- 1 Ist es möglich, über das Internet ein Gerichtsverfahren anzustrengen?
- 2 Wenn ja, für welche Arten von Rechtssachen steht der Online-Dienst zur Verfügung? Gibt es Verfahren, die ausschließlich über das Internet eingeleitet werden?
- 3 Ist der Online-Dienst rund um die Uhr oder nur zu bestimmten Zeiten verfügbar? Falls Letzteres zutrifft, zu welchen Zeiten ist der Dienst verfügbar?
- 4 Müssen die Klagegründe in einem bestimmten Format übermittelt werden?
- 5 Wie wird die Sicherheit der Datenübermittlung und Datenspeicherung gewährleistet?
- 6 Bedarf es einer Art von elektronischer Signatur und/oder eines Zeitstempels?
- 7 Fallen Gerichtsgebühren an? Wenn ja, wie sehen die Zahlungsmodalitäten aus und unterscheiden sie sich in ihrer Höhe von den Gebühren für nicht elektronische Verfahren?
- 8 Ist es möglich, eine Klage, die über das Internet erhoben wurde, zurückzuziehen?
- 9 Wenn über das Internet Klage erhoben wurde, kann bzw. muss der Beklagte auf demselben Weg antworten?
- 10 Wie verläuft das elektronische Verfahren, wenn der Beklagte auf die Klage antwortet?
- 11 Wie verläuft das elektronische Verfahren, wenn der Beklagte nicht auf die Klage antwortet?
- 12 Können einem Gericht Unterlagen in elektronischer Form zugeleitet werden? Wenn ja, in welcher Art von Verfahren und unter welchen Voraussetzungen ist dies möglich?
- 13 Können gerichtliche Schriftstücke sowie insbesondere gerichtliche Entscheidungen über das Internet zugestellt werden?
- 14 Können gerichtliche Entscheidungen in elektronischer Form ergehen?
- 15 Ist es möglich, über das Internet Rechtsmittel einzulegen, und kann die diesbezügliche Entscheidung über das Internet zugestellt werden?
- 16 Ist es möglich, Vollstreckungsverfahren über das Internet einzuleiten?
- 17 Können sich die Parteien oder ihre Rechtsvertreter online über eine Rechtssache informieren? Wenn ja, wie?
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1 Ist es möglich, über das Internet ein Gerichtsverfahren anzustrengen?
Seit 1. September 2017 werden Zivilklagen mit Vertretungspflicht (bei einem Streitwert über 25 000 EUR) vor den Gerichten der Regionen Midden Nederland und Gelderland nur noch elektronisch abgewickelt (siehe Website De Rechtspraak).
Seit 1. Oktober 2019 werden nur noch nach dem 1. September 2017 elektronisch eingeleitete Rechtssachen vor den Bezirksgerichten der Regionen Midden Nederland und Gelderland elektronisch bearbeitet. Seit dem 1. Oktober 2019 können vor diesen Gerichten keine Rechtssachen mehr elektronisch eingeleitet werden.
Vermögens-/Konkursverwalter können über den Digitalen Service Desk eines bestimmten Gerichtsbezirks (Digitaal loket kanton) Rechenschaftsberichte übermitteln. Jahresrechnungsabschlüsse (Übersicht über die Ausgaben, das Vermögen, die Forderungen und Verbindlichkeiten des vergangenen Jahres) können anhand eines elektronischen Formulars erstellt und direkt dem entsprechenden Gerichtsbezirk direkt übermittelt werden, sofern dieser nichts anderes bestimmt hat. Für die Übermittlung des Formulars wird der digitale Anmeldeschüssel (DigID Login) benötigt.
Insolvenzverwalter sind seit November 2017 verpflichtet, mit den Gerichten zu Insolvenzsachen elektronisch zu kommunizieren. Das elektronische Verfahren wird von den einzelnen Kanzleien schrittweise eingeführt (siehe Website De Rechtspraak).
Kassationsbeschwerden in Zivilklagen vor dem Obersten Gerichtshof (Hoge Raad) sind stets elektronisch einzureichen (siehe Website Hoge Raad der Nederlanden).
2 Wenn ja, für welche Arten von Rechtssachen steht der Online-Dienst zur Verfügung? Gibt es Verfahren, die ausschließlich über das Internet eingeleitet werden?
Vom 1. September 2017 bis 1. Oktober 2019 waren elektronische Verfahren in Zivilklagen mit Vertretungspflicht vor den Gerichten der Regionen Midden Nederland und Gelderland verbindlich vorgeschrieben. Vor anderen Gerichten ist es nicht möglich, elektronisch Klage zu erheben. Grundsätzlich werden Rechtssachen, die in dem vorgenannten Zeitraum vor Bezirksgerichten der Regionen Midden Nederland und Gelderland erhoben wurden, elektronisch durchgeführt. (Siehe auch Abschnitte 3 bis 16).
Die Justiz der Niederlande (de Rechtspraak) arbeitet daran, einen neuen digitalen Zugang für die Einleitung von Zivilklagen zu schaffen. Fortschrittsberichte werden auf der Website De Rechtspraak veröffentlicht.
3 Ist der Online-Dienst rund um die Uhr oder nur zu bestimmten Zeiten verfügbar? Falls Letzteres zutrifft, zu welchen Zeiten ist der Dienst verfügbar?
Für Zivilklagen mit Vertretungspflicht, die zwischen 1. September 2017 und 1. Oktober 2019 (siehe Abschnitt 2) vor den Bezirksgerichten der Regionen Midden Nederland und Gelderland erhoben wurden, ist der Online-Dienst rund um die Uhr an sieben Tagen der Woche verfügbar. Der Helpdesk des justiziellen Servicezentrums (rechtsspraakservicecentrum) ist zwischen 8.00 Uhr und 20.00 Uhr elektronisch und telefonisch erreichbar.
4 Müssen die Klagegründe in einem bestimmten Format übermittelt werden?
Ein Verfahren wird mit der Übermittlung eines verfahrenseinleitenden Schriftstücks (procesinleiding) über das Webportal des Justizdienstes eingeleitet.
5 Wie wird die Sicherheit der Datenübermittlung und Datenspeicherung gewährleistet?
Siehe dazu die technischen Vorschriften auf der Website De Rechtspraak.
6 Bedarf es einer Art von elektronischer Signatur und/oder eines Zeitstempels?
Ja, für die Übermittlung von Dokumenten bedarf es einer elektronischen Identifizierung. Rechtsanwälte nutzen dafür ihren Rechtsanwaltsausweis, während Bürger ihren digitalen Anmeldeschlüssel von DigID oder eine elektronische Kennung (für Unternehmen) verwenden. Welche Möglichkeiten der Identifizierung zulässig sind, ist gesetzlich festgelegt.
7 Fallen Gerichtsgebühren an? Wenn ja, wie sehen die Zahlungsmodalitäten aus und unterscheiden sie sich in ihrer Höhe von den Gebühren für nicht elektronische Verfahren?
Ja, Gerichtsgebühren sind in jedem Fall zu entrichten. Rechtsanwälte führen beim Justizdienst ein entsprechendes Konto. Im Falle elektronischer Verfahren werden die Gerichtsgebühren elektronisch überwiesen. Erfolgt keine Zahlung, kann die Einleitung des Verfahrens nicht (weiter) vorangetrieben werden.
8 Ist es möglich, eine Klage, die über das Internet erhoben wurde, zurückzuziehen?
Ja, die Modalitäten für die Rücknahme einer Klage sind gesetzlich und in den Verfahrensvorschriften für das Justizwesen geregelt.
9 Wenn über das Internet Klage erhoben wurde, kann bzw. muss der Beklagte auf demselben Weg antworten?
Sofern die Rechtsvorschriften für elektronische Verfahren Anwendung finden, kann der Beklagte über das Internet antworten. Hat der Beklagte einen Rechtsanwalt, muss die Antwort über das Internet erfolgen. Ist der Beklagte berechtigt, in eigenem Namen zu handeln, kann auch eine Antwort in Papierform eingereicht werden.
10 Wie verläuft das elektronische Verfahren, wenn der Beklagte auf die Klage antwortet?
Elektronische Verfahren werden in vollem Umfang digital durchgeführt. Der Beklagte wird über jedes neue, in der elektronischen Fallakte abgelegte Schriftstück per E-Mail benachrichtigt. Beklagte können eigene Unterlagen ergänzen und ihren Fall elektronisch einsehen. Das Gerichtsurteil wird elektronisch übermittelt.
11 Wie verläuft das elektronische Verfahren, wenn der Beklagte nicht auf die Klage antwortet?
Wurde der anderen Partei die Rechtssache ordnungsgemäß zugestellt, kann ein Versäumnisurteil ergehen. Die andere Partei wird schriftlich von den Verfahrensschritten in Kenntnis gesetzt.
12 Können einem Gericht Unterlagen in elektronischer Form zugeleitet werden? Wenn ja, in welcher Art von Verfahren und unter welchen Voraussetzungen ist dies möglich?
Siehe die Antwort auf Frage 1. Die Übermittlung von Nachrichten und Schriftstücken per E-Mail ist nicht zulässig, da eine angemessene Sicherheit nicht garantiert werden kann.
13 Können gerichtliche Schriftstücke sowie insbesondere gerichtliche Entscheidungen über das Internet zugestellt werden?
Nein, gerichtliche Schriftstücke können nicht über das Internet zugestellt oder bekannt gegeben werden. Viele Urteile werden jedoch online auf der Website De Rechtspraak veröffentlicht und können anhand einer ihnen zugewiesenen ECLI-Nummer leicht abgerufen werden. Der Vorsitzende der Sitzung entscheidet in der Regel darüber, ob das Urteil auf der Website veröffentlicht werden muss. Es werden lediglich die Urteile im Internet veröffentlicht, die gerichtlich relevant sind oder an denen ein bedeutendes (Medien-)Interesse besteht.
Die Namen der in einem Urteil genannten Personen werden aus Datenschutzgründen anonymisiert. Unternehmen und Personen, die in einer beruflichen Eigenschaft mit dem Gericht befasst sind, werden nicht anonymisiert.
Wenn ein Verfahren elektronisch abgewickelt werden kann oder muss, wird das Urteil in der elektronischen Fallakte abgelegt. Die Parteien werden elektronisch über das Urteil informiert.
14 Können gerichtliche Entscheidungen in elektronischer Form ergehen?
Nein, die Veröffentlichung im Internet findet nach der Benachrichtigung der Parteien und somit am Tag nach der Urteilsverkündung statt. Siehe auch die Antwort auf Frage 13.
15 Ist es möglich, über das Internet Rechtsmittel einzulegen, und kann die diesbezügliche Entscheidung über das Internet zugestellt werden?
Nein, Rechtsmittel können nicht elektronisch eingelegt werden. Nur in elektronisch geführten Versäumnisverfahren können auch auf elektronischem Wege Rechtsmittel eingelegt werden.
16 Ist es möglich, Vollstreckungsverfahren über das Internet einzuleiten?
Nein.
17 Können sich die Parteien oder ihre Rechtsvertreter online über eine Rechtssache informieren? Wenn ja, wie?
Nein. Was Verfahren anbelangt, die in elektronischer Form abgewickelt werden, können lediglich Rechtsanwälte jederzeit Einsicht in die Fallakte nehmen.
Manche Formulare können zwar von der Website De Rechtspraak im PDF-Format heruntergeladen werden, müssen dann aber auch über den normalen Postweg an die Gerichte geschickt werden, da sie ansonsten im Verfahren nicht berücksichtigt werden. Zu diesen Schriftstücken gehören Formulare für die Gütertrennung und die Aufteilung der Rentenansprüche, Formulare zur Änderung des Sorgerechts, der Vormundschaft für einen Erwachsenen, der treuhänderischen Vermögensverwaltung und Beratung, Erklärungsformulare für Sachverständige und Dolmetscher, Insolvenzvordrucke, Formulare für das Europäische Mahnverfahren, Vordrucke für das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen sowie Beschwerdeformulare in Rechtsmittelverfahren.
Informationen, die in Gerichtsverfahren von Bedeutung sein können, und auch Informationen zur Gewährleistung der richterlichen Unabhängigkeit werden an zentraler Stelle erfasst und stehen der Öffentlichkeit über die Website De Rechtspraak zur Verfügung. Online konsultiert werden kann das Zentrale Vormundschaftsregister (Centraal Curateleregister), das Zentrale Insolvenzregister (Centraal Insolventieregister), das eheliche Güterverzeichnis (huwelijksgoederenregister) und das Register über zusätzliche Positionen von Richtern und Staatsanwälten (register met nevenfuncties Rechterlijke Macht).
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