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Seit 1. September 2017 werden Zivilklagen mit Vertretungspflicht (bei einem Streitwert über 25 000 EUR) vor den Gerichten der Regionen Midden Nederland und Gelderland nur noch elektronisch abgewickelt (siehe Website De Rechtspraak).
Seit 1. Oktober 2019 werden nur noch nach dem 1. September 2017 elektronisch eingeleitete Rechtssachen vor den Bezirksgerichten der Regionen Midden Nederland und Gelderland elektronisch bearbeitet. Seit dem 1. Oktober 2019 können vor diesen Gerichten keine Rechtssachen mehr elektronisch eingeleitet werden.
Vermögens-/Konkursverwalter können über den Digitalen Service Desk eines bestimmten Gerichtsbezirks (Digitaal loket kanton) Rechenschaftsberichte übermitteln. Jahresrechnungsabschlüsse (Übersicht über die Ausgaben, das Vermögen, die Forderungen und Verbindlichkeiten des vergangenen Jahres) können anhand eines elektronischen Formulars erstellt und direkt dem entsprechenden Gerichtsbezirk direkt übermittelt werden, sofern dieser nichts anderes bestimmt hat. Für die Übermittlung des Formulars wird der digitale Anmeldeschüssel (DigID Login) benötigt.
Insolvenzverwalter sind seit November 2017 verpflichtet, mit den Gerichten zu Insolvenzsachen elektronisch zu kommunizieren. Das elektronische Verfahren wird von den einzelnen Kanzleien schrittweise eingeführt (siehe Website De Rechtspraak).
Kassationsbeschwerden in Zivilklagen vor dem Obersten Gerichtshof (Hoge Raad) sind stets elektronisch einzureichen (siehe Website Hoge Raad der Nederlanden).
Vom 1. September 2017 bis 1. Oktober 2019 waren elektronische Verfahren in Zivilklagen mit Vertretungspflicht vor den Gerichten der Regionen Midden Nederland und Gelderland verbindlich vorgeschrieben. Vor anderen Gerichten ist es nicht möglich, elektronisch Klage zu erheben. Grundsätzlich werden Rechtssachen, die in dem vorgenannten Zeitraum vor Bezirksgerichten der Regionen Midden Nederland und Gelderland erhoben wurden, elektronisch durchgeführt. (Siehe auch Abschnitte 3 bis 16).
Die Justiz der Niederlande (de Rechtspraak) arbeitet daran, einen neuen digitalen Zugang für die Einleitung von Zivilklagen zu schaffen. Fortschrittsberichte werden auf der Website De Rechtspraak veröffentlicht.
Für Zivilklagen mit Vertretungspflicht, die zwischen 1. September 2017 und 1. Oktober 2019 (siehe Abschnitt 2) vor den Bezirksgerichten der Regionen Midden Nederland und Gelderland erhoben wurden, ist der Online-Dienst rund um die Uhr an sieben Tagen der Woche verfügbar. Der Helpdesk des justiziellen Servicezentrums (rechtsspraakservicecentrum) ist zwischen 8.00 Uhr und 20.00 Uhr elektronisch und telefonisch erreichbar.
Ein Verfahren wird mit der Übermittlung eines verfahrenseinleitenden Schriftstücks (procesinleiding) über das Webportal des Justizdienstes eingeleitet.
Siehe dazu die technischen Vorschriften auf der Website De Rechtspraak.
Ja, für die Übermittlung von Dokumenten bedarf es einer elektronischen Identifizierung. Rechtsanwälte nutzen dafür ihren Rechtsanwaltsausweis, während Bürger ihren digitalen Anmeldeschlüssel von DigID oder eine elektronische Kennung (für Unternehmen) verwenden. Welche Möglichkeiten der Identifizierung zulässig sind, ist gesetzlich festgelegt.
Ja, Gerichtsgebühren sind in jedem Fall zu entrichten. Rechtsanwälte führen beim Justizdienst ein entsprechendes Konto. Im Falle elektronischer Verfahren werden die Gerichtsgebühren elektronisch überwiesen. Erfolgt keine Zahlung, kann die Einleitung des Verfahrens nicht (weiter) vorangetrieben werden.
Ja, die Modalitäten für die Rücknahme einer Klage sind gesetzlich und in den Verfahrensvorschriften für das Justizwesen geregelt.
Sofern die Rechtsvorschriften für elektronische Verfahren Anwendung finden, kann der Beklagte über das Internet antworten. Hat der Beklagte einen Rechtsanwalt, muss die Antwort über das Internet erfolgen. Ist der Beklagte berechtigt, in eigenem Namen zu handeln, kann auch eine Antwort in Papierform eingereicht werden.
Elektronische Verfahren werden in vollem Umfang digital durchgeführt. Der Beklagte wird über jedes neue, in der elektronischen Fallakte abgelegte Schriftstück per E-Mail benachrichtigt. Beklagte können eigene Unterlagen ergänzen und ihren Fall elektronisch einsehen. Das Gerichtsurteil wird elektronisch übermittelt.
Wurde der anderen Partei die Rechtssache ordnungsgemäß zugestellt, kann ein Versäumnisurteil ergehen. Die andere Partei wird schriftlich von den Verfahrensschritten in Kenntnis gesetzt.
Siehe die Antwort auf Frage 1. Die Übermittlung von Nachrichten und Schriftstücken per E-Mail ist nicht zulässig, da eine angemessene Sicherheit nicht garantiert werden kann.
Nein, gerichtliche Schriftstücke können nicht über das Internet zugestellt oder bekannt gegeben werden. Viele Urteile werden jedoch online auf der Website De Rechtspraak veröffentlicht und können anhand einer ihnen zugewiesenen ECLI-Nummer leicht abgerufen werden. Der Vorsitzende der Sitzung entscheidet in der Regel darüber, ob das Urteil auf der Website veröffentlicht werden muss. Es werden lediglich die Urteile im Internet veröffentlicht, die gerichtlich relevant sind oder an denen ein bedeutendes (Medien-)Interesse besteht.
Die Namen der in einem Urteil genannten Personen werden aus Datenschutzgründen anonymisiert. Unternehmen und Personen, die in einer beruflichen Eigenschaft mit dem Gericht befasst sind, werden nicht anonymisiert.
Wenn ein Verfahren elektronisch abgewickelt werden kann oder muss, wird das Urteil in der elektronischen Fallakte abgelegt. Die Parteien werden elektronisch über das Urteil informiert.
Nein, die Veröffentlichung im Internet findet nach der Benachrichtigung der Parteien und somit am Tag nach der Urteilsverkündung statt. Siehe auch die Antwort auf Frage 13.
Nein, Rechtsmittel können nicht elektronisch eingelegt werden. Nur in elektronisch geführten Versäumnisverfahren können auch auf elektronischem Wege Rechtsmittel eingelegt werden.
Nein.
Nein. Was Verfahren anbelangt, die in elektronischer Form abgewickelt werden, können lediglich Rechtsanwälte jederzeit Einsicht in die Fallakte nehmen.
Manche Formulare können zwar von der Website De Rechtspraak im PDF-Format heruntergeladen werden, müssen dann aber auch über den normalen Postweg an die Gerichte geschickt werden, da sie ansonsten im Verfahren nicht berücksichtigt werden. Zu diesen Schriftstücken gehören Formulare für die Gütertrennung und die Aufteilung der Rentenansprüche, Formulare zur Änderung des Sorgerechts, der Vormundschaft für einen Erwachsenen, der treuhänderischen Vermögensverwaltung und Beratung, Erklärungsformulare für Sachverständige und Dolmetscher, Insolvenzvordrucke, Formulare für das Europäische Mahnverfahren, Vordrucke für das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen sowie Beschwerdeformulare in Rechtsmittelverfahren.
Informationen, die in Gerichtsverfahren von Bedeutung sein können, und auch Informationen zur Gewährleistung der richterlichen Unabhängigkeit werden an zentraler Stelle erfasst und stehen der Öffentlichkeit über die Website De Rechtspraak zur Verfügung. Online konsultiert werden kann das Zentrale Vormundschaftsregister (Centraal Curateleregister), das Zentrale Insolvenzregister (Centraal Insolventieregister), das eheliche Güterverzeichnis (huwelijksgoederenregister) und das Register über zusätzliche Positionen von Richtern und Staatsanwälten (register met nevenfuncties Rechterlijke Macht).
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