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Ja, das ist möglich, hängt aber von dem Gericht ab, vor dem das Verfahren eingeleitet werden soll.
Nachfolgend sind Verfahren aufgeführt, die durch eine Antragstellung über das Internet eingeleitet werden können:
Es gibt keine Verfahren, die ausschließlich online verfügbar sind.
Diese Einrichtung ist rund um die Uhr an sieben Tage die Woche verfügbar, aber die Klagen/Anträge werden während der Gerichtsöffnungszeiten bearbeitet, d. h. von 9:00 bis 15:00 Uhr (vom 1. Oktober bis 15. Juni) und von 8:00 bis 12:00 Uhr (vom 16. Juni bis 30. September). Geht eine Klage/ein Antrag außerhalb dieser Zeiten ein, so gilt sie/er als am folgenden Werktag zu den oben genannten Zeiten eingereicht.
Für Klagen beim Bagatellgericht erfolgt dies durch Ausfüllen des entsprechenden Formulars, das online verfügbar ist, und zwar unter Angabe aller Informationen, die zur weiteren Bearbeitung erforderlich sind.
Im Falle eines Antrags vor dem Verwaltungsgericht, dem Magistratsgericht Malta oder dem Magistratsgericht Gozo in seiner untergeordneten Gerichtsbarkeit sind die Angaben entsprechend dem elektronischen Formular bereitzustellen, und eine gescannte Kopie des Antrags ist in der gesetzlich vorgeschriebenen Form den gegebenenfalls vorhandenen Dokumenten beizufügen.
Die Daten werden verschlüsselt übertragen und gemäß den regierungsamtlichen Weisungen gespeichert.
Bei der Einreichung einer Klage vor dem Bagatellgericht muss keine elektronische Signatur verwendet werden. Antworten, Antworten auf Widerklagen und Berufungen vor diesem Gericht werden jedoch elektronisch unterzeichnet, weil dafür die Anmeldung mit einer elektronischen ID erforderlich ist.
Eine Klage, die vor dem Verwaltungsgericht, dem Magistratsgericht Malta oder dem Magistratsgericht Gozo in seiner untergeordneten Gerichtsbarkeit erhoben wird, erhält automatisch eine elektronische Signatur, da es sich um einen Dienst handelt, der nur Rechtsanwälten und Legal Procurators angeboten wird, nachdem sie sich über die elektronische ID für einen solchen Dienst registriert haben.
Sobald eine Klage/ein Antrag eingereicht wird, werden Uhrzeit und Datum automatisch generiert.
Ja, die Gebühren im Zusammenhang mit dem online eingereichten Antrag werden ebenfalls online bezahlt. Die Gebühren sind gleich, egal in welcher Form der Antrag eingereicht wird.
Dies ist nicht möglich. Jeder, der eine Klage zurückziehen möchte, muss die Geschäftsstelle des Gerichts persönlich aufsuchen.
Im Falle von Verfahren vor dem Bagatellgericht, dem Verwaltungsgericht, dem Magistratsgericht Malta und dem Magistratsgericht Gozo in seiner untergeordneten Gerichtsbarkeit ist der Online-Dienst nur für die Einleitung eines Verfahrens bestimmt. Erwiderungen über das Internet sind bei solchen Verfahren noch nicht möglich.
Im Falle eines Verfahrens vor dem Bagatellgericht können über das Internet neben der Einleitung eines Verfahrens auch eine Erwiderung und eine Antwort auf eine Widerklage eingereicht sowie ein Rechtsmittel eingelegt werden.
Der Antragsgegner ist nicht verpflichtet, über das Internet zu antworten.
Unabhängig davon, ob auf den Antrag geantwortet wird, wird der Fall zur Verhandlung gestellt.
Unabhängig davon, ob auf den Antrag geantwortet wird, wird die Rechtssache nach Ablauf der Frist für diese Antwort zur Verhandlung gestellt.
Es ist möglich, Dokumente elektronisch einzureichen, wenn sie zusammen mit dem ursprünglichen Antrag eingereicht werden, der ebenfalls elektronisch gestellt wird.
Nach maltesischem Recht ist die Zustellung von Urteilen nicht erforderlich.
Alle Vorabentscheidungen oder endgültigen Urteile werden vor Gericht verlesen und den Parteien oder dem in der mündlichen Verhandlung anwesenden Rechtsvertreter als Kopie ausgehändigt. Es ist jedoch möglich, eine elektronische Kopie des Urteils zu erhalten, wie im Folgenden erläutert wird.
Eine Berufung über das Internet ist nur im Falle einer Berufung gegen die Entscheidung des Bagatellgerichts möglich, aber das Urteil kann nicht über das Internet zugestellt werden.
Dies ist nicht möglich.
Die Website Justice Services bietet einen Online-Service für Entscheidungen, der sowohl für Rechtsvertreter als auch für die Öffentlichkeit kostenlos zugänglich ist.
Zusätzlich zu dieser Website können Juristen mit ihrer elektronischen ID den eCourts-Dienst unter https://ecourts.gov.mt/onlineservices/ abonnieren, wo sie Zugang zu Rechtssachen, Gerichtsakten und Haftbefehlen haben.
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