Elektronischer Rechtsverkehr und elektronische Kommunikation mit Gerichten

Malta
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European Judicial Network
Europäisches Justizielles Netz (für Zivil- und Handelssachen)

1 Ist es möglich, über das Internet ein Gerichtsverfahren anzustrengen?

Ja, das ist möglich, hängt aber von dem Gericht ab, vor dem das Verfahren eingeleitet werden soll.

2 Wenn ja, für welche Arten von Rechtssachen steht der Online-Dienst zur Verfügung? Gibt es Verfahren, die ausschließlich über das Internet eingeleitet werden?

Nachfolgend sind Verfahren aufgeführt, die durch eine Antragstellung über das Internet eingeleitet werden können:

  • Verfahren vor dem Bagatellgericht (Small Claims Tribunal – Tribunal tat-Talbiet iż-Żgħar)
  • Verfahren vor dem Verwaltungsgericht (Adminstrative Review Tribunal – Tribunal ta’ Reviżjoni Amministrattiva) und
  • Verfahren vor dem Magistratsgericht Malta [Court of Magistrates (Malta) – Qorti tal-Maġistrati (Malta)] und dem Magistratsgericht Gozo [Court of Magistrates (Gozo) – Qorti tal-Maġistrati (Gozo)] in seiner untergeordneten Gerichtsbarkeit.

Es gibt keine Verfahren, die ausschließlich online verfügbar sind.

3 Ist der Online-Dienst rund um die Uhr oder nur zu bestimmten Zeiten verfügbar? Falls Letzteres zutrifft, zu welchen Zeiten ist der Dienst verfügbar?

Diese Einrichtung ist rund um die Uhr an sieben Tage die Woche verfügbar, aber die Klagen/Anträge werden während der Gerichtsöffnungszeiten bearbeitet, d. h. von 9:00 bis 15:00 Uhr (vom 1. Oktober bis 15. Juni) und von 8:00 bis 12:00 Uhr (vom 16. Juni bis 30. September). Geht eine Klage/ein Antrag außerhalb dieser Zeiten ein, so gilt sie/er als am folgenden Werktag zu den oben genannten Zeiten eingereicht.

4 Müssen die Klagegründe in einem bestimmten Format übermittelt werden?

Für Klagen beim Bagatellgericht erfolgt dies durch Ausfüllen des entsprechenden Formulars, das online verfügbar ist, und zwar unter Angabe aller Informationen, die zur weiteren Bearbeitung erforderlich sind.

Im Falle eines Antrags vor dem Verwaltungsgericht, dem Magistratsgericht Malta oder dem Magistratsgericht Gozo in seiner untergeordneten Gerichtsbarkeit sind die Angaben entsprechend dem elektronischen Formular bereitzustellen, und eine gescannte Kopie des Antrags ist in der gesetzlich vorgeschriebenen Form den gegebenenfalls vorhandenen Dokumenten beizufügen.

5 Wie wird die Sicherheit der Datenübermittlung und Datenspeicherung gewährleistet?

Die Daten werden verschlüsselt übertragen und gemäß den regierungsamtlichen Weisungen gespeichert.

6 Bedarf es einer Art von elektronischer Signatur und/oder eines Zeitstempels?

Bei der Einreichung einer Klage vor dem Bagatellgericht muss keine elektronische Signatur verwendet werden. Antworten, Antworten auf Widerklagen und Berufungen vor diesem Gericht werden jedoch elektronisch unterzeichnet, weil dafür die Anmeldung mit einer elektronischen ID erforderlich ist.

Eine Klage, die vor dem Verwaltungsgericht, dem Magistratsgericht Malta oder dem Magistratsgericht Gozo in seiner untergeordneten Gerichtsbarkeit erhoben wird, erhält automatisch eine elektronische Signatur, da es sich um einen Dienst handelt, der nur Rechtsanwälten und Legal Procurators angeboten wird, nachdem sie sich über die elektronische ID für einen solchen Dienst registriert haben.

Sobald eine Klage/ein Antrag eingereicht wird, werden Uhrzeit und Datum automatisch generiert.

7 Fallen Gerichtsgebühren an? Wenn ja, wie sehen die Zahlungsmodalitäten aus und unterscheiden sie sich in ihrer Höhe von den Gebühren für nicht elektronische Verfahren?

Ja, die Gebühren im Zusammenhang mit dem online eingereichten Antrag werden ebenfalls online bezahlt. Die Gebühren sind gleich, egal in welcher Form der Antrag eingereicht wird.

8 Ist es möglich, eine Klage, die über das Internet erhoben wurde, zurückzuziehen?

Dies ist nicht möglich. Jeder, der eine Klage zurückziehen möchte, muss die Geschäftsstelle des Gerichts persönlich aufsuchen.

9 Wenn über das Internet Klage erhoben wurde, kann bzw. muss der Beklagte auf demselben Weg antworten?

Im Falle von Verfahren vor dem Bagatellgericht, dem Verwaltungsgericht, dem Magistratsgericht Malta und dem Magistratsgericht Gozo in seiner untergeordneten Gerichtsbarkeit ist der Online-Dienst nur für die Einleitung eines Verfahrens bestimmt. Erwiderungen über das Internet sind bei solchen Verfahren noch nicht möglich.

Im Falle eines Verfahrens vor dem Bagatellgericht können über das Internet neben der Einleitung eines Verfahrens auch eine Erwiderung und eine Antwort auf eine Widerklage eingereicht sowie ein Rechtsmittel eingelegt werden.

Der Antragsgegner ist nicht verpflichtet, über das Internet zu antworten.

10 Wie verläuft das elektronische Verfahren, wenn der Beklagte auf die Klage antwortet?

Unabhängig davon, ob auf den Antrag geantwortet wird, wird der Fall zur Verhandlung gestellt.

11 Wie verläuft das elektronische Verfahren, wenn der Beklagte nicht auf die Klage antwortet?

Unabhängig davon, ob auf den Antrag geantwortet wird, wird die Rechtssache nach Ablauf der Frist für diese Antwort zur Verhandlung gestellt.

12 Können einem Gericht Unterlagen in elektronischer Form zugeleitet werden? Wenn ja, in welcher Art von Verfahren und unter welchen Voraussetzungen ist dies möglich?

Es ist möglich, Dokumente elektronisch einzureichen, wenn sie zusammen mit dem ursprünglichen Antrag eingereicht werden, der ebenfalls elektronisch gestellt wird.

13 Können gerichtliche Schriftstücke sowie insbesondere gerichtliche Entscheidungen über das Internet zugestellt werden?

Nach maltesischem Recht ist die Zustellung von Urteilen nicht erforderlich.

14 Können gerichtliche Entscheidungen in elektronischer Form ergehen?

Alle Vorabentscheidungen oder endgültigen Urteile werden vor Gericht verlesen und den Parteien oder dem in der mündlichen Verhandlung anwesenden Rechtsvertreter als Kopie ausgehändigt. Es ist jedoch möglich, eine elektronische Kopie des Urteils zu erhalten, wie im Folgenden erläutert wird.

15 Ist es möglich, über das Internet Rechtsmittel einzulegen, und kann die diesbezügliche Entscheidung über das Internet zugestellt werden?

Eine Berufung über das Internet ist nur im Falle einer Berufung gegen die Entscheidung des Bagatellgerichts möglich, aber das Urteil kann nicht über das Internet zugestellt werden.

16 Ist es möglich, Vollstreckungsverfahren über das Internet einzuleiten?

Dies ist nicht möglich.

17 Können sich die Parteien oder ihre Rechtsvertreter online über eine Rechtssache informieren? Wenn ja, wie?

Die Website Justice Services bietet einen Online-Service für Entscheidungen, der sowohl für Rechtsvertreter als auch für die Öffentlichkeit kostenlos zugänglich ist.

Zusätzlich zu dieser Website können Juristen mit ihrer elektronischen ID den eCourts-Dienst unter https://ecourts.gov.mt/onlineservices/ abonnieren, wo sie Zugang zu Rechtssachen, Gerichtsakten und Haftbefehlen haben.

Letzte Aktualisierung: 06/03/2020

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