer Form zugeleitet werden? Wenn ja, in welcher Art von Verfahren und unter welchen Voraussetzungen ist dies möglich?

Nein.

13 Können gerichtliche Schriftstücke sowie insbesondere gerichtliche Entscheidungen über das Internet zugestellt werden?

Nein, sie müssen entweder durch einen Urkundsbeamten (eigenhändig oder postalisch) oder durch die Geschäftsstelle (postalisch) zugestellt werden.

14 Können gerichtliche Entscheidungen in elektronischer Form ergehen?

Nein, Gerichtsentscheidungen werden den Beteiligten über ihre Anwälte von der Geschäftsstelle übermittelt. Im Allgemeinen erfolgt die Übermittlung, indem die Geschäftsstelle die Entscheidung in das „Fach“ der jeweiligen Kanzlei legt. Jede Kanzlei hat ein „Fach“ in Form eines abgesperrten Briefkastens im Gerichtsviertel. Die direkte Übermittlung der Entscheidung an die Beteiligten erfolgt postalisch.

15 Ist es möglich, über das Internet Rechtsmittel einzulegen, und kann die diesbezügliche Entscheidung über das Internet zugestellt werden?

Nein.

16 Ist es möglich, Vollstreckungsverfahren über das Internet einzuleiten?

Nein.

17 Können sich die Parteien oder ihre Rechtsvertreter online über eine Rechtssache informieren? Wenn ja, wie?

Nein.

Links zum Thema

http://www.legilux.lu/

Letzte Aktualisierung: 12/08/2024

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